Verkehrliche Erschließung Musterklauseln
Verkehrliche Erschließung. Das sonstige Sondergebiet „Studierendenheime“ ist sowohl über die Max-Planck-Straße als auch über die Max-von-Laue-Straße verkehrstechnisch erschlossen. Im Zuge der Erweiterung der Studierendenheime sind an mehreren Stellen Anpassungen der Verkehrsflächen im Geh- wegbereich, insbesondere für notwendige Feuerwehrauffahrten und -aufstellflächen sowie Stellplätze und Hauszugänge erforderlich. Die Fuß- und Radwegverbindung in Richtung der universitären Einrichtungen an der Albert- Einstein-Straße führt in Richtung Westen über den Weg „Beim Pulverturm“. Der Weg „Beim Pulverturm“ wird im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.SO.191-2TB in die zukünftige Bebauung integriert und soll als Fuß- und Radwegverbindung weiterhin nutzbar bleiben.
Verkehrliche Erschließung
