Umfang und Zweck der Datenverarbeitung Musterklauseln

Umfang und Zweck der Datenverarbeitung. (1) Die Personenkategorien der durch ecotel verarbeiteten Daten umfassen: - Mitarbeiter des Auftraggebers „Kunden“ und durch den Auftraggeber autorisierte Dritte (bspw. Dienstleister); - Alle anderen Beteiligten, die an der Kommunikation mitwirken, den Dienst nutzen oder auf die im Inhalt Bezug genommen wird.
Umfang und Zweck der Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung der folgenden satzungsgemäßen Zwecke des Vereins: - Einladung der Mitglieder des Vereins zu Mitgliederversammlungen und Sitzungen - Information über Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes - Abrechnung und Einziehung von Beiträgen und Gebühren - bei aktiven Mitgliedern des Thekendienstes: • Erstellung von Dienstplänen • Erstellung von Adresslisten mit Kontaktdaten für die Schlüsselübergabe Name, Vorname, Adresse, Telefon-Nummern aktiver Thekendienstler werden in einer Adressliste allen anderen aktiven Mitgliedern des Thekendienstes bekannt gemacht.
Umfang und Zweck der Datenverarbeitung. Für die Teilnahme an der „Vodafone GigaHelden“-Aktion werden Ihr Name, Ihre Telefonnummer sowie Ihre Berufsbezeichnung benötigt. Ihr Name und Ihre Telefonnummer werden zur Überprüfung Ihrer Teilnahmeberechtigung benötigt und um Sie über Ihre Registrierung für die „Vodafone GigaHelden“-Aktion zu informieren. Zudem erfolgt mit diesen Daten ein Abgleich, ob diese uns bereits vorliegen und Sie demnach Vodafone- Mobilfunkkunde mit entsprechender Teilnahmeberechtigung sind. Ihre Berufsbezeichnung Stand: 29.04.2020 gibt Aufschluss darüber, warum Sie ein „Vodafone GigaHeld“ oder eine „Vodafone GigaHeldin“ und damit zur Registrierung berechtigt sind. Ihre Telefonnummer wird benötigt, um Ihnen per SMS eine Registrierungs-Bestätigung oder eine Absage mitzuteilen, wenn Sie nicht für eine Registrierung berechtigt sind.
Umfang und Zweck der Datenverarbeitung. Der Auftragnehmer wird die ihm auf Grundlage dieses Vertrags anvertrauten Kundendaten des Administrators solche wie Vor- und Nachname, Lieferanschrift, Telefonnummer, Bilder, die in den Projekten des Administrators verwendet wurden, verarbeiten. Die vom Administrator anvertrauten personenbezogenen Daten werden durch den Auftragnehmer ausschließlich zwecks Bearbeitung des vom Administrator eingereichten Auftrags und zwecks Prüfung eventueller Reklamationen und/oder Verteidigung gegen Ansprüche seitens des Administrators und seinen Kunden verarbeitet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.