Common use of Umgang mit dem MIP-System Clause in Contracts

Umgang mit dem MIP-System. 1.1. Der Leistungserbringer hat seine Stammdaten (Name, Anschrift, Institutionskennzeichen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) im MIP-System zu pflegen und zu aktualisieren. Eine ab- weichende Lageranschrift ist vom Leistungserbringer ebenfalls zu hinterlegen. 1.2. Das MIP-System der AOK Bayern ist einzig zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmit- teln zu nutzen. Der Leistungserbringer weist seine Mitarbeiter zum sorgsamen und korrekten Umgang mit dem System an. Dazu gehört insbesondere die korrekte Erfassung der Hilfsmit- tel und der vom System geforderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Be- richtigung von falschen Datensätzen / Daten von Hilfsmitteln, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern bei System- / Produktgruppenanpassungen sowie die Einhaltung der entsprechenden Fristen u. a. bei Reservierungen, Buchung von hilfsmittelspezifischen Vor- gängen zur Kostenerfassung, Bereitstellung von Hilfsmitteln für andere Leistungserbringer, Rückholaufträgen und Einlagerungen. 1.3. Die Krankenkasse und der Fachverband behalten sich nach jeweiliger Absprache vor Ände- rungen im Verfahren und Systemanpassungen vorzunehmen, soweit dies für die Leistungs- erbringer keine unzumutbare Beeinträchtigung im Vergleich zur jetzt bestehenden Regelung darstellt. 1.4. Durch die Krankenkasse und die Firma medicomp GmbH werden bei Bedarf Textnachrichten für die MIP-Nutzer in das System eingestellt. Diese Textnachrichten enthalten wichtige Hin- weise zur Systemnutzung, zu Systemänderungen und sonstige wichtige Informationen. Der Leistungserbringer stellt sicher, dass sämtliche über das System eingestellten Textnachrich- ten unverzüglich gelesen und der Geschäftsleitung zur Kenntnis gebracht werden. 1.5. Der Leistungserbringer nutzt das Lagerverwaltungssystem ausschließlich zur Erfassung von tatsächlich vorliegenden Aufträgen oder seinen Betrieb betreffende Statistiken. Es ist unzu- lässig, das System für andere Zwecke zu nutzen. Die Zugangsdaten des Leistungserbrin- gers zum Lagerverwaltungssystem unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.6. Der Leistungserbringer stellt bei Abwesenheit oder Verhinderung (z. B. Urlaub oder Krank- heit) die tagesaktuelle Bearbeitung der MIP-Lagerverwaltung sicher, insbesondere wegen Systemfreigaben von Reservierungen und der Bereitstellung von angeforderten Hilfsmitteln. 1.7. Hilfsmittel der Krankenkasse dürfen ohne deren Zustimmung nicht herausgegeben werden, es sei denn, der Vertrag sieht Abweichendes vor. 1.8. Änderungen von gespeicherten Grunddaten der Hilfsmittel sowie Kostenerfassungsdaten im System sind nur durch die Krankenkasse möglich. Hierzu verwendet der Leistungserbringer ausschließlich das im System eingestellte „Formular für Datenänderungen AOK Bayern“ und teilt die entsprechenden Daten mit. Übersandte Datenänderungen werden in der Regel in- nerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Eine Rückmeldung an den Leistungserbringer erfolgt deshalb nicht. 1.9. Es ist dem Leistungserbringer untersagt, mit Versichertennummern von Versicherten, für die kein Antrag für eine Hilfsmittelversorgung oder ein entsprechender Auftrag vorliegt, im MIP- System Anfragen, Hilfsmittelreservierungen oder sonstige Buchungen durchzuführen. Ver- stöße hiergegen sind schwerwiegend im Sinne des § 14 des Vertrages. 1.10. Alle Belege aus dem MIP-System sind über den Druckbutton oder über die PDF-Funktion auszudrucken. Dies gilt insbesondere für die als Urbelege zur Abrechnung notwendigen Ausdrucke.

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Samples: Versorgungsvertrag

Umgang mit dem MIP-System. 1.1. Der Leistungserbringer hat seine Stammdaten (Name, Anschrift, Institutionskennzeichen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) im MIP-System zu pflegen und zu aktualisieren. Eine ab- weichende Lageranschrift Der Lieferant hat sicher- zustellen und ist vom Leistungserbringer ebenfalls zu hinterlegenverpflichtet, dass bei Abwesenheit oder Verhinderung die tägliche Fortführung der MIP-Lagerverwaltung gewährleistet ist, insbesondere wegen System- freigaben von Reservierungen und der Bereitstellung von angeforderten Hilfsmitteln. 1.2. Das MIP-System der AOK Bayern ist einzig zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmit- teln zu nutzen. Der Leistungserbringer weist seine Mitarbeiter zum sorgsamen und korrekten Umgang mit dem System an. Dazu gehört insbesondere die korrekte Erfassung der Hilfsmit- tel und der vom System geforderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Be- richtigung von falschen Datensätzen / Daten von Hilfsmitteln, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern bei System- / Produktgruppenanpassungen sowie die Einhaltung der entsprechenden Fristen u. a. bei Reservierungen, Buchung von hilfsmittelspezifischen Vor- gängen zur Kostenerfassung, Bereitstellung von Hilfsmitteln für andere Leistungserbringer, Rückholaufträgen und Einlagerungen. 1.3. Die Krankenkasse und der Fachverband behalten sich nach jeweiliger Absprache vor Ände- rungen im Verfahren und Systemanpassungen vorzunehmen, soweit dies für die Leistungs- erbringer keine unzumutbare Beeinträchtigung im Vergleich zur jetzt bestehenden Regelung darstellt. 1.4. Durch die Krankenkasse AOK und die Firma medicomp GmbH werden bei Bedarf Textnachrichten für die MIP-Nutzer in das System eingestellt. Diese Textnachrichten enthalten wichtige Hin- weise Hinweise zur Systemnutzung, zu Systemänderungen und sonstige wichtige Informationen. Der Leistungserbringer stellt sicherLieferant hat sicherzustellen, dass sämtliche über das System eingestellten Textnachrich- ten unverzüglich Text- nachrichten gelesen werden und der Geschäftsleitung zur Kenntnis gebracht werden. Gravierende Systemänderungen werden mit dem Fachverband abgestimmt. 1.3. Das MIP-System der AOK Bayern ist einzig zur Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit Hilfsmitteln zu nutzen. Der Lieferant hat seine Mitarbeiter zum sorgsamen und korrekten Umgang mit dem System anzuweisen. Unter sorgsamen und korrekten Umgang fällt vor allem die korrekte Erfassung der Hilfsmittel und der vom System ge- forderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Berichtigung von evtl. fal- schen Datensätzen / Daten von Hilfsmitteln, bei System- / Produktgruppenanpassun- gen, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern und die Einhaltung der entsprechenden Fristen u. a. bei Reservierungen, Buchung von Kostenerfassungsbe- legen, Bereitstellung von Hilfsmitteln an andere Lieferanten, Rückholaufträgen / Einla- gerung. 1.4. Hilfsmittel der AOK Bayern sind ohne deren Zustimmung nicht an Versicherte anderer Kostenträger (auch andere AOK) abzugeben. 1.5. Der Leistungserbringer nutzt das Lagerverwaltungssystem ausschließlich zur Erfassung von tatsächlich vorliegenden Aufträgen Bei wiederkehrenden Versäumnissen oder seinen Betrieb betreffende StatistikenFehlverhalten durch den Lieferanten hat dieser mit Vertragsmaßnahmen zu rechnen (vgl. Es ist unzu- lässig, das System für andere Zwecke zu nutzen. Die Zugangsdaten des Leistungserbrin- gers zum Lagerverwaltungssystem unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden§ 14). 1.6. Der Leistungserbringer stellt bei Abwesenheit oder Verhinderung (z. B. Urlaub oder Krank- heit) die tagesaktuelle Bearbeitung der MIP-Lagerverwaltung sicher, insbesondere wegen Systemfreigaben von Reservierungen und der Bereitstellung von angeforderten Hilfsmitteln. 1.7. Hilfsmittel der Krankenkasse dürfen ohne deren Zustimmung nicht herausgegeben werden, es sei denn, der Vertrag sieht Abweichendes vor. 1.8. Änderungen von gespeicherten Grunddaten der Hilfsmittel sowie Kostenerfassungsdaten Kostenerfassungsda- ten im System sind nur durch die Krankenkasse möglichAOK vorzunehmen. Hierzu verwendet hat der Leistungserbringer ausschließlich Lieferant das im System eingestellte Formular zur Formular für Datenänderungen AOK BayernÄnderung von fehlerhaften Datensätzenzu verwen- den und teilt die entsprechenden Daten mitgeforderten Angaben vollständig mitzuteilen. Übersandte Datenänderungen werden in Müssen bei einem Lieferan- ten monatlich mehr als fünf Prozent der Regel in- nerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Eine Rückmeldung an den Leistungserbringer erfolgt deshalb nichtihm erfassten Datensätze geändert wer- den, ist dies kostenpflichtig. 1.91.7. Wird bei einem Lieferanten festgestellt, dass dieser für die Versorgung eines Versi- cherten (vgl. Pkt. 1.7 und 1.8) schuldhaft mehrere unnötige oder unberechtigte Anfra- gen vorgenommen hat, kann die AOK den Auftrag an einen anderen Lieferanten ver- geben. Unbenommen bleiben Maßnahmen nach § 14. Hierbei gilt die Reservierung durch die AOK gemäß Pkt. 1.8 als Mahnung zur korrekten Handlung. 1.8. Es ist dem Leistungserbringer Lieferanten untersagt, mit echten oder falschen Versichertennummern von Versicherten, für die kein Antrag für eine Hilfsmittelversorgung oder ein entsprechender entsprechen- der Auftrag vorliegt, im MIP- MIP-System AnfragenAnfragen oder Hilfsmittelreservierungen durchzu- führen. 1.9. Es ist dem Lieferanten untersagt, Hilfsmittelreservierungen mit echten oder sonstige Buchungen falschen Versichertennummern von Versicherten, für die kein Antrag für eine Hilfsmittelversorgung aus diesem Vertrag vor- liegt, im MIP-System Erfassungen durchzuführen. Ver- stöße hiergegen sind schwerwiegend Neben der Tatsache, dass es sich hierbei um eine nicht vertragskonforme Nutzung des Systems im Sinne des § 14 des Vertragesdieses Vertra- ges handelt, stellt dies einen groben Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen dar und wird deshalb von der AOK an die zuständigen (Landes-) Datenschutzbeauftragten zur weiteren Verfolgung weitergeleitet. 1.10. Alle Belege aus dem MIP-System sind über den Druckbutton oder über die PDF-Funktion auszudrucken. Dies gilt insbesondere für die als Urbelege zur Abrechnung notwendigen Ausdrucke.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Beatmeter Und / Oder Tracheotomierter Versicherter

Umgang mit dem MIP-System. 1.1. Der Leistungserbringer hat seine Stammdaten (Name, Anschrift, Institutionskennzeichen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) im MIP-System zu pflegen und zu aktualisieren. Eine ab- weichende Lageranschrift abweichende Lager- anschrift ist vom Leistungserbringer ebenfalls zu hinterlegen. 1.2. Das MIP-System der AOK Bayern ist einzig zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmit- teln Hilfsmitteln zu nutzen. Der Leistungserbringer weist seine Mitarbeiter zum sorgsamen und korrekten Umgang mit dem System an. Dazu gehört insbesondere die korrekte Erfassung der Hilfsmit- tel Hilfsmittel und der vom System Sys- tem geforderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Be- richtigung Berichtigung von falschen Datensätzen Da- tensätzen / Daten von Hilfsmitteln, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern bei System- Sys- tem- / Produktgruppenanpassungen sowie die Einhaltung der entsprechenden Fristen u. a. bei Reservierungen, Buchung von hilfsmittelspezifischen Vor- gängen Vorgängen zur Kostenerfassung, Bereitstellung von Hilfsmitteln für andere Leistungserbringer, Rückholaufträgen Kostenerfassung und EinlagerungenRückholaufträgen. 1.3. Die Krankenkasse und der Fachverband behalten behält sich nach jeweiliger Absprache vor Ände- rungen vor, Änderungen im Verfahren und Systemanpassungen vorzunehmenvorzuneh- men, soweit dies für die Leistungs- erbringer Leistungserbringer keine unzumutbare Beeinträchtigung im Vergleich zur jetzt bestehenden Regelung darstellt. 1.4. Durch die Krankenkasse und die Firma medicomp GmbH werden bei Bedarf Textnachrichten für die MIP-Nutzer in das System eingestellt. Diese Textnachrichten enthalten wichtige Hin- weise Hinweise zur SystemnutzungSys- temnutzung, zu Systemänderungen und sonstige wichtige Informationen. Der Leistungserbringer stellt sicher, dass sämtliche über das System eingestellten Textnachrich- ten Textnachrichten unverzüglich gelesen und der Geschäftsleitung zur Kenntnis gebracht werden. 1.5. Der Leistungserbringer nutzt das Lagerverwaltungssystem ausschließlich zur Erfassung von tatsächlich tat- sächlich vorliegenden Aufträgen oder seinen Betrieb betreffende Statistiken. Es ist unzu- lässigunzulässig, das System für andere Zwecke zu nutzen. Die Zugangsdaten des Leistungserbrin- gers Leistungserbringers zum Lagerverwaltungssystem Lagerver- waltungssystem unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.6. Der Leistungserbringer stellt bei Abwesenheit oder Verhinderung (z. B. Urlaub oder Krank- heitKrankheit) die tagesaktuelle Bearbeitung der MIP-Lagerverwaltung sicher, insbesondere wegen Systemfreigaben von Reservierungen und der Bereitstellung von angeforderten HilfsmittelnRückholaufträgen. 1.7. Hilfsmittel der Krankenkasse dürfen ohne deren Zustimmung nicht herausgegeben werden, es sei denn, der Vertrag sieht Abweichendes vor. 1.8. Änderungen von gespeicherten Grunddaten der Hilfsmittel sowie Kostenerfassungsdaten im System sind nur durch die Krankenkasse möglich. Hierzu verwendet der Leistungserbringer ausschließlich das im System eingestellte „Formular für Datenänderungen AOK Bayern“ und teilt die entsprechenden entsprechen- den Daten mit. Übersandte Datenänderungen werden in der Regel in- nerhalb innerhalb von 48 Stunden bearbeitetbear- beitet. Eine Rückmeldung an den Leistungserbringer erfolgt deshalb nicht. 1.91.8. Es ist dem Leistungserbringer untersagt, mit Versichertennummern von Versicherten, für die kein Antrag für eine Hilfsmittelversorgung oder ein entsprechender Auftrag vorliegt, im MIP- MIP-System Anfragen, Hilfsmittelreservierungen oder sonstige sons- tige Buchungen durchzuführen. Ver- stöße Verstöße hiergegen sind schwerwiegend im Sinne des § 14 9 des VertragesVer- trages. 1.101.9. Alle Belege aus dem MIP-System sind über den Druckbutton oder über die PDF-Funktion auszudruckenauszu- drucken. Dies gilt insbesondere für die als Urbelege zur Abrechnung notwendigen Ausdrucke.

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Samples: Healthcare Agreement

Umgang mit dem MIP-System. 1.1. Der Leistungserbringer hat seine Stammdaten (Name, Anschrift, Institutionskennzeichen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) im MIP-System zu pflegen und zu aktualisieren. Eine ab- weichende Lageranschrift ist vom Leistungserbringer ebenfalls zu hinterlegen. 1.2. Das MIP-System der AOK Bayern ist einzig zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmit- teln zu nutzen. Der Leistungserbringer weist seine Mitarbeiter zum sorgsamen und korrekten Umgang mit dem System an. Dazu gehört insbesondere die korrekte Erfassung der Hilfsmit- tel und der vom System geforderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Be- richtigung von falschen Datensätzen / Daten von Hilfsmitteln, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern bei System- / Produktgruppenanpassungen sowie die Einhaltung der entsprechenden Fristen u. a. bei Reservierungen, Buchung von hilfsmittelspezifischen Vor- gängen zur Kostenerfassung, Bereitstellung von Hilfsmitteln für andere Leistungserbringer, Rückholaufträgen und Einlagerungen. 1.3. Die Krankenkasse und der Fachverband behalten AOK Bayern behält sich nach jeweiliger Absprache vor Ände- rungen vor, Änderungen im Verfahren und Systemanpassungen vorzunehmen, soweit dies für die Leistungs- erbringer Leistungserbringer keine unzumutbare unzumutba- re Beeinträchtigung im Vergleich zur jetzt bestehenden Regelung darstellt. 1.4. Durch die Krankenkasse AOK Bayern und die Firma medicomp GmbH werden bei Bedarf Textnachrichten für die MIP-Nutzer in das System eingestellt. Diese Textnachrichten enthalten wichtige Hin- weise zur Systemnutzung, zu Systemänderungen und sonstige wichtige Informationen. Der Leistungserbringer stellt sicher, dass sämtliche über das System eingestellten Textnachrich- ten unverzüglich gelesen und der Geschäftsleitung zur Kenntnis gebracht werden. 1.5. Der Leistungserbringer nutzt das Lagerverwaltungssystem ausschließlich zur Erfassung von tatsächlich vorliegenden Aufträgen oder seinen Betrieb betreffende Statistiken. Es ist unzu- lässig, das System für andere Zwecke zu nutzen. Die Zugangsdaten des Leistungserbrin- gers zum Lagerverwaltungssystem unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.6. Der Leistungserbringer stellt bei Abwesenheit oder Verhinderung (z. B. Urlaub oder Krank- heit) die tagesaktuelle Bearbeitung der MIP-Lagerverwaltung sicher, insbesondere wegen Systemfreigaben von Reservierungen und der Bereitstellung von angeforderten Hilfsmitteln. 1.7. Hilfsmittel der Krankenkasse AOK Bayern dürfen ohne deren Zustimmung nicht herausgegeben werden, es sei denn, der Vertrag sieht Abweichendes vor. 1.8. Änderungen von gespeicherten Grunddaten der Hilfsmittel sowie Kostenerfassungsdaten im System sind nur durch die Krankenkasse AOK Bayern möglich. Hierzu verwendet kann der Leistungserbringer ausschließlich das im System eingestellte „Formular für Datenänderungen AOK Bayern“ Da- tensatz des Hilfsmittels und teilt in den jeweiligen Vorgängen über die entsprechenden Editirschaltfläche die Än- derung der Daten mitbeantragen. Übersandte Datenänderungen werden in der Regel in- nerhalb innerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Eine Rückmeldung an den Leistungserbringer erfolgt deshalb nicht. 1.9. Es ist dem Leistungserbringer untersagt, mit Versichertennummern von Versicherten, für die kein Antrag für eine Hilfsmittelversorgung oder ein entsprechender Auftrag vorliegt, im MIP- System Anfragen, Hilfsmittelreservierungen oder sonstige Buchungen durchzuführen. Ver- stöße hiergegen sind schwerwiegend im Sinne des § 14 des Vertrages. 1.10. Alle Belege aus dem MIP-System sind über den Druckbutton oder über die PDF-Funktion auszudrucken. Dies gilt insbesondere für die als Urbelege zur Abrechnung notwendigen Ausdrucke.

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Samples: Versorgungsvertrag

Umgang mit dem MIP-System. 1.1. Der Leistungserbringer hat seine Stammdaten (Name, Anschrift, Institutionskennzeichen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) im MIP-System zu pflegen und zu aktualisieren. Eine ab- weichende Lageranschrift abweichende Lager- anschrift ist vom Leistungserbringer ebenfalls zu hinterlegen. 1.2. Das MIP-System der AOK Bayern ist einzig zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmit- teln Hilfsmitteln zu nutzen. Der Leistungserbringer weist seine Mitarbeiter zum sorgsamen und korrekten Umgang mit dem System an. Dazu gehört insbesondere die korrekte Erfassung der Hilfsmit- tel Hilfsmittel und der vom System Sys- tem geforderten hilfsmittelspezifischen Parameter, die Meldung zur Be- richtigung Berichtigung von falschen Datensätzen Da- tensätzen / Daten von Hilfsmitteln, die umgehende Ergänzung von Daten und Parametern bei System- Sys- tem- / Produktgruppenanpassungen sowie die Einhaltung der entsprechenden Fristen u. a. bei ReservierungenRe- servierungen, Buchung von hilfsmittelspezifischen Vor- gängen Vorgängen zur Kostenerfassung, Bereitstellung von Hilfsmitteln für andere Leistungserbringer, Rückholaufträgen und Einlagerungen. 1.3. Die Krankenkasse AOK Bayern und der Fachverband behalten sich nach jeweiliger Absprache vor Ände- rungen , Änderungen im Verfahren und Systemanpassungen vorzunehmen, soweit dies für die Leistungs- erbringer Leistungserbringer keine unzumutbare Beeinträchtigung im Vergleich zur jetzt bestehenden Regelung darstellt. 1.4. Durch die Krankenkasse AOK Bayern und die Firma medicomp GmbH werden bei Bedarf Textnachrichten für die MIP-Nutzer in das System eingestellt. Diese Textnachrichten enthalten wichtige Hin- weise Hinweise zur SystemnutzungSys- temnutzung, zu Systemänderungen und sonstige wichtige Informationen. Der Leistungserbringer stellt sicher, dass sämtliche über das System eingestellten Textnachrich- ten Textnachrichten unverzüglich gelesen und der Geschäftsleitung zur Kenntnis gebracht werden. 1.5. Der Leistungserbringer nutzt das Lagerverwaltungssystem ausschließlich zur Erfassung von tatsächlich tat- sächlich vorliegenden Aufträgen oder seinen Betrieb betreffende Statistiken. Es ist unzu- lässigunzulässig, das System für andere Zwecke zu nutzen. Die Zugangsdaten des Leistungserbrin- gers Leistungserbringers zum Lagerverwaltungssystem Lagerver- waltungssystem unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.6. Der Leistungserbringer stellt bei Abwesenheit oder Verhinderung (z. B. Urlaub oder Krank- heitKrankheit) die tagesaktuelle Bearbeitung der MIP-Lagerverwaltung sicher, insbesondere wegen Systemfreigaben von Reservierungen und der Bereitstellung von angeforderten Hilfsmitteln. 1.7. Hilfsmittel der Krankenkasse AOK Bayern dürfen ohne deren Zustimmung nicht herausgegeben werden, es sei denn, der Vertrag sieht Abweichendes vor. 1.8. Änderungen von gespeicherten Grunddaten der Hilfsmittel sowie Kostenerfassungsdaten im System sind nur durch die Krankenkasse AOK Bayern möglich. Hierzu verwendet der Leistungserbringer ausschließlich das im System eingestellte „Formular für Datenänderungen AOK Bayern“ und teilt die entsprechenden entsprechen- den Daten mit. Übersandte Datenänderungen werden in der Regel in- nerhalb innerhalb von 48 Stunden bearbeitetbear- beitet. Eine Rückmeldung an den Leistungserbringer erfolgt deshalb nicht. 1.9. Es ist dem Leistungserbringer untersagt, mit Versichertennummern von Versicherten, für die kein Antrag für eine Hilfsmittelversorgung oder ein entsprechender Auftrag vorliegt, im MIP- MIP-System AnfragenAn- fragen, Hilfsmittelreservierungen oder sonstige Buchungen durchzuführen. Ver- stöße Verstöße hiergegen sind schwerwiegend im Sinne des § 14 9 des Vertrages. 1.10. Alle Belege aus dem MIP-System sind über den Druckbutton oder über die PDF-Funktion auszudruckenauszu- drucken. Dies gilt insbesondere für die als Urbelege zur Abrechnung notwendigen Ausdrucke.

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