Hinweis Musterklauseln

Hinweis. Ihnen steht ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB sowie zusätzlich ein Widerrufsrecht nach § 2d VermAnlG zu. Ihr Widerruf kann ohne Bezugnahme auf ein spezifisches Widerrufsrecht erfolgen und hat jeweils zur Folge, dass Sie nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden sind. Soweit es im Einzelfall bei den Widerrufsfolgen zu abweichenden Ergebnissen zwischen den Widerrufsrechten kommen sollte, gilt stets die für Sie günstigere Rechtsfolge.
Hinweis. Die nachstehende Beschreibung des Risikos des Investmentfonds berücksichtigt nicht das individuelle Risikoprofil des potentiellen Anlegers. Für die Beurteilung der persönlichen Eignung und Angemessenheit des Investmentfonds für den Anleger empfehlen wir, eine fachgerechte Anlageberatung in Anspruch zu nehmen.
Hinweis. Bei Betriebsgrundstücken und -grundstücksteilen, die Besuchern, Kunden oder Lieferanten zugänglich sind, handelt es sich um soge- nannte beschränkt öffentliche Verkehrsflächen. Kraftfahrzeuge mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und selbstfahrende Arbeits- maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, die ausschließlich oder gelegentlich auf solchen Betriebsgrundstü- cken oder Baustellen verkehren, sind versicherungspflichtig, mit der Folge, dass eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ab- geschlossen werden muss. Auch bei einer behördlicherseits erteilten Befreiung von der Zulassungspflicht - Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Ziffer 2 StVZO - bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind und die zu einer vom Bundesminister für Verkehr bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören. Obwohl nicht zulassungspflichtig, müssen Arbeitsmaschi- nen beim Verkehr auf öffentlichen Straßen amtliche Kennzeichen füh- ren, wenn ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h übersteigt. Diese sind dann ausschließlich nach K zu versichern.
Hinweis. Die Rückzahlung der Prämien können Sie nicht verlangen. Der Rückkauf kann mit Nachteilen verbunden sein. Insbesondere kann der Fall eintreten, dass das Fondsguthaben nicht die Summe der eingezahlten Prämien erreicht. Der Rückkauf kann auch erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Sie sollten in diesem Fall vorab einen steuerlichen Berater konsultieren.
Hinweis. Sobald das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GB) aufgrund des Ausscheidens aus der EU seinen Status als EWR- Mitgliedstaat verliert, verlieren in weiterer Folge auch die dort ansässigen Börsen / geregelten Märkte ihren Status als EWR-Börsen / geregelte Märkte. Für diesen Fall weisen wir darauf hin, dass die in GB ansässigen Börsen und geregelten Märkte Cboe Europe Equities Regulated Market – Integrated Book Segment, London Metal Exchange, Cboe Europe Equities Regulated Market – Reference Price Book Segment, Cboe Europe Equities Regulated Market – Off-Book Segment, London Stock Exchange Regulated Market (derivatives), NEX Exchange Main Board (non-equity), London Stock Exchange Regulated Market, NEX Exchange Main Board (equity), Euronext London Regulated Market, ICE FUTURES EUROPE, ICE FUTURES EUROPE - AGRICULTURAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - FINANCIAL PRODUCTS DIVISION, ICE FUTURES EUROPE - EQUITY PRODUCTS DIVISION und Gibraltar Stock Exchange als in diesen Fondsbestimmungen ausdrücklich vorgesehene Börsen bzw. anerkannte geregelte Märkte eines Drittlandes im Sinne des InvFG 2011 bzw. der OGAW-RL gelten.
Hinweis. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Hinweis. Wir möchten dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Möglichkeit für dich, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt.
Hinweis. Die Finanzbehörden behalten sich eine Einzelfallprüfung zur steuerrechtli- chen Anerkennung eines elektronischen Kontoauszuges vor. Bei Buchfüh- rungspflicht sollten Sie vorab mit Ihrem Finanzamt klären, ob weiterhin die Vorlage von Papierkontoauszügen von Ihnen verlangt wird. In diesem Fall sollten Sie mit der Bank vereinbaren, dass Ihnen die Konto informationen gebührenpflichtig täglich per Post zugesendet werden. Die Baader Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend „Bank“ genannt) stellt professionellen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) einen Zugang zur Online-Handelsplattform zur Verfügung. Der Kunde kann über diesen Zu- gang mit Dritten Geschäfte in Finanz instrumenten (nachfolgend „Geschäf- te“ genannt) abschließen.
Hinweis. Mit Kindern unter 14 Jahren kann kein wirksamer Arbeits- vertrag abgeschlossen werden. Zulässig sind lediglich ein- fache Hilfeleistungen, etwa Kurierfahrten mit dem Rad oder Kopierdienste, die im Einzelfall vergütet werden dürfen. Bei einem Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten wird der Abzug von Betriebsausgaben nur anerkannt, wenn eine Reihe von Merkmalen erfüllt ist. • Der geschlossene Arbeitsvertrag ist inhaltlich nicht zu beanstanden. • Der Angehörige erbringt die vertraglich geschulde- te Arbeitsleistung nachweislich. • Alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die Lohn- zahlungen werden erfüllt. Angesichts des bei Angehörigen vielfach fehlenden In- teressengegensatzes und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten muss sichergestellt sein, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen und nicht (z.B. als Unterhaltsleistungen) dem privaten Bereich zuzurechnen sind. Indizien für die Zuordnung der Ver- tragsbeziehungen zum betrieblichen Bereich sind ins- besondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist. Wird der Angehörige zudem „ohne Not“ eingestellt und hätte die Arbeit auch ohne ihn bewältigt werden können, werden die Ämter und Gerichte genauer hinsehen und prüfen, ob die geschlossenen Vereinbarungen fremdüblich sind. Die Vergütung aus einem Arbeitsvertrag mit nahen An- gehörigen ist nur betrieblich veranlasst, wenn die Höhe des Gehalts angemessen ist und dem entspricht, was ein Fremder unter vergleichbaren Umständen als Ge- genleistung erhalten würde. Hierzu muss das Gehalt der Höhe nach zu Beginn des Arbeitsverhältnisses fest- stehen oder bei Änderungen für die Zukunft vereinbart werden. Rückwirkende Gehaltsvereinbarungen oder Sonderzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt. Hilfeleistungen, die üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage erbracht werden, eignen sich nicht als Inhalt eines Arbeitsverhältnisses mit einem Dritten und halten somit einem Fremdvergleich nicht stand. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber eine zwischengeschaltete juristi- sche Person (z.B. eine GmbH) ist und die Arbeiten im Namen dieser zwischengeschalteten Person von einer im Haushalt lebenden Person ausgeführt werden. Allerdings sind Zahlungen für die Mitarbeit der Kinder im Betrieb nicht schon deshalb vom Betriebsausgaben- abzug ausgeschlossen, weil die Täti...
Hinweis. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt bei allen Kündigungen der Grundsatz der Verhältnismäßig- keit. Danach kommt eine Kündigung nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, auch nach zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungs- maßnahmen oder zu anderen Vertragsbedingungen, mit denen sich der Arbeitnehmer einverstanden erklärt hat (Änderungsvertrag), nicht weiter beschäftigt werden kann. Der Arbeitgeber entlässt mehrere Arbeitnehmer aus drin- genden betrieblichen Gründen zum selben Zeitpunkt. Unter den gekündigten Arbeitnehmern befindet sich auch ein 50-jähriger Familienvater mit drei unterhaltspflichtigen Kin- dern. Hier kann die Sozialauswahl fehlerhaft sein, wenn ein 30-jähriger Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten nicht ge- kündigt wird. Aufgrund dieser fehlerhaften Sozialauswahl können sich alle gekündigten Arbeitnehmer auf den Aus- wahlfehler berufen. nung ist nur entbehrlich, wenn es um schwere Pflicht- verletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Ar- beitnehmer ohne weiteres erkennbar und bei denen ei- ne Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber of- fensichtlich ausgeschlossen ist. Die Prüfung der Sozialauswahl erfolgt in drei Schritten: Zunächst ist der Kreis von vergleichbaren Arbeitneh- mern zu ermitteln. Dann ist zu prüfen, ob einzelne Ar- beitnehmer in die soziale Auswahl nicht einzubeziehen sind, weil ihre weitere Beschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. In einem letzten Schritt er- folgt dann die Auswahlentscheidung nach sozialen Ge- sichtspunkten (Sozialauswahl, siehe oben). Dann geht es also nicht mehr um die Frage, ob gekündigt werden kann, sondern nur noch darum, wem gekündigt werden darf. Handelt es sich um eine Betriebsänderung, das heißt um eine umfassende Einschränkung, kann der Arbeit- geber sich mit dem Betriebsrat auf eine „Namensliste“ einigen. Auf dieser sind dann die zu kündigenden Ar- beitnehmer verzeichnet. Die soziale Auswahl der Ar- beitnehmer kann dann nur noch auf grobe Fehlerhaf- tigkeit überprüft werden.