Art und Umfang der Leistungen. (VOL/B § 1)
Art und Umfang der Leistungen. 2. Änderungen der Leistung
Art und Umfang der Leistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen. Zusätzliche Leistungen, die nicht unter § 1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
Art und Umfang der Leistungen. 3 Bedarfspositionen 4 Ausgabe der VOL/B, Technische Regelwerke
Art und Umfang der Leistungen a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages und den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Art und Umfang der Leistungen. 2.1 Software und Platform as a Service (SaaS* und PaaS*)
Art und Umfang der Leistungen. Angebot: Auftrag: Auftragsbestätigung: Erfüllungsort:
Art und Umfang der Leistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Hauswartleistungen im Bereich der Instandhaltung/Kleinreparaturen - Hauswart (Instandhaltung) gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung (Anlage) eigenverantwortlich sach- und fachgerecht auszuführen. Werden Störungen bzw. Mängel bezüglich der Funktionsfähigkeit oder Sicherheit festgestellt, deren Beseitigung zu den vom AN gemäß der Anlage geschuldeten Leistungen gehört, so ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Arbeitstagen eine Behebung des Mangels fachmännisch durchzuführen. Beeinträchtigt der Mangel erheblich die Benutzung oder Sicherheit des Gebäudes (z.B. Brandschutzeinrichtung, Schließanlage, Schäden bei Fensterverglasung in großem Umfang, Ausfall der Heizungsanlage etc.) so ist unverzüglich der Auftraggeber zu informieren. Kann der Auftragnehmer den Mangel nicht selbst beheben, so hat er, den zuständigen Vertreter des Auftraggebers, zu benachrichtigen, damit dieser veranlassen kann, dass ein Fachunternehmen die Reparatur vornimmt bzw. den Mangel behebt. Ungeachtet dessen wird der Auftragnehmer das Fachunternehmen vor Ort begleiten/unterstützen (örtliche Einweisung/verschaffen von Zutrittsmöglichkeiten). Die Kleinreparaturen umfassen die in der Anlage 1 aufgeführten Leistungen, soweit sie einen Arbeitszeitaufwand von bis zu einer halben Arbeitsstunde nicht überschreiten (=Grundleistung dieses Vertrages). Überschreiten die in der Anlage 1 genannten Leistungen diesen Arbeitsaufwand, werden sie nachfolgend als OnTop - Leistungen bezeichnet.
Art und Umfang der Leistungen. Ein Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Leistungen besteht bei entsprechendem Bedarf.
Art und Umfang der Leistungen. 1. Software as a Service („SaaS“) und Platform as a Service (“PaaS”) Leistungen