Verlängerung des Umschulungsverhältnisses Musterklauseln
Verlängerung des Umschulungsverhältnisses. Das Umschulungsverhältnis kann durch Vereinbarung bei Vorliegen wichtiger Gründe (längere Krankheit, Unfall usw. ) verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist. Erhält die/der Umzuschulende Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, so soll mit dem Kosten- bzw. Rehabilitationsträger die Möglichkeit einer weiteren Förderung rechtzeitig geklärt werden. Die/Der Umschulende verpflichtet sich,
1. Umschulungsziel
