Verantwortung von Hurtigruten für optionale Ausflüge. Optionale Ausflüge sind Ausflüge, Führungen oder sonstige Aktivitäten vor Ort, die Sie ggf. vor oder während Ihrer Reise gesondert buchen können (im Folgenden „optionale Ausflüge“ genannt). Hurtigruten ist für solche optionalen Ausflüge verantwortlich, soweit sie über dieselbe Vertriebsstelle wie die übrigen Bestandteile Ihrer Pauschalreise erworben und vor Ihrer Zustimmung zur Zahlung für Ihre Pauschalreise von Ihnen gewählt wurden. Hurtigruten haftet jedenfalls nicht für Verträge über optionale Ausflüge, die Sie ohne Vermittlung oder Beteiligung von Hurtigruten mit anderen Unternehmen eingehen. In diesem Fall sind wir für die Durchführung solcher optionalen Ausflüge (d. h. ggf. deren Absage, Verspätungen oder Mängel) oder für Geschehnisse während solcher Ausflüge oder Aktivitäten nicht verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen, Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen, Allgemeine Reisebedingungen
Verantwortung von Hurtigruten für optionale Ausflüge. Optionale Ausflüge sind Ausflüge, Führungen oder sonstige Aktivitäten vor Ort, die Sie ggf. vor oder während Ihrer Reise gesondert buchen können (im Folgenden „optionale Ausflüge“ genannt). Hurtigruten ist für solche optionalen Ausflüge verantwortlich, soweit sie über dieselbe Vertriebsstelle wie die übrigen Bestandteile Ihrer Pauschalreise erworben und vor Ihrer Zustimmung zur Zahlung für Ihre Pauschalreise von Ihnen gewählt wurden. Hurtigruten haftet jedenfalls nicht für Verträge über optionale Ausflüge, die Sie ohne Vermittlung oder Beteiligung von Hurtigruten mit anderen Unternehmen eingehen. In diesem Fall sind wir für die Durchführung solcher optionalen Ausflüge (d. h. ggf. deren Absage, Verspätungen oder Mängel) oder für Geschehnisse während solcher Ausflüge oder Aktivitäten nicht verantwortlich.d.
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