Vernetzte Sprachsteuerung Musterklauseln

Vernetzte Sprachsteuerung. Connected Voice Command umfasst die folgenden Funktionen, vorausgesetzt, dass diese Informationen von SOUNDHOUND INC., einem US-amerikanischen Unternehmen, dessen Hauptgeschäftsgeschäft in 0000 Xxxxx Xxxx Drive, Santa Clara, CA 95054 USA ("Herausgeber des Sprachsteuerungsdienstes") oder von einem Dritten, der vom Herausgeber benannt oder beauftragt ist, erfasst werden. Die folgenden Funktionen unterliegen auch der Verfügbarkeit in den betreffenden Gebieten gemäß Anlage 1. A. • Die vernetzte Sprachsteuerung ermöglicht schnellere Ergebnisse und Interaktionen, da sie ein breiteres Spektrum an Sprache und Wörtern so interpretiert, wie sie vom Nutzer natürlich gesprochen werden • Algorithmen für tiefes Verständnis (KI), die anonymisierte Sprachmuster erkennen, um die entsprechenden Befehle schneller zu verstehen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, Informationen zu wiederholen. Entsprechend wird die natürliche Sprachinteraktion erleichtert. • Dieser Dienst ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Funktionen wie Heizung/Klimaanlage, Medien (z. B. Radionutzung und Streaming von Audiodateien), Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone (unter Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen) und die unten aufgeführten Connected Voice Navigation-Dienste per Sprachbefehl zu bedienen. Ausführliche Informationen finden Sie in der Betriebsanleitung oder im Handbuch. • Die vernetzte Sprachsteuerung ermöglicht es dem Benutzer, Sprachbefehle zu verwenden, um: - die in Abschnitt 4.2.1 erwähnte Online-Suche zu bedienen, - die verschiedenen Standorte und Optionen für die angeforderte POI-Suche anzuzeigen, - Wetterinformationen auf spezifische Anfragen hin zu hören. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung oder dem Handbuch Für einige Funktionen, z. B. die Nutzung des Mobiltelefons, muss der Kunde sein Smartphone mit der Connect Box koppeln, wie in der Bedienungsanleitung oder im Handbuch erläutert (entweder über Bluetooth oder Spiegelungsverbindung, z.B. über Apple CarPlay™ oder Android Auto™) • Zusätzliche vernetzte Funktionen können während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs zur Verfügung gestellt werden, wenn sie verfügbar sind, und zwar aufgrund des Over-the-Air- Verfahrens, das in der digitalen Dokumentation auf der Marken-Website beschrieben wird oder je nach Land auf dem zentralen Bildschirm des Fahrzeugs verfügbar ist. Sie können die in das Fahrzeug integrierte Mobilfunk- und/oder WLAN- Konnektivität nutzen. Die WLAN-Ver...

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  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Beitragsregulierung 13.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Bei unrichtigen Anga- ben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungs- nehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versiche- rungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft. 13.2 Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicher- ter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend Ziffer 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrages werden berücksichtigt. 13.3 Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mittei- lung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Anga- ben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurücker- stattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten. 13.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.