Schutz Musterklauseln

Schutz. Der Empfänger wird: (a) vertrauliche Informationen des Offenbarenden nur für die in der Bedingungen vorgesehenen Zwecke verwenden; und (b) vertrauliche Informationen für die folgenden Zeiträume vor unbefugter Offenlegung gegenüber Dritten schützen: (i) unbegrenzt in Bezug auf technische Informationen über Produkte und Dienstleistungen des Offenbarenden (einschließlich des APEX-Service) oder Informationen über nicht herausgebrachte Produkte oder Dienstleistungen; und (ii) 3 Jahre ab dem Datum des Erhalts aller anderen vertraulichen Informationen. Die Verpflichtungen aus dieser Klausel bestehen auch nach einer Beendigung der Bedingungen fort.
Schutz. Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei. Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände vom Berechtigten zu bewirken.
Schutz. (75) Der Betonersatz ist bis zur ausreichenden Erhärtung vor schädlichen Einwirkungen wie beispiels- weise fließendem Wasser, drückendem Wasser oder Stößen zu schützen.
Schutz. Der Empfänger wird: (a) vertrauliche Informationen des Offenbarenden nur für die in der Bedingungen vorgesehenen Zwecke verwenden; und (b) vertrauliche Informationen für die folgenden Zeiträume vor unbefugter Offenlegung gegenüber Dritten schützen: (i) unbegrenzt in Bezug auf technische Informationen über Produkte und Dienstleistungen des Offenbarenden (einschließlich des APEX-Service) oder Informationen über nicht herausgebrachte Produkte oder Dienstleistungen; und (ii) 3 Jahre ab dem Datum des Erhalts aller anderen vertraulichen Informationen. Die Verpflichtungen aus dieser Klausel bestehen auch nach einer Beendigung der Bedingungen fort. 12.2 Protection. The receiver will: (a) use Confidential Information of the discloser only for the purposes contemplated in the Agreement; and (b) protect Confidential Information from unauthorized disclosure to third parties for the following time periods: (i) indefinitely with respect to technical information about a discloser’s products and services (including the APEX Service) or any information about unreleased products or services; and (ii) 3 years from the date of receipt for all other Confidential Information. The obligations under this Clause will survive any termination of the Agreement.
Schutz. 1. Der Eigentümer von neuen Kenntnissen und Schutzrechten, die sich für industrielle oder kommerzielle Anwendungen eignen, sorgt unter gebührender Berücksichtigung seiner legitimen Interessen sowie der legitimen Interessen – insbesondere der wirtschaftlichen Interessen – der übrigen Empfänger für einen angemessenen und wirksamen Schutz derselben. Wenn sich ein Empfänger, der nicht Eigentümer der neuen Kenntnisse und Schutzrechte ist, auf sein legitimes Interesse beruft, muss er in jedem Fall glaubhaft machten, dass er einen unverhältnismäßig großen Schaden erleiden würde.
Schutz. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Soft- ware durch einen Lizenzschlüssel geschützt ist. Bei einer Vertragsverletzung des Kunden ist Aduna berechtigt, die Lizenz entschädigungslos (teileweise) vorübergehend oder definitiv zu entzie- hen.
Schutz. 1. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben genießen die Mitarbeitervertreter im Rahmen des UEWC den Schutz und die Garantien, die Arbeitnehmervertretern gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und/oder Praktiken ihres Beschäftigungslandes zustehen.
Schutz. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch man- gelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet, mit Ausnahme von Mehrwertdiensten, für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikati- onsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines An- schlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht vom ISP zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.
Schutz. 8.9 Der Verwahrer trägt keinerlei Haftung, wenn der Einlagerer die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Einlagerer entschädigt den Verwahrer gegen alle finanziellen und materiellen Folgen, die sich aus der Nichterfüllung der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Verpflichtungen ergeben können.
Schutz. 1.3.3 Perspektivenplanung Das Hauptziel unserer Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ist es, ihnen Schutz vor seelischen und körperlichen Übergriffen zu bieten und ihnen ein selbständiges, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Weiter sollen die Kinder und Jugendlichen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung, sowie der allgemeinen Lebensführung, beraten und unterstützt werden. Die Kinder- und Jugendlichen sollen lernen ihnen fremde Kulturen im Zusammenleben zu verstehen und davon gegen- seitig profitieren. Es sollen dadurch Berührungsängste und Vorurteile im täglichen Zusammenleben abgebaut werden. Eine intensive Zu- sammenarbeit mit den Eltern ist erwünscht. Ziel soll in der Regel eine Rückführung in die Familie sein - Sicherung des Lebensunterhaltes - Medizinische Versorgung - Pädagogische Betreuung - Obdach Vorbereitung der Umsetzung der künftigen Lebenssituation. Es soll ein am Wohl des Kindes, des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen orien- tiertes Lebensumfeld geschaffen werden. Dies geschieht in Zusammen- arbeit bzw. Abklärung mit dem Jugendamt, ggf. dem Personensorgebe- rechtigten, ggf. den Gerichten, sonstige Beteiligte. Auf Weisung des Jugendamtes unverzügliche Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen in einer interkulturellen Wohngruppe, einem geschütz- ten Raum mit einer 24stündigendurch pädagogisches Fachpersonal. Sicherstellung der Gefahrenabwehr notfalls durch Hinzuziehen der Poli- zei. - Versorgung mit lebens- und Hygienemitteln und gemäß der der Hilfeplanung mit angemessenem Taschengeld. - Sicherstellung der Möglichkeiten einer medizinischen Versor- gung - Pädagogische Unterstützung bei der Stressbewältigung und Aufarbeitung der Vergangenheit (ggf. Vermittlung zu Therapeu- ten) - Aufbau eines geregelten Tagesablaufs - Vermittlung einer realistischen Vorstellung des Lebens in Deutschland - Integration in Schule und/oder Ausbildung - Aufbau eines tragfähigen Netzwerks - Hilfe und Unterstützung im Umgang mit Behörden - Intensive Begleitung in Schulen, Praktik- oder Ausbildungsstellen - Vermittlung zu Integrationsnetzwerken - Einbindung in das gesellschaftliche Leben (z.B. Sportverein, Theatergruppe o.ä.) - Regelmäßige Gespräche mit den Eltern - Rückführung in die Familie. Falls dies nicht möglich ist: - Überleitung in eine Verselbständigungsgruppe - Eingehen auf die kulturellen und sprachlichen Besonderheiten - Erziehung zur Interkulturalität, d.h.: Gegenseitiges Lernen und Toleranz gegenüber der jeweiligen anderen Kultur, Förderung de...