Konzept- und Ideenschutz Musterklauseln

Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle Kunde DGDPT vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt DGDPT dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einla- dung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. höhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. xxxx und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervor- gebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. potentiellen Xxxxxx eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
Konzept- und Ideenschutz. 2.1 Hat der potenzielle Xxxxx die creativecouch vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die creativecouch dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: Schon durch die Einladung und die Annahme der Einla- dung durch die creativecouch treten der potenzielle Kunde und die creativecouch in ein Vertragsverhältnis („Pitching- Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
Konzept- und Ideenschutz. 4.1. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vor- leistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Konzept- und Ideenschutz. Hat der potentielle Kunde Kaleidocom vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Kaleidocom dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Konzept- und Ideenschutz. Hat der potenzielle Xxxxx die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur der Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Konzept- und Ideenschutz. 2.1 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Anbieter ist dem potenti- xxxxx Xxxxxx schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Konzept- und Ideenschutz. Hat der Kunde die Produktionsfirma vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Produktionsfirma dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: