Common use of Tourismus Clause in Contracts

Tourismus. Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Daten- banken usw.), die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen, Fachleuten sowie Regierungen und ihren Fremdenverkehrsämtern und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich gebührend Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit kann in einen regionalen Kooperationsrahmen integriert werden.

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Sources: Stabilization and Association Agreement, Stabilization and Association Agreement

Tourismus. (1) Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Daten- banken Datenbanken usw.), die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen, Fachleuten sowie Regierungen und ihren Fremdenverkehrsämtern ) und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich gebührend ge- bührend Rechnung getragen. . (2) Die Zusammenarbeit kann in einen regionalen Kooperationsrahmen Koopera- tionsrahmen integriert werden.

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Sources: Stabilization and Association Agreement, Stabilization and Association Agreement

Tourismus. (1) Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Daten- banken Datenbanken usw.), die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen, Fachleuten sowie Regierungen und ihren Fremdenverkehrsämtern ) und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich gebührend Rechnung getragen. . (2) Die Zusammenarbeit kann in einen regionalen Kooperationsrahmen integriert werden.

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Sources: Stabilization and Association Agreement

Tourismus. Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich Be­ reich des Tourismus ist es vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netzeallem, Daten- banken usw.), die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen, Fachleuten sowie Regierungen und ihren Fremdenverkehrsämtern und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich gebührend Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit kann in einen regionalen Kooperationsrahmen integriert werden.den Informationsfluss über

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