Verlust von aufgegebenem Gepäck. Versichert ist auch der Verlust versicherter Sachen, während sie auf einer Reise einem Reisedienstleister (z. B. einer Fluggesellschaft) zur Beförderung übergeben sind. Eine Entschädigung wird nur gezahlt, soweit keine Ersatzansprüche gegen Dritte bestehen. Über den Versuch, die Schäden bei Dritten geltend zu machen, sind uns geeignete Nachweise vorzulegen. Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungsfall.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung, Versicherungsvertrag
Verlust von aufgegebenem Gepäck. Versichert ist auch der Verlust versicherter Sachen, während sie auf einer Reise einem Reisedienstleister (z. B. einer Fluggesellschaft) zur Beförderung übergeben sind. Eine Entschädigung wird nur gezahlt, soweit keine Ersatzansprüche gegen Dritte bestehen. Über den Versuch, die Schäden bei Dritten geltend zu machen, sind uns geeignete Nachweise vorzulegen. Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 1.000 EUR je Versicherungsfall.
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