Updates und Upgrades Musterklauseln

Updates und Upgrades. Der Endnutzer ist damit einverstanden, dass Lautsprecher Teufel oder Drittanbieter, von denen ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, die Software regelmäßig und im eigenen Ermessen automatisch, d.h. ohne seine vorherige Zustimmung, online upgraden, updaten oder anderweitig verändern. Solche Upgrades, Updates oder Veränderungen können gegebenenfalls Funktionalitäten der Software modifizieren oder löschen. Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, können die weitere Nutzung der Software oder einer Softwarekomponente davon abhängig machen, dass Sie Upgrades, Updates oder Veränderungen vollständig installieren und akzeptieren. Die Nutzungsbedingungen dieses EULA gelten in vollem Umfange für die upgegradete, upgedatete oder veränderte Software oder Softwarekomponente weiter.
Updates und Upgrades. Dieser Abschnitt beschreibt, wie mit Updates und/oder Upgrades des Dienstes und seiner Inhalte verfahren wird.
Updates und Upgrades. 25.1 Die Bestimmungen der Ziffern 13, 15, 16, 19 und 20 des Softwarelizenzvertrages gelten auch für Updates und Upgrades. 25.2 Mit dem Herunterladen eines Updates bzw. Upgrades durch den Auftraggeber erlöschen die dem Auftraggeber durch die Auftragnehmerin eingeräumten Nutzungsrechte an der jeweiligen Vorversion der Software. Teilt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber fünf (5) Arbeitstage nach Mitteilung über die Verfügbarkeit des Updates bzw. Upgrades mit, dass er es nicht einsetzen will, bleibt er zur Nutzung der Vorversion vorbehaltlich Ziffer 25.5 berechtigt, sofern er sämtliche Kopien des Updates bzw. Upgrades entsprechend nachfolgender Ziffer 25.3 zurückgibt. 25.3 Mit Erlöschen der Nutzungsrechte an der jeweiligen Vorversion des Programms gemäß vorstehender Ziffer 25.2 ist der Auftraggeber zur Rückgabe der jeweiligen Vorversion des Programms an die Auftragnehmerin verpflichtet. Sofern ein neues Update bzw. Upgrade zur Verfügung gestellt wird, muss der Auftraggeber die alte Version deinstallieren. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher Kopien. Die Auftragnehmerin kann durch schriftliche Mitteilung statt der Rückgabe die Löschung der Software sowie die Vernichtung sämtlicher Kopien der Dokumentation anordnen. 25.4 Die Auftragnehmerin stimmt Maßnahmen, die im Rahmen von Wartungsarbeiten, zur Fehlerbehebung oder zur Installation von Updates bzw. Upgrades beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen, zeitlich mit dem Auftraggeber ab. 25.5 Nach der Veröffentlichung eines neuen Updates bzw. Upgrades wird die letzte Version des vorherigen Updates bzw. Upgrades noch 12 Monate lang vom Support unterstützt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb dieser 12 Monate auf das neue Update bzw. Upgrade umzustellen. Sofern ihm dies aus sachlichen Gründen nicht zumutbar ist, ist er berechtigt, den Wartungsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten mit Wirkung zum Ende des Supports der Vorversion nach Satz 1 dieser Ziffer 25.5 zu kündigen.
Updates und Upgrades. 4.1 Vodafone behält sich das Recht vor, auf beliebigen Wegen Updates oder Upgrades für die SIMs zu senden,sofern dies zur Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten, aus urheberrechtlichen Gründen oder zwecks Einhaltung nationaler Bestimmungen erforderlich ist. Diese Updates oder Upgrades dür- fen die Funktionalität der SIMs nicht nachteilig beeinflussen. Sofern eine Be- einträchtigung der Funktionalität der SIMs aus rechtlichen oder technischen Gründen unumgänglich ist, wird Vodafone den Kunden zuvor informieren. So- fern vertragswesentliche Funktionalitäten nachteilig betroffen sind und die Nutzung der SIMs zum Vertragszweck nicht mehr möglich oder schwerwie- gend beeinträchtigt ist, steht dem Kunden das Recht gemäß Ziffer 11.2 zu. 4.2 Ebenso behält sich Vodafone das Recht vor, Updates und Upgrades des eingesetzten Vodafone IoT Easy Connect Portals und zusätzlichen Diensten zur Erweiterung oder Optimierung des Angebots vorzunehmen. Diese Up- dates oder Upgrades dürfen die Funktionalität des Vodafone IoT Easy Connect Portals nicht nachteilig beeinflussen. Sofern vertragswesentliche Funktionalitäten nachteilig betroffen sind und die Nutzung des Vodafone IoT Easy Connect Portals zum Vertragszweck nicht mehr möglich oder schwer- wiegend beeinträchtigt ist, steht dem Kunden das Recht gemäß Ziffer 11.2 zu.
Updates und Upgrades. Trend Micro kann Updates und Upgrades für die Anwendung zum Herunterladen bereitstellen. Sie sind verpflichtet, diese Updates und Upgrades stets unverzüglich herunterzuladen und zu installieren, um die Anwendung auf dem neuesten Stand zu halten.
Updates und Upgrades. Diese ergänzenden Regelungen für die Erstellung, Überlassung und Nutzung von Individualsoft- ware gelten auch für neue Versionen (Updates) und Erweiterungen der Individualsoftware (Upgra- des), die dem Vertragspartner überlassen werden, sofern nicht bei Überlassung des jeweiligen Updates oder Upgrades abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Mangels anderweitiger Vereinbarung besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Überlassung von Updates oder Upgrades der Individualsoftware.
Updates und Upgrades. 3.1.3.1 Q-DAS arbeitet regelmäßig an Änderungen und Verbesserungen der Funktionen und des Ablaufs. Die im Zuge der Fehlerbereinigung erfolgenden Änderungen und Verbesserungen werden in neuen Fassungen umgesetzt. Q-DAS wird dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages die jeweils jüngste Version der im Rahmen der Nutzungsbedingungen überlassenen Standardversion der Q-DAS-Software per Download zur Verfügung stellen. Umfasst sind Updates und Upgrades in Form von Minor bzw. Major Releases. 3.1.3.2 Das Nutzungsrecht des Kunden an den übermittelten Versionen richtet sich nach den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen. 3.1.3.3 Neue Versionen, die im Rahmen der Wartung erhalten werden, erhöhen nicht die Anzahl der Lizenzen des Kunden. Der Kunde muss die zuvor installierte Version der Software (zusammen mit allen zugehörigen Lizenzdateien und -materialien) deinstallieren und löschen, (i) wenn der Kunde seine Systeme mit der neuen Version getestet hat, oder (ii) vier Monate nach der Installation der neuen Version (je nachdem, was früher eintritt).
Updates und Upgrades. 4.1 Leoworx behält sich das Recht vor, auf beliebigen Wegen Updates oder Upgrades für die iNannys zu senden, sofern dies zur Bereitstellung bestimmter Funktionalitäten, aus urheberrechtlichen Gründen oder zwecks Einhaltung nationaler Bestimmungen erforderlich ist. Diese Updates oder Upgrades dürfen die Funktionalität der iNanny nicht nachteilig beeinflussen. Sofern eine Beeinträchtigung der Funktionalität der iNanny aus rechtlichen oder technischen Gründen unumgänglich ist, wird Leoworx den Kunden zuvor informieren. Sofern vertragswesentliche Funktionalitäten nachteilig betroffen sind und die Nutzung der iNanny zum Vertragszweck nicht mehr möglich oder schwerwiegend beeinträchtigt ist, steht dem Kunden das Recht gemäß Ziffer 13.2 zu. 4.2 Ebenso behält sich Leoworx das Recht vor, Update und Upgrades des eingesetzten iNanny Portals und des jeweiligen Lösungspaketes zur Erweiterung oder Optimierung des Angebots vorzunehmen. Diese Updates oder Upgrades dürfen die Funktionalität des iNanny Portals nicht nachteilig beeinflussen. Sofern vertragswesentliche Funktionalitäten nachteilig betroffen sind und die Nutzung des iNanny Portals zum Vertragszweck nicht mehr möglich oder schwerwiegend beeinträchtigt ist, steht dem Kunden das Recht gemäß Ziffer 13.2 zu.
Updates und Upgrades. Die Pflege umfasst ferner die regelmäßige Lieferung von Updates und Upgrades. Als Updates werden Weiterentwicklungen und Fehlerbehebungen an der Software verstanden, als Upgrades neue Entwicklungsversionen, die von e-Spirit eine neue Major- Versionsnummer erhalten. Nicht zur Softwarepflege gehört das Aufspielen der gelieferten Updates oder Upgrades; dieses fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden. Installiert der Kunde die Updates oder Upgrades nicht, kann gemäß Ziffer 2.3, Unterpunkt 2, die Pflicht zur Durchführung von Pflegeleistungen eingeschränkt sein.
Updates und Upgrades. Emasos wird der Auftraggeberin sämtliche allgemein frei gegebenen Updates, Upgrades, Patches und Bugfixes zur Verfügung stellen und auf den IT-Systemen der Auftraggeberin installieren. Die Auftraggeberin ist in der Entscheidung, ob die unter diese Bestimmung fallenden Programmteile oder neuen Versionen installiert werden, vollkommen frei; soweit die Auftraggeberin die Verwendung eines Updates, Upgrades, Patches oder Bugfixes ablehnt, verliert sie ihren Anspruch auf Behebung jener Fehler, die durch diese korrigiert worden wären. Die Parteien vereinbaren, dass ältere Pro- grammversionen nur über einen Zeitraum von zwei Jahren verpflichtend von Emasos zu servicieren sind; nach Ablauf dieser Frist endet der Wartungsvertrag durch schriftliche Erklärung einer der Partei- en, soweit Emasos erklärt, die Pflege der entsprechenden Version nicht fortsetzen zu wollen. Die Auf- traggeberin hat immer nur Anspruch auf Servicierung einer Version der Software.