Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von PRECOM abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
Abwerbeverbot. Mit Ausnahme der Einstellung eines Mitarbeiters (oder eines unabhängigen Auftragnehmers oder Beauftragten) der jeweils anderen Partei zur Besetzung einer Vakanz, die öffentlich ausgeschrieben wurde und auf die sich der geeignete Mitarbeiter (oder unabhängige Auftragnehmer oder Beauftragte) beworben hat, wird keine der Parteien während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für ein (1) Jahr nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung einen Mitarbeiter (oder einen Auftragnehmer oder Beauftragten) der jeweils anderen Partei einstellen oder direkt oder indirekt abwerben, der Dienste in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten erbracht hat oder Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erfüllt hat.
Abwerbeverbot. Der Kunde muss es unterlassen, Personen, die Sunrise mit der Vertragserfüllung betraut hat, in irgendeiner Form abzuwerben. Der Kunde darf keine Dienstleistungen von solchen Personen annehmen, ausser sie erfolgen über Sunrise. Diese Verpflichtung gilt während der Beschäf- tigung solcher Personen für den Kunden als auch während 1 (eines) Jahres darüber hinaus. Bei jeglicher Zuwiderhandlung wird eine Strafe in Höhe 1 (eines) Jahresgehalts der betroffenen Person fällig.
Abwerbeverbot. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er – falls er während der Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach ihrer Beendigung direkt oder indirekt eine Person einstellt, die bei Securitas angestellt ist oder war und die dafür eingesetzt wird oder wurde, Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen – Securitas eine Summe in der Höhe des 10-fachen des zuletzt bezahlten monatlichen Dienstleistungsentgelts für jede dieser vom Auftraggeber angestellten Personen bezahlt, und zwar in Anerkennung der Kosten, die Securitas für die Einstellung und Ausbildung dieses MitarbeiterInnen entstanden sind. Die Parteien erkennen an, dass es sich hierbei um eine rechtmäßige Vorausschätzung der Kosten für den Verlust von Securitas und nicht um eine Strafe handelt.
Abwerbeverbot. (1) Während der Vertragsdauer sowie achtzehn
Abwerbeverbot. 19.1. Dem Lieferanten ist es untersagt, Mitarbeiter von TGW ohne vorherige schriftliche Genehmigung direkt oder indirekt abzuwerben oder ihnen direkt oder indirekt eine Beschäftigung anzubieten (beides im Folgenden „abwerben“ genannt).
Abwerbeverbot. Die Parteien werden sich gegenseitig keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer abwerben. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Nexgen sowie während einem Jahr darüber hinaus.
Abwerbeverbot. 14.1 Der Auftraggeber und IPHOS verpflichten sich wechselseitig, Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 1313a ABGB (Beschäftigte, freie Dienstnehmer, Subunternehmer sowie sonstige Gehilfen welcher Art immer) des anderen Vertragsteils nicht abzuwerben. Beendet ein Vertragsteil aus welchem Grund immer das Vertragsverhältnis zu einem Erfüllungsgehilfen, darf der andere Teil den Gehilfen frühestens nach Ablauf eines Jahres ein- stellen, falls nicht etwas anderes vereinbart wird.
Abwerbeverbot. Wenn und soweit sich unsere Leistung nicht in der Lieferung (und ggf. Lizenzierung) von Soft- oder Hardware erschöpft, verpflichtet sich der Vertragspartner, während der Laufzeit des Vertrages und innerhalb eines Jahres nach Ablauf des jeweiligen Projekteinzelvertrages keine unserer Mitarbeiter durch aktives Tätigwerden abzuwerben oder dies zu versuchen.
Abwerbeverbot. Während der Vertragsdauer sowie sechs Monate nach Vertragsbeendigung unterlassen es die Vertragsparteien, Mitarbeiter oder Subunternehmer der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben. Schließt der Auftraggeber in dieser Zeit mit dem Mitarbeiter oder Subunternehmer von ROSA Experts einen Arbeitsvertrag der in Zusammenhang mit den Fähigkeiten und Tätigkeiten steht, die der Mitarbeiter oder Subunternehmer für ROSA Experts ausgeführt hat, so gilt dies als Personalvermittlung. Hieraus steht ROSA Experts für jeden Einzelfall ein angemessenes Honorar, mindestens drei Bruttomonatslöhne, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu.