Unser Angebot Musterklauseln

Unser Angebot. Wir freuen uns, Ihnen einen unbefristeten Rahmenkredit in Höhe von EUR 2.000,00,-- anbieten zu können. Diesen Rahmen können Sie mit Nutzung der CashCard ausschöpfen. Grundlage dieses Angebotes sind: ● Ihre Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit ● die Kundenrichtlinien für das Kartenservice und für die Kontaktlos-Funktion ● der Preisaushang. Die oben genannten Dokumente sowie ● die Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem VkrG ● das Infoblatt gemäß §§ 26 ff ZaDiG erhalten Sie in der Beilage zu diesem Angebotsschreiben.
Unser Angebot. 2.2.1 Unser Angebot ist freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung des Kundenauftrags zustande. 2.2.2 Dem Angebot liegen die Angaben des Kunden zu Grunde. Außer den vom Vertragspartner genannten oder uns erkennbaren Erschwernissen sind keine Umstände vorhanden, die auf die Ausführbarkeit der Leistungen und die ent- sprechende Kalkulation besonderen nachteiligen Einfluss nehmen können (z.B. Vorhandensein umweltgefährdender Stoffe, explosionsgefährdete Anla- ge/Stoffe etc.). 2.2.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung, die überreichten Planunterlagen sowie die weiteren Vertragsunterlagen gewis- senhaft zu prüfen (insbesondere hinsichtlich der Maße und Massen) und uns auf Widersprüche, Unklarheiten und/oder Ungenauigkeiten einzelner Ver- tragsbestandteile, die sich auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistun- gen beziehen, schriftlich hinzuweisen.
Unser Angebot. 5.1. Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer. Die Teilnahme von Privatpersonen im Sinne von § 13 BGB an den Schulungen ist ausgeschlossen. 5.2. Videokurse, die Bestandteil der Flatrate für die Hülskötter Kanzleiakademie sind, können erst nach Buchung der Flatrate besucht werden. Die Kosten für die Flatrate belaufen sich bei Kunden von der Veranstalterin mit laufendem advoware Supportvertrag auf 30 Euro (netto) monatlich für bis zu 10 advoware Anwender. Sind in der Kanzlei mehr als 10 advoware Anwender, erhöht sich der monatliche Preis um 10 Euro (netto). Für Nicht-Kunden der Veranstalterin ohne laufenden advoware Supportvertrag belaufen sich die Kosten auf 45 Euro (netto) monatlich für bis zu 10 Anwender und erhöhen sich um 10 Euro (netto) monatlich bei mehr als 10 Anwendern. 5.3. Auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ können Interessierte die dort angebotenen Schulungen buchen. Teilnehmer sind verpflichtet, dort wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Teilnehmer, die bei der Anmeldung offensichtlich falsche Daten angegeben haben, können von der Veranstalterin von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 5.4. Online Schulung (über ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇/) 5.4.1. Bei den angebotenen Onlineschulungen handelt es sich um Videokurse. Videokurse sind voraufgezeichnete Schulungen, die mit Hilfe eines Internetbrowsers von den Teilnehmern gesehen werden können. Über ein geeignetes Kommunikationsmedium (Portal, Chat, Formular) können Teilnehmer zudem Fragen zu den Schulungen stellen. 5.4.2. Kurse, die nicht in der Flatrate oder kostenfreien Videokursen enthalten sind, können bis spätestens einen Tag vor Beginn des Webinars gebucht werden. Danach ist keine weitere Buchung mehr möglich. 5.4.3. Der Teilnehmer gelangt während der Dauer des bestehenden Vertrages in einen individuellen Lernraum. Hier kann der Teilnehmer frei wählen, welche des ausgewählten Videokurse belegt werden. 5.4.4. Bei Videokursen, die nicht in der Flatrate oder kostenfreien Videokursen enthalten sind und live gehalten werden, wird eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vorausgesetzt und die Höchstteilnehmerzahl auf 15 Personen beschränkt. 5.4.5. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden behält sich die Veranstalterin vor, den bereits angemeldeten Teilnehmer mehrere Ausweichtermine vorzuschlagen. Dasselbe gilt, wenn der Videokurs bereits die Höchstteilnehmerzahl erreicht hat. Es gilt das Prioritätsprinzip (siehe Stornieru...
Unser Angebot. Wir kontrollieren alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Belüftungsöffnungen bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
Unser Angebot a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ADAC gelbhilft GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der SARS-CoV-2-Schnelltests. b) Wir bieten Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 an. Wir nutzen dazu gängige, kommerziell verfügbare, für den Verkehr in Deutschland CE-gekennzeichnete Tests, die auf der Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Wir bieten darüber hinaus PCR- (Ergebnis i. d. R. in 6-24 Stunden) an, wobei die erforderliche Probenentnahme durch Abstrich erfolgt. Im Übrigen gelten die unten unter Ziff. 5 aufgeführten Haftungsregeln. c) Unsere Tests stellen keine ärztliche Leistung dar. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung und ergeben keinen ärztlichen Befund. Wir stellen auf Wunsch eine Mitteilung per E-Mail über das Testergebnis aus. Auf Wunsch drucken wir das Ergebnis aus. Wir sind keine Teststation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wir bieten ausschließlich Selbstzahler-Tests und ggf. „Bürgertests“ nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung an; siehe hierzu Ziff. 2, lit. f) unserer AGB. d) Die Preise für unsere Leistungen finden sich im jeweils aktuellen Preisverzeichnis bzw. den Preisangaben auf unserer Website (jeweils Gesamtpreise einschließlich Mehrwertsteuer sofern nicht ausdrücklich anders angegeben). Der Vertrag kann nur in der deutschen Sprache abgeschlossen werden.
Unser Angebot. Die INNO INVEST bietet dem Kunden ausgewählte Arten von Geschäften in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten an, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen bestehen für die INNO INVEST Verhaltenspflichten, insbesondere bezüglich des Umfangs der von dem Kunden einzuholenden Angaben sowie der Prüfung von Empfehlungen und Transaktionen auf Geeignetheit bzw. Angemessenheit. Im Wesentlichen unterscheidet die INNO INVEST folgende Arten von Dienstleistungen, die sie für den Kunden erbringt: Vermögensverwaltung, (Honorar-)Anlage- beratung, (Honorar-)Anlagevermittlung, beratungsfreies Geschäft sowie Execution Only bei ausschließlich einfachen Finanzinstrumenten. Es gelten die der jeweiligen Dienstleistung zugrundeliegenden Vertragswerke und dazu ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der INNO INVEST.
Unser Angebot. Das Hauptprodukt unterteilt sich in acht unterschiedliche Angebote von VS1 bis VS128 (VS = Virtual Server | Zahl = Anzahl Memory). Die Unterscheidungsmerkmale liegen in den Leistungsparametern der einzelnen Produktefeatures. Die festgelegten Werte innerhalb der Angebote sind fix und können nicht verändert wer- den. Ergänzt wird das Produkt mit Optionen welche der Kunde zusätzlich zu den Hauptangeboten wählen kann.