Umwelt- und Klimaschutz Musterklauseln

Umwelt- und Klimaschutz. Bei der Reiseplanung achten wir sehr genau auf Um- welt- und Klimaschutz. Auch Sie können dazu bei- tragen, den ökologischen Fußabdruck Ihrer Reise zu reduzieren, etwa durch Nutzung öffentlicher Verkehrs- mittel, ressourcenschonenden Einsatz von Wasser und Strom im Hotel sowie beim Kauf regionaler Produkte. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Tourismus in vielen Regionen den Motor nachhaltiger Entwicklungen darstellt und ohne Reisen viele Bildungs- und Beschäf- tigungsprogramme zum Scheitern verurteilt wären.
Umwelt- und Klimaschutz. Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erfüllt eine Fülle von Aufgaben als Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde, im Arten-, Altlasten-, Boden- und Immissionsschutz sowie bei Klimaschutz und -anpassung sowie dem Erhalt und der Pflege des Naturschutzgebiets Schultheisweiher und der Umweltbildung. Zudem ist das Amt Geschäftsstelle der AG Fluglärm. Die effiziente Aufgabenerfüllung in diesen Bereichen halten wir für selbstverständlich und unverzichtbar. Wir werden dafür die gleichen finanziellen und personellen Ressourcen im Haushalt vorsehen wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dies gilt, bis die auf der Basis der schon durchgeführten Potenzialanalyse aufsetzende Organisationsuntersuchung der gesamten Stadtverwaltung abgeschlossen ist. Kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung sind als Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung und des Stadtkonzerns anzusehen. Entsprechend werden sie dezernats- und ämterübergreifend bearbeitet und im Sinne der Prävention zunehmender Erwärmung der innerstädtischen Bereiche und steigendem Energiebedarf weiterentwickelt. Die entsprechenden Beratungsangebote werden wir konsequent weiterführen und weitere Partner einbinden. Bauvorhaben begleitet das Umweltamt und sorgt mit Beratung, Stellungnahmen und Auflagen für die bestmögliche Umsetzung der entsprechenden städtischen Ziele. Es besteht Einvernehmen, dass städtischer Klimaschutz und die qualitätsvolle Entwicklung von Bauvorhaben sowie des öffentlichen Raumes untrennbar miteinander verbunden sind. Dabei wird eng mit den anderen einschlägigen Ämtern zusammengearbeitet. Die steigenden Zahlen von zu bearbeitenden Bauvorhaben führen zu einer Prüfung, ob in diesem Bereich eine weitere halbe Stelle in diesem Amt geschaffen werden muss. Im Wasser-, Boden-, Natur- und Artenschutz werden die im vom Umweltamt vorgelegten Konzept ‚Mensch und Natur‘ dargestellten Leitlinien und Maßnahmen sukzessive umgesetzt. Der Schultheisweiher wird als Badegewässer erhalten. Alle städtischen Aktivitäten sind einem nachhaltigen Vorgehen im Sinne einer gleichwertigen Gewichtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele verpflichtet.
Umwelt- und Klimaschutz. 4. 1 Der Lieferant verpflichtet sich zur Wahrung und Achtung grundlegender Umweltstandards und zur Minimierung eines von ihm oder in seiner Lieferkette ausgehenden umweltbezogene n Risikos, wie sie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 01. Januar 2023 festgelegt sind.
Umwelt- und Klimaschutz. Unser Konzept zur Abfalltrennung und effizienten Belüftung der Patientenzimmer befindet sich in Ihrem Zimmer. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
Umwelt- und Klimaschutz. Wir wollen unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, die Artenvielfalt in Tier- und Pflanzenwelt ver- bessern und so der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht werden. Zahlreiche Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sollen helfen, dieses Ziel zu erreichen. Zu den großen CO2-Emittenten gehören aktuell noch das Heizkraftwerk Mitte, der motorisierte Verkehr und das Heizen von Gebäuden. Um in diesen Bereichen große Erfolge in der Reduzierung von klimaschädlichen Gasen zu erreichen, sind weitreichende Maßnahmen notwendig, die einer guten Information und Kommunikation in die Bevölkerung bedürfen. Wir wollen, dass Braunschweig so schnell wie möglich klimaneutral wird und werden dafür die Umsetzung des Klimaschutzplans 2.0 finanziell und personell absichern.
Umwelt- und Klimaschutz. Die Koalition sieht sich einer generationengerechten Politik verpflichtet. Dazu gehört unzweifelhaft, Umwelt und Natur vor irreversiblen Schäden zu bewahren. Zur Vermeidung von klimabedingten Negativfolgen für Mensch, Tier und Vegetation sind weitere lokale Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Wir werden auch in Zukunft die bisherige städtische Klimapolitik weiterentwickeln und ganz besonderen Wert auf die Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Verbesserung von Umwelt und Klimaschutz in Bremerhaven legen.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und