Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt. 2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass durch die Ausfalltage der Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden als 75% der Miete gehabt hat.
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Samples: Vermietungsvertrag, Mietvertrag, Vermietungsvertrag
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe Rückga- be des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass daß durch die Ausfalltage Ausfall- tage der Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden als 75% der Miete gehabt hat.
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Samples: Miet Und Geschäftsbedingungen
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese schuldhaft nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich möglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung Ver- pflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er zum Schadenser- satz verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall den Fällen gemäß vorgenanntem Abs. 1. ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 7575 % weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass LangeLift durch die Ausfalltage der Vermieter keinen kein oder einen geringeren ein geringerer Schaden als 7575 % der Miete gehabt hatentstanden ist.
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Samples: Vermietbedingungen
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende obenliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz Einsatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht kein Dritter die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass Xxxxxx Xxxxx Dienstleistungen durch die Ausfalltage der Vermieter keinen Ausfallstage kein oder einen geringeren ein geringerer Schaden als 75% der Miete gehabt hatentstanden ist.
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Samples: Mietvertrag
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, hat sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass durch die Ausfalltage der Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden als 75% der Miete gehabt hat.
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Samples: Vermietvertrag
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, ,die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass durch die Ausfalltage der Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden als 75% der Miete gehabt hat.
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Samples: Vermietvertrag
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass durch die Ausfalltage der Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden als 75% der Miete gehabt hat.
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Samples: Vermietvertrag
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende obenliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz Einsatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht kein Dritter die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 75% weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass Kunze V&S GmbH durch die Ausfalltage der Vermieter keinen Ausfallstage kein oder einen geringeren ein geringerer Schaden als 75% der Miete gehabt hatentstanden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verlust des Mietgegenstandes. 1. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura oder in Geld zu leisten, sofern die Maschinenversicherung nicht die Entschädigung übernimmt.
2. In jedem Fall ist bis zur Inbetriebnahme Inbetriebnahmen einer Ersatzmaschine die vereinbarte Miete in Höhe von 7575 % weiterzuzahlen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass durch die Ausfalltage der Vermieter keinen oder einen geringeren Schaden als 7575 % der Miete gehabt hat.
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Samples: Vermietungsbedingungen