Common use of Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände Clause in Contracts

Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände. Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist im Rahmen dieser Allgemeinen Reisebedingungen eine Situation zu verstehen, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Sofern in diesen Allgemeinen Reisebedingungen nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, können wir keine Haftung übernehmen oder eine Entschädigung bezahlen, wenn die Erfüllung oder prompte Erfüllung unserer Verpflichtungen aus unserem Vertrag mit Ihnen durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert oder beeinträchtigt wird oder Sie anderweitig einen Schaden oder Verlust erleiden (wie in Klausel 11(2) weiter unten näher beschrieben). Zu diesen Umständen gehören in der Regel (ob tatsächlich oder drohend) Krieg, Aufruhr, Unruhen, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen (einschließlich Hurrikans), Epidemien, Brände und Schließung oder Einschränkung des Luftraums, der Flughäfen und Häfen. Zu den unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen gehört auch, wenn das britische Außenministerium (xxx.xxx.xx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxx) oder ein anderes europäisches Außenministerium von allen Reisen oder von allen außer notwendigen Reisen in ein Land, eine Region oder ein Reiseziel abrät. Für den Fall, dass die Reisehinweise der verschiedenen Institutionen unterschiedlich sind, werden wir den Hinweisen des britischen Außenministeriums folgen.

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Samples: www.e-hoi.de, www.regentsevenseas-kreuzfahrten.com, www.hitreise.at

Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände. Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist im Rahmen dieser Allgemeinen Reisebedingungen eine Situation zu verstehen, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Sofern in diesen Allgemeinen Reisebedingungen nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, können wir keine Haftung übernehmen oder eine Entschädigung bezahlen, wenn die Erfüllung oder prompte Erfüllung unserer Verpflichtungen aus unserem Vertrag mit Ihnen durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert oder beeinträchtigt wird oder Sie anderweitig einen Schaden oder Verlust erleiden (wie in Klausel 11(210(2) weiter unten näher beschrieben). Zu diesen Umständen gehören in der Regel (ob tatsächlich oder drohend) Krieg, Aufruhr, Unruhen, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen (einschließlich Hurrikans), Epidemien, Brände und Schließung oder Einschränkung des Luftraums, der Flughäfen und Häfen. Zu den unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen gehört auch, wenn das britische Außenministerium (xxx.xxx.xx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxxx.xxx.xx/xxxxxxx-xxxxxx- advice) oder ein anderes europäisches Außenministerium von allen Reisen oder von allen außer notwendigen Reisen in ein Land, eine Region oder ein Reiseziel abrät. Für den Fall, dass die Reisehinweise der verschiedenen Institutionen unterschiedlich sind, werden wir den Hinweisen des britischen Außenministeriums folgen.

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Samples: www.oceaniakreuzfahrten.com, www.oceaniakreuzfahrten.com, www.go7seas-kreuzfahrten.de

Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände. Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist im Rahmen dieser Allgemeinen Reisebedingungen eine Situation zu verstehen, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Sofern in diesen Allgemeinen Reisebedingungen nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, können wir keine Haftung übernehmen oder eine Entschädigung bezahlen, wenn die Erfüllung oder prompte Erfüllung unserer Verpflichtungen aus unserem Vertrag mit Ihnen durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert oder beeinträchtigt wird oder Sie anderweitig einen Schaden oder Verlust erleiden (wie in Klausel 11(210(2) weiter unten näher beschrieben). Zu diesen Umständen gehören in der Regel (ob tatsächlich oder drohend) Krieg, Aufruhr, Unruhen, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen (einschließlich Hurrikans), Epidemien, Brände und Schließung oder Einschränkung des Luftraums, der Flughäfen und Häfen. Zu den unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen gehört auch, wenn das britische Außenministerium (xxx.xxx.xx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxx) oder ein anderes europäisches Außenministerium von allen Reisen oder von allen außer notwendigen Reisen in ein Land, eine Region oder ein Reiseziel abrät. Für den Fall, dass die Reisehinweise der verschiedenen Institutionen unterschiedlich sind, werden wir den Hinweisen des britischen Außenministeriums folgen.

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Samples: www.e-hoi.de, www.vacationatsea.de