Unser Angebot Musterklauseln

Unser Angebot. Wir freuen uns, Ihnen einen unbefristeten Rahmenkredit in Höhe von EUR 2.000,-- anbieten zu können. Diesen Rahmen können Sie mit Nutzung der CashCard ausschöpfen. Grundlage dieses Angebotes sind: ● Ihre Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit ● die Kundenrichtlinien für das Kartenservice und für die Kontaktlos-Funktion ● der Preisaushang. Die oben genannten Dokumente sowie ● die Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem VkrG ● das Infoblatt gemäß ZaDiG ● das Infoblatt zur Bonitätsprüfung erhalten Sie in der Beilage zu diesem Angebotsschreiben.
Unser Angebot. 2.2.1 Unser Angebot ist freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestäti- gung des Kundenauftrags zustande. 2.2.2 Dem Angebot liegen die Angaben des Kunden zu Grunde. Außer den vom Vertragspartner genannten oder uns erkennbaren Erschwernissen sind keine Um- stände vorhanden, die auf die Ausführbarkeit der Leistungen und die entsprechen- de Kalkulation besonderen nachteiligen Einfluss nehmen können (z.B. Vorhanden- sein umweltgefährdender Stoffe, explosionsgefährdete Anlage/Stoffe etc.). 2.2.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung, die überreichten Planunterlagen sowie die weiteren Vertragsunterlagen gewissenhaft zu prüfen (insbesondere hinsichtlich der Maße und Massen) und uns auf Widersprüche, Un- klarheiten und/oder Ungenauigkeiten einzelner Vertragsbestandteile, die sich auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen beziehen, schriftlich hinzuweisen.
Unser Angebot. 5.1. Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer. Die Teilnahme von Privatpersonen im Sinne von § 13 BGB an den Schulungen ist ausgeschlossen. 5.2. Videokurse, die Bestandteil der Flatrate für die Hülskötter Kanzleiakademie sind, können erst nach Buchung der Flatrate besucht werden. Die Kosten für die Flatrate belaufen sich bei Kunden von der Veranstalterin mit laufendem advoware Supportvertrag auf 30 Euro (netto) monatlich für bis zu 10 advoware Anwender. Sind in der Kanzlei mehr als 10 advoware Anwender, erhöht sich der monatliche Preis um 10 Euro (netto). Für Nicht-Kunden der Veranstalterin ohne laufenden advoware Supportvertrag belaufen sich die Kosten auf 45 Euro (netto) monatlich für bis zu 10 Anwender und erhöhen sich um 10 Euro (netto) monatlich bei mehr als 10 Anwendern. 5.3. Auf xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxx.xxxx können Interessierte die dort angebotenen Schulungen buchen. Teilnehmer sind verpflichtet, dort wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Teilnehmer, die bei der Anmeldung offensichtlich falsche Daten angegeben haben, können von der Veranstalterin von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 5.4. Online Schulung (über xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxx.xxxx/) 5.4.1. Bei den angebotenen Onlineschulungen handelt es sich um Videokurse. Videokurse sind voraufgezeichnete Schulungen, die mit Hilfe eines Internetbrowsers von den Teilnehmern gesehen werden können. Über ein geeignetes Kommunikationsmedium (Portal, Chat, Formular) können Teilnehmer zudem Fragen zu den Schulungen stellen. 5.4.2. Kurse, die nicht in der Flatrate oder kostenfreien Videokursen enthalten sind, können bis spätestens einen Tag vor Beginn des Webinars gebucht werden. Danach ist keine weitere Buchung mehr möglich. 5.4.3. Der Teilnehmer gelangt während der Dauer des bestehenden Vertrages in einen individuellen Lernraum. Hier kann der Teilnehmer frei wählen, welche des ausgewählten Videokurse belegt werden. 5.4.4. Bei Videokursen, die nicht in der Flatrate oder kostenfreien Videokursen enthalten sind und live gehalten werden, wird eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vorausgesetzt und die Höchstteilnehmerzahl auf 15 Personen beschränkt. 5.4.5. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden behält sich die Veranstalterin vor, den bereits angemeldeten Teilnehmer mehrere Ausweichtermine vorzuschlagen. Dasselbe gilt, wenn der Videokurs bereits die Höchstteilnehmerzahl erreicht hat. Es gilt das Prioritätsprinzip (siehe Stornieru...
Unser Angebot a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ADAC gelbhilft GmbH, Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der SARS-CoV-2-Schnelltests. b) Wir bieten Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 an. Wir nutzen dazu gängige, kommerziell verfügbare, für den Verkehr in Deutschland CE-gekennzeichnete Tests, die auf der Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Wir bieten darüber hinaus PCR- (Ergebnis i. d. R. in 6-24 Stunden) an, wobei die erforderliche Probenentnahme durch Abstrich erfolgt. Im Übrigen gelten die unten unter Ziff. 5 aufgeführten Haftungsregeln. c) Unsere Tests stellen keine ärztliche Leistung dar. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung und ergeben keinen ärztlichen Befund. Wir stellen auf Wunsch eine Mitteilung per E-Mail über das Testergebnis aus. Auf Wunsch drucken wir das Ergebnis aus. Wir sind keine Teststation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wir bieten ausschließlich Selbstzahler-Tests und ggf. „Bürgertests“ nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung an; siehe hierzu Ziff. 2, lit. f) unserer AGB. d) Die Preise für unsere Leistungen finden sich im jeweils aktuellen Preisverzeichnis bzw. den Preisangaben auf unserer Website (jeweils Gesamtpreise einschließlich Mehrwertsteuer sofern nicht ausdrücklich anders angegeben). Der Vertrag kann nur in der deutschen Sprache abgeschlossen werden.
Unser Angebot. Die INNO INVEST bietet dem Kunden ausgewählte Arten von Geschäften in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten an, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren. Bei der Erbringung dieser Dienstleistungen bestehen für die INNO INVEST Verhaltenspflichten, insbesondere bezüglich des Umfangs der von dem Kunden einzuholenden Angaben sowie der Prüfung von Empfehlungen und Transaktionen auf Geeignetheit bzw. Angemessenheit. Im Wesentlichen unterscheidet die INNO INVEST folgende Arten von Dienstleistungen, die sie für den Kunden erbringt: Vermögensverwaltung, (Honorar-)Anlage- beratung, (Honorar-)Anlagevermittlung, beratungsfreies Geschäft sowie Execution Only bei ausschließlich einfachen Finanzinstrumenten. Es gelten die der jeweiligen Dienstleistung zugrundeliegenden Vertragswerke und dazu ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der INNO INVEST.
Unser Angebot. Wir kontrollieren alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Belüftungsöffnungen bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
Unser Angebot. Das Hauptprodukt unterteilt sich in acht unterschiedliche Angebote von VS1 bis VS128 (VS = Virtual Server | Zahl = Anzahl Memory). Die Unterscheidungsmerkmale liegen in den Leistungsparametern der einzelnen Produktefeatures. Die festgelegten Werte innerhalb der Angebote sind fix und können nicht verändert wer- den. Ergänzt wird das Produkt mit Optionen welche der Kunde zusätzlich zu den Hauptangeboten wählen kann.

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  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen