Updates und Upgrades. Der Endnutzer ist damit einverstanden, dass Lautsprecher Teufel oder Drittanbieter, von denen ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, die Software regelmäßig und im eigenen Ermessen automatisch, d.h. ohne seine vorherige Zustimmung, online upgraden, updaten oder anderweitig verändern. Solche Upgrades, Updates oder Veränderungen können gegebenenfalls Funktionalitäten der Software modifizieren oder löschen. Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, können die weitere Nutzung der Software oder einer Softwarekomponente davon abhängig machen, dass Sie Upgrades, Updates oder Veränderungen vollständig installieren und akzeptieren. Die Nutzungsbedingungen dieses EULA gelten in vollem Umfange für die upgegradete, upgedatete oder veränderte Software oder Softwarekomponente weiter.
Updates und Upgrades. 3.1 Für die Nutzung von GlassCube® BAU-CONTROLLING+ Anwendungen 6.1 Der LIZENZNEHMER erhält mit dem Download die jeweils aktuelle einschließlich der integrierten Dokumentation verrechnet die LIZENZGEBERIN dem Programmversion. Zudem hat der LIZENZNEHMER während des Nutzungszeitraums LIZENZNEHMER das zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Nutzungsentgelt. Der Anspruch auf alle von der LIZENZGEBERIN veröffentlichten Updates oder Upgrades der Nutzungszeitraum beginnt am Tag der Bereitstellung der Lizenzschlüssel durch die lizenzierten Programmversion. Die Verfügbarkeit wird dem LIZENZNEHMER in LIZENZGEBERIN und endet bei Bezahlung des Nutzungsentgelts nach zwölf Monaten. geeigneter Weise mitgeteilt.
3.2 Das aktuell gültige Nutzungsentgelt wird beim Bestellvorgang angezeigt und gilt für 7. Sonstiges einen Nutzungszeitraum von zwölf Monaten.
7.1 Ist der LIZENZNEHMER Unternehmer, so ist der Sitz der LIZENZGEBERIN
3.3 Nach Eingang einer Lizenzbestellung stellt die LIZENZGEBERIN eine elektronische Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Rechnung über das gesamte dafür im Nutzungszeitraum zu zahlende Nutzungsengelt, LIZENZGEBERIN und LIZENZNEHMER. zuzüglich Mehrwertsteuer (ausgenommen für Nutzungsentgelte die dem Reverse 7.2 Details zum anwendbaren Recht entnehmen Sie bitte dem charge-Verfahren unterliegen) aus und übersendet sie an die in der Registrierung ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG. angegebene e-mail Adresse. Alle Rechnungen der GlassCube® GmbH sind innerhalb 7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und von 5 Tagen, bei Probebetrieb innerhalb von 45 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Lizenzbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später
3.4 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung des Nutzungsentgelts für die bestellten Lizenzen, eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Geschäfts- und hat die LIZENZGEBERIN das Recht, die Bestellung zu stornieren und dem Lizenzbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen LIZENZNEHMER eine entsprechende Gutschrift der Lizenzgebühr zu übersenden. Mit treten Regelungen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages im Übrigen
Updates und Upgrades. 4.1 Vodafone behält sich das Recht vor, auf beliebigen Wegen Updates oder Upgrades für die SIMs zu senden,sofern dies zur Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten, aus urheberrechtlichen Gründen oder zwecks Einhaltung nationaler Bestimmungen erforderlich ist. Diese Updates oder Upgrades dür- fen die Funktionalität der SIMs nicht nachteilig beeinflussen. Sofern eine Be- einträchtigung der Funktionalität der SIMs aus rechtlichen oder technischen Gründen unumgänglich ist, wird Vodafone den Kunden zuvor informieren. So- fern vertragswesentliche Funktionalitäten nachteilig betroffen sind und die Nutzung der SIMs zum Vertragszweck nicht mehr möglich oder schwerwie- gend beeinträchtigt ist, steht dem Kunden das Recht gemäß Ziffer 11.2 zu.
4.2 Ebenso behält sich Vodafone das Recht vor, Updates und Upgrades des eingesetzten Vodafone IoT Easy Connect Portals und zusätzlichen Diensten zur Erweiterung oder Optimierung des Angebots vorzunehmen. Diese Up- dates oder Upgrades dürfen die Funktionalität des Vodafone IoT Easy Connect Portals nicht nachteilig beeinflussen. Sofern vertragswesentliche Funktionalitäten nachteilig betroffen sind und die Nutzung des Vodafone IoT Easy Connect Portals zum Vertragszweck nicht mehr möglich oder schwer- wiegend beeinträchtigt ist, steht dem Kunden das Recht gemäß Ziffer 11.2 zu.
Updates und Upgrades. Emasos wird der Auftraggeberin sämtliche allgemein frei gegebenen Updates, Upgrades, Patches und Bugfixes zur Verfügung stellen und auf den IT-Systemen der Auftraggeberin installieren. Die Auftraggeberin ist in der Entscheidung, ob die unter diese Bestimmung fallenden Programmteile oder neuen Versionen installiert werden, vollkommen frei; soweit die Auftraggeberin die Verwendung eines Updates, Upgrades, Patches oder Bugfixes ablehnt, verliert sie ihren Anspruch auf Behebung jener Fehler, die durch diese korrigiert worden wären. Die Parteien vereinbaren, dass ältere Pro- grammversionen nur über einen Zeitraum von zwei Jahren verpflichtend von Emasos zu servicieren sind; nach Ablauf dieser Frist endet der Wartungsvertrag durch schriftliche Erklärung einer der Partei- en, soweit Emasos erklärt, die Pflege der entsprechenden Version nicht fortsetzen zu wollen. Die Auf- traggeberin hat immer nur Anspruch auf Servicierung einer Version der Software.
Updates und Upgrades. Updates sind kleinere Aktualisierungen, welche sich positiv auf die Nutzung der Anwendung auswirken, indem sie z.B. die Performance verbessern, Fehler beheben oder Sicherheitslücken schliessen. Der Kunde ist verpflichtet, Updates, sobald sie freigegeben werden, zu installieren oder, soweit dies vertraglich vorgesehen ist, von Stämpfli installieren zu lassen. Der Kunde hat die Installation spätestens vierzehn Tage nach Freigabe bei allen Benutzern durchzuführen oder von Stämpfli durchführen zu lassen. Wird die Anwendung nicht auf der Kundeninfrastruktur betrieben, muss der Kunde damit rechnen, dass Updates jederzeit ohne Vorwarnung durchgeführt werden. Upgrades sind neue Anwendungsversionen, die eine substantielle Änderung bzw. Verbesserung der Funktionalitäten mit sich bringen. Der Kunde ist verpflichtet, Upgrades spätestens innert zwölf Monaten seit deren Verfügbarkeit zu installieren oder, soweit dies vertraglich vorgesehen ist, von Stämpfli installieren zu lassen. Bei allfälligen Sicherheitsmängeln muss der Kunde das Upgrade ggf. früher durchführen (lassen). Wird die Anwendung nicht auf der Kundeninfrastruktur betrieben, muss der Kunde damit rechnen, dass Upgrades auf angemessene Vorankündigung durchgeführt werden. Die Unterlassung von Updates und Upgrades durch den Kunden können zu Mehrkosten, Ausfällen und Datenverlust beim Kunden führen. Stämpfli übernimmt hierfür keine Haftung und kann die Wartungsarbeiten einstellen, wenn der Kunde Updates und Upgrades nicht fristgemäss installiert bzw. deren Installation zulässt.
Updates und Upgrades. Dieser Abschnitt beschreibt, wie mit Updates und/oder Upgrades des Dienstes und seiner Inhalte verfahren wird.
Updates und Upgrades. 3.1.3.1 Q-DAS arbeitet regelmäßig an Änderungen und Verbesserungen der Funktionen und des Ablaufs. Die im Zuge der Fehlerbereinigung erfolgenden Änderungen und Verbesserungen werden in neuen Fassungen umgesetzt. Q-DAS wird dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages die jeweils jüngste Version der im Rahmen der Nutzungsbedingungen überlassenen Standardversion der Q-DAS-Software per Download zur Verfügung stellen. Umfasst sind Updates und Upgrades in Form von Minor bzw. Major Releases.
3.1.3.2 Das Nutzungsrecht des Kunden an den übermittelten Versionen richtet sich nach den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen.
3.1.3.3 Neue Versionen, die im Rahmen der Wartung erhalten werden, erhöhen nicht die Anzahl der Lizenzen des Kunden. Der Kunde muss die zuvor installierte Version der Software (zusammen mit allen zugehörigen Lizenzdateien und -materialien) deinstallieren und löschen, (i) wenn der Kunde seine Systeme mit der neuen Version getestet hat, oder (ii) vier Monate nach der Installation der neuen Version (je nachdem, was früher eintritt).
Updates und Upgrades. Trend Micro kann Updates und Upgrades für die Anwendung zum Herunterladen bereitstellen. Sie sind verpflichtet, diese Updates und Upgrades stets unverzüglich herunterzuladen und zu installieren, um die Anwendung auf dem neuesten Stand zu halten.
Updates und Upgrades. Die Pflege umfasst ferner die regelmäßige Lieferung von Updates und Upgrades. Als Updates werden Weiterentwicklungen und Fehlerbehebungen an der Software verstanden, als Upgrades neue Entwicklungsversionen, die von e-Spirit eine neue Major- Versionsnummer erhalten. Nicht zur Softwarepflege gehört das Aufspielen der gelieferten Updates oder Upgrades; dieses fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden. Installiert der Kunde die Updates oder Upgrades nicht, kann gemäß Ziffer 2.3, Unterpunkt 2, die Pflicht zur Durchführung von Pflegeleistungen eingeschränkt sein.
Updates und Upgrades. Diese ergänzenden Regelungen für die Erstellung, Überlassung und Nutzung von Individualsoft- ware gelten auch für neue Versionen (Updates) und Erweiterungen der Individualsoftware (Upgra- des), die dem Vertragspartner überlassen werden, sofern nicht bei Überlassung des jeweiligen Updates oder Upgrades abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Mangels anderweitiger Vereinbarung besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Überlassung von Updates oder Upgrades der Individualsoftware.