Datenschutz-Management Musterklauseln

Datenschutz-Management. Regelmäßige Schulung der Beschäftigten.
Datenschutz-Management. Folgende Maßnahmen sollen gewährleisten, dass eine den datenschutzrechtlichen Grundanforderungen genügende Organisation vorhanden ist: ● Verwendung der heyData-Plattform zum Datenschutz-Management ● Bestellung des Datenschutzbeauftragten heyData ● Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis ● Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Datenschutz ● Führen einer Übersicht über Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
Datenschutz-Management. Alle Mitarbeiter bei Sage sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Es erfolgt eine regelmäßige Unterwei- sung der Mitarbeiter im Datenschutz. Ein Datenschutzkonzept und eine IT-Policy wurden erstellt. Zusätz- lich existieren Sage-weit geltende Richtlinien zur Informationssicherheit und zum Schutz personenbezo- gener Daten. OneTrust dient als konzernweite Software-Lösung für das Management des Datenschutzes. Ein Datenschutzbeauftragter wurde bestellt, E-Mail-Adresse: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xxx. Die Organisation kommt den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nach. Für die Bearbeitung von Auskunftsanfragen seitens Betroffener existiert ein formalisierter Prozess. Für die eingesetzten IT- Systeme und Prozesse existieren Verarbeitungsverzeichnisse. Die Wirksamkeit unserer technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen wird in Abstimmung mit dem Sage-Konzern regelmäßig überprüft.
Datenschutz-Management. Datenschutzbeauftragter ist benannt • regelmäßige Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten • Beschäftigten sind zum vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet.
Datenschutz-Management. Mitarbeiter, die personenbezogene Daten, die unter diesen Vertrag fallen, verarbei- ten, werden auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Datenschutz-Management. Die Grundsätze zum Datenschutz (Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten) sind einer unternehmensinternen Richtlinie festgelegt. Es ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) schriftlich benannt. Der DSB ist bei der Datenschutzfolgeabschätzung eingebunden. Die Mitarbeiter sind auf rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet und nachweislich geschult. Administratoren sind auf das Fernmeldegeheimnis verpflichtet.
Datenschutz-Management. Es ist ein Datenschutzmanagementsystem implementiert, mit dessen Hilfe die Nachweispflichten der EU-DSGVO und des BDSG-neu umgesetzt werden:
Datenschutz-Management. Das Unternehmen hat ein Datenschutzmanagementsystem (von ER Secure) eingeführt und mit einen externen Datenschutzbeauftragten.