Unterrichtungspflicht des Europäischen Betriebsrats. Die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats unterrichten die Personalvertreter der Unternehmen oder Niederlassungen der Gruppe oder, falls es keinen Vertreter gibt, das gesamte Personal über den Inhalt und die Ergebnisse des angewandten Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens. Hierfür erhalten die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats Zugang zu den betroffenen Standorten, um ihre Aufgabe zu erfüllen.