Direktvertrieb. Der Provisionsanspruch entsteht jedes Mal, wenn ein Kunde einen Vertrag abschließt und darin den (Unter-)Lizenznehmer als Tippgeber oder Berater benennt.
Direktvertrieb. Bestimmte Microsoft-Vertriebsmitarbeiter sind berechtigt, Produkte über den MPSA anzubieten, und können bei der Registrierung von Einkaufskonten mit Ihnen zusammenarbeiten.