Common use of Tourismus Clause in Contracts

Tourismus. (1) Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Datenbanken usw.) und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich ge- bührend Rechnung getragen.

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Samples: Stabilisierungs Und Assoziierungsabkommen, Stabilisierungs Und Assoziierungsabkommen

Tourismus. (1) Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Datenbanken Daten- banken usw.) ), die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen, Fachleuten sowie Regierungen und ihren Fremdenverkehrsämtern und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich ge- bührend gebührend Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit kann in einen regionalen Kooperationsrahmen integriert werden.

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Samples: www.parlament.gv.at, www.ris.bka.gv.at

Tourismus. (1) Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Datenbanken usw.) und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich ge- bührend gebührend Rechnung getragen.

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Samples: www.parlament.gv.at