Verfügbarkeit / Belastbarkeit / rasche Wiederherstellbarkeit Musterklauseln
Verfügbarkeit / Belastbarkeit / rasche Wiederherstellbarkeit. (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DS- GVO) Dass Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind, wird gewährleistet durch: • Einsatz von RAID-Festplattensystemen • Einsatz von USV inkl. Überspannungsschutz • In den Unternehmensräumlichkeiten: Betrieb einer Alarmanlage inkl. Weiterleitung an Leitstelle, Feuerwehr, Wachdienst • Mehrfache Datenbank- und Systembackups. • Alle wichtigen DV-Systeme werden vom Backup-System abgedeckt. • Konzept zur Rekonstruktion der Datenbestände (Backup/Restore-Konzept). • Virenschutzprogramme/Anti-Malwareprogramme sind vorhanden und aktuell. • Notfallpläne sind vorhanden und werden regelmäßig geprobt.
