Verantwortung für den Account. Nach Gewährung des Accounts haftet der Vertragspartner für alle im Zusammen- hang mit der Nutzung des Accounts entstandenen Forderungen. Der Vertrags- partner unternimmt alle erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, den Account vor Missbrauch zu schützen („Sorgfaltspflichten“). Der Vertragspartner unterrichtet AirPlus unverzüglich nach Bekanntwerden über Verlust, Diebstahl oder Abhanden- kommen einer Account-Nummer oder Missbrauch des Accounts durch eine nicht berechtigte Person („Verlustanzeige“). Der Vertragspartner benachrichtigt AirPlus unverzüglich im Falle von Fehlern auf der Abrechnung von AirPlus oder Fehlern seitens AirPlus. Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung einer verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Account- Nummer, so kann AirPlus von dem Vertragspartner den Ersatz des hierdurch entstan- denen Schadens bis zu einem Betrag von 50 EUR verlangen. Der Vertragspartner haftet nicht, wenn es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen einer Account-Nummer oder eine missbräuchliche Verwendung eines Accounts vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken oder der Verlust einer Account-Nummer durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweig- niederlassung von AirPlus oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der AirPlus ausgelagert wurden, verursacht worden ist. Der Vertragspartner ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Verlustanzeige verwendeten Accounts entstanden sind. Der Vertrags- partner ist auch nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, wenn AirPlus ihrer Pflicht gemäß § 675m Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Zum Ersatz des gesamten Schadens ist der Vertragspartner verpflichtet, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt oder den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Sorg- faltspflichten oder einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Accounts. Wird ein Account in unerlaubter Weise benutzt, werden die Vertragsparteien einander die Angaben zur Verfügung stellen, die für den Einzug der Forde- rungen und/oder das Schließen des Accounts notwendig sind. Xxxxxx der Vertrags- partner nicht mehr berechtigt ist, seinen im Rahmen dieser Vertragsbedingungen gewährten Account zu benutzen, ist jede weitere Benutzung des Accounts zu unterlassen. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht mehr berechtigt, seinen Account zu benutzen, wenn dieser für ungültig erklärt worden ist oder geändert wurde. Begleicht der Vertragspartner die Abrechnung nicht im vollen Umfang bis zum ver- einbarten Zahlungsziel, ist AirPlus berechtigt, neben einer Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 EUR Verzugsschadensersatz zu verlangen, mindestens jedoch den gesetzlichen Verzugszins in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens oder geringerer Mahnkosten durch den Vertragspartner bleibt unberührt. Verzugszinsen werden nach der sog. deutschen kaufmännischen Methode (30/360-Methode) berechnet. AirPlus ist berechtigt, sämtliche Accounts des Vertragspartners für die Dauer des Verzugs zu sperren, soweit ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Vertrags- partner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
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Samples: Airplus Debit Account
Verantwortung für den Account. Nach Gewährung des Accounts haftet der Vertragspartner für alle im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Nutzung des Accounts entstandenen Forderungen. Der Vertrags- partner Vertragspartner unternimmt alle erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, den Account vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen („Sorgfaltspflichten“). Der Vertragspartner unterrichtet AirPlus unverzüglich nach Bekanntwerden über Verlust, Diebstahl oder Abhanden- kommen Abhandenkom- men einer Account-Nummer oder Missbrauch des Accounts durch eine nicht berechtigte Person („VerlustanzeigeVerlust-, Diebstahls-,Missbrauchsanzeige“). ) Der Vertragspartner benachrichtigt AirPlus unverzüglich im Falle von Fehlern auf der Abrechnung von AirPlus oder Fehlern seitens AirPlus. Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung einer verloren gegangenenverlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Account- abhanden gekommenen Account-Nummer, so kann AirPlus von dem Vertragspartner den Ersatz des hierdurch entstan- denen Schadens entstandenen Scha- dens bis zu einem Betrag von 50 EUR Euro verlangen. Der Vertragspartner haftet nicht, wenn es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen einer Account-Nummer oder eine missbräuchliche Verwendung eines Accounts vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken bemerken, oder der Verlust einer Account-Nummer Num- mer durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweig- niederlassung Zweigniederlassung von AirPlus oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der AirPlus ausgelagert wurden, verursacht worden wor- den ist. Der Vertragspartner ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Verlustanzeige Anzeige gem. § 63 Abs 2 ZaDiG 2018 (Verlust, Diebstahl, Missbrauch) verwendeten Accounts entstanden sind. Der Vertrags- partner Vertragspartner ist auch nicht zum Ersatz von Schäden Xxxxxxx verpflichtet, wenn AirPlus ihrer Pflicht gemäß § 675m Abs. 64 Abs 1 Nr. Z 1 oder Z 3 BGB ZaDiG 2018 nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Zum Ersatz des gesamten Schadens ist der Vertragspartner verpflichtet, wenn der Vertragspartner Ver- tragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt oder den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Sorg- faltspflichten Sorgfaltspflichten oder einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des AccountsAccounts herbei- geführt hat. Wird ein Account in unerlaubter Weise benutzt, werden die Vertragsparteien einander die Angaben zur Verfügung stellen, die für den Einzug der Forde- rungen Forderungen und/oder das Schließen Schlie- ßen des Accounts notwendig sind. Xxxxxx Sobald der Vertrags- partner Vertragspartner nicht mehr berechtigt ist, seinen im Rahmen dieser Vertragsbedingungen gewährten Account zu benutzen, ist jede weitere Benutzung des Accounts zu unterlassen. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht mehr berechtigt, seinen Account zu benutzen, wenn dieser für ungültig erklärt worden wor- den ist oder geändert wurde. Begleicht der Vertragspartner die Abrechnung nicht im vollen Umfang bis zum ver- einbarten verein- barten Zahlungsziel, ist AirPlus berechtigt, berechtigt neben einer Mahnkostenpauschale Bankspesen und Mahngebühren (€ 40,– pro Zahlungserinnerung durch AirPlus) Verzugszinsen ab dem Zahlungsziel in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt derzeit 8,58 % kann von 2,50 EUR Verzugsschadensersatz zu verlangen, mindestens jedoch den AirPlus jederzeit durch einseitige Bestimmung geändert werden und ist auf jeden Fall auf die Höhe des gesetzlichen Verzugszins in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens oder geringerer Mahnkosten durch den Vertragspartner bleibt unberührtVerzugszinses beschränkt (§ 456 UGB). Verzugszinsen werden nach p.a. berech- net. AirPlus wird den Vertragspartner über Verzugszinsänderungen zu dessen Nachteil mit der sog. deutschen kaufmännischen Methode (30/360-Methode) berechnetnächsten Abrechnung unterrichten. AirPlus ist berechtigt, sämtliche Accounts des Vertragspartners für die Dauer des Verzugs zu sperren, soweit ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Vertrags- partner Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortung für den Account. Nach Gewährung des Accounts haftet der Vertragspartner für alle im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Nutzung des Accounts entstandenen Forderungen. Der Vertrags- partner Vertragspartner unternimmt alle erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, den Account vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen („Sorgfaltspflichten“). Der Vertragspartner unterrichtet AirPlus unverzüglich nach Bekanntwerden über Verlust, Diebstahl oder Abhanden- kommen Abhandenkom- men einer Account-Nummer oder Missbrauch des Accounts durch eine nicht berechtigte Person („VerlustanzeigeVerlust-, Diebstahls-,Missbrauchsanzeige“). ) Der Vertragspartner benachrichtigt AirPlus unverzüglich im Falle von Fehlern auf der Abrechnung von AirPlus oder Fehlern seitens AirPlus. Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung einer verloren gegangenenverlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Account- abhanden gekommenen Account-Nummer, so kann AirPlus von dem Vertragspartner den Ersatz des hierdurch entstan- denen Schadens entstandenen Scha- dens bis zu einem Betrag von 50 EUR Euro verlangen. Der Vertragspartner haftet nicht, wenn es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen einer Account-Nummer oder eine missbräuchliche Verwendung eines Accounts vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken bemerken, oder der Verlust einer Account-Nummer Num- mer durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweig- niederlassung Zweigniederlassung von AirPlus oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der AirPlus ausgelagert wurden, verursacht worden wor- den ist. Der Vertragspartner ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Verlustanzeige Anzeige gem. § 63 Abs 2 ZaDiG 2018 (Verlust, Diebstahl, Missbrauch) verwendeten Accounts entstanden sind. Der Vertrags- partner Vertragspartner ist auch nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, wenn AirPlus ihrer Pflicht gemäß § 675m Abs. 35 Abs 1 Nr. ZaDiG § 64 Abs 1 Z 1 oder Z 3 BGB ZaDiG 2018 nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Zum Ersatz des gesamten Schadens ist der Vertragspartner verpflichtet, wenn der Vertragspartner Ver- tragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt oder den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Sorg- faltspflichten Sorgfaltspflichten oder einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des AccountsAccounts herbei- geführt hat. Wird ein Account in unerlaubter Weise benutzt, werden die Vertragsparteien einander die Angaben zur Verfügung stellen, die für den Einzug der Forde- rungen Forderungen und/oder das Schließen Schlie- ßen des Accounts notwendig sind. Xxxxxx Sobald der Vertrags- partner Vertragspartner nicht mehr berechtigt ist, seinen im Rahmen dieser Vertragsbedingungen gewährten Account zu benutzen, ist jede weitere Benutzung des Accounts zu unterlassen. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht mehr berechtigt, seinen Account zu benutzen, wenn dieser für ungültig erklärt worden wor- den ist oder geändert wurde. Begleicht der Vertragspartner die Abrechnung nicht im vollen Umfang bis zum ver- einbarten verein- barten Zahlungsziel, ist AirPlus berechtigt, berechtigt neben einer Mahnkostenpauschale Bankspesen und Mahngebühren (€ 40,– pro Zahlungserinnerung durch AirPlus) Verzugszinsen ab dem Zahlungsziel in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt derzeit 9.2 8,58 % kann von 2,50 EUR Verzugsschadensersatz zu verlangen, mindestens jedoch den AirPlus jederzeit durch einseitige Bestimmung geändert werden und ist auf jeden Fall auf die Höhe des gesetzlichen Verzugszins in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens oder geringerer Mahnkosten durch den Vertragspartner bleibt unberührtVerzugszinses beschränkt (§ 456 UGB). Verzugszinsen werden nach der sog. deutschen kaufmännischen Methode (30/360-Methode) Methode p.a. berechnet. AirPlus wird den Vertragspartner über Verzugs- zinsänderungen zu dessen Nachteil mit der nächsten Abrechnung unterrichten. AirPlus ist berechtigt, sämtliche Accounts des Vertragspartners für die Dauer des Verzugs zu sperren, soweit ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Vertrags- partner Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
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Samples: General Terms and Conditions
Verantwortung für den Account. Nach Gewährung des Accounts haftet der Vertragspartner für alle im Zusammen- hang Zusammenhang mit der Nutzung des Accounts entstandenen Forderungen. Der Vertrags- partner Vertragspartner unternimmt alle erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, den Account vor Missbrauch zu schützen („Sorgfaltspflichten“). Der Vertragspartner unterrichtet AirPlus unverzüglich nach Bekanntwerden über Verlust, Diebstahl oder Abhanden- kommen Abhandenkommen einer Account-Nummer oder Missbrauch des Accounts durch eine nicht berechtigte Person („Verlustanzeige“). Der Vertragspartner benachrichtigt AirPlus unverzüglich im Falle von Fehlern auf der Abrechnung von AirPlus oder Fehlern seitens AirPlus. Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung einer verloren gegangenenverlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Account- Nummer, so kann AirPlus von dem Vertragspartner den Ersatz des hierdurch entstan- denen entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 EUR verlangen. Der Vertragspartner haftet nicht, wenn es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen einer Account-Nummer oder eine missbräuchliche Verwendung eines Accounts vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken bemerken, oder der Verlust einer Account-Nummer durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweig- niederlassung Zweigniederlassung von AirPlus oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der AirPlus ausgelagert wurden, verursacht worden ist. Der Vertragspartner ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Verlustanzeige verwendeten Accounts entstanden sind. Der Vertrags- partner Vertragspartner ist auch nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, wenn AirPlus ihrer Pflicht gemäß § 675m Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Zum Ersatz des gesamten Schadens ist der Vertragspartner verpflichtet, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt oder den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Sorg- faltspflichten Sorgfaltspflichten oder einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des AccountsAccounts herbeigeführt hat. Wird ein Account in unerlaubter Weise benutzt, werden die Vertragsparteien einander die Angaben zur Verfügung stellen, die für den Einzug der Forde- rungen Forderungen und/oder das Schließen des Accounts notwendig sind. Xxxxxx Sobald der Vertrags- partner Vertragspartner nicht mehr berechtigt ist, seinen im Rahmen dieser Vertragsbedingungen gewährten Account zu benutzen, ist jede weitere Benutzung des Accounts zu unterlassen. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht mehr berechtigt, seinen Account zu benutzen, wenn dieser für ungültig erklärt worden ist oder geändert wurde. Begleicht der Vertragspartner die Abrechnung nicht im vollen Umfang bis zum ver- einbarten vereinbarten Zahlungsziel, ist AirPlus berechtigt, neben einer Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 EUR EUR, Verzugsschadensersatz zu verlangen, mindestens jedoch den gesetzlichen Verzugszins in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens oder geringerer Mahnkosten durch den Vertragspartner bleibt unberührt. Verzugszinsen werden nach der sog. deutschen kaufmännischen Methode (30/360-Methode) berechnet. AirPlus ist berechtigt, sämtliche Accounts des Vertragspartners für die Dauer des Verzugs zu sperren, soweit ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Vertrags- partner Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
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Samples: Airplus Company Account
Verantwortung für den Account. Nach Gewährung des Accounts haftet der Vertragspartner für alle im Zusammen- hang mit der Nutzung des Accounts entstandenen Forderungen. Der Vertrags- partner unternimmt alle erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, den Account vor Missbrauch zu schützen („Sorgfaltspflichten“). Der Vertragspartner unterrichtet AirPlus unverzüglich nach Bekanntwerden über Verlust, Diebstahl oder Abhanden- kommen Abhandenkommen einer Account-Nummer oder Missbrauch des Accounts durch eine nicht berechtigte Person („Verlustanzeige“). Der Vertragspartner benachrichtigt AirPlus unverzüglich im Falle von Fehlern auf der Abrechnung von AirPlus oder Fehlern seitens AirPlus. Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung einer verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Account- Nummer, so kann die AirPlus von dem Vertragspartner den Ersatz des hierdurch entstan- denen entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 EUR verlangen. Der Vertragspartner haftet nicht, wenn es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen einer Account-Nummer oder eine missbräuchliche Verwendung eines Accounts vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken oder der Verlust einer Account-Nummer durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweig- niederlassung Zweigniederlassung von AirPlus oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der AirPlus ausgelagert wurden, verursacht worden ist. Der Vertragspartner ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Verlustanzeige verwendeten Accounts entstanden sind. Der Vertrags- partner Vertragspartner ist auch nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, wenn AirPlus ihrer Pflicht gemäß § 675m Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Zum Ersatz des gesamten Schadens ist der Vertragspartner verpflichtet, wenn der Vertragspartner in betrügerischer Absicht gehandelt oder den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Sorg- faltspflichten oder einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Accounts. Wird ein Account in unerlaubter Weise benutzt, werden die Vertragsparteien einander die Angaben zur Verfügung stellen, die für den Einzug der Forde- rungen und/oder das Schließen des Accounts notwendig sind. Xxxxxx der Vertrags- partner nicht mehr berechtigt ist, seinen im Rahmen dieser Vertragsbedingungen gewährten Account zu benutzen, ist jede weitere Benutzung des Accounts zu unterlassen. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht mehr berechtigt, seinen Account zu benutzen, wenn dieser für ungültig erklärt worden ist oder geändert wurde. Begleicht der Vertragspartner die Abrechnung nicht im vollen Umfang bis zum ver- einbarten Zahlungsziel, ist AirPlus berechtigt, neben einer Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 EUR Verzugsschadensersatz zu verlangen, mindestens jedoch den gesetzlichen Verzugszins in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens oder geringerer Mahnkosten durch den Vertragspartner bleibt unberührt. Verzugszinsen werden nach der sog. deutschen kaufmännischen Methode (30/360-Methode) berechnet. AirPlus ist berechtigt, sämtliche Accounts des Vertragspartners für die Dauer des Verzugs zu sperren, soweit ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Vertrags- partner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
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