Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug. 1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg. Er ist berechtigt, einen der für seine Versandgeschäfte von ihm üblicherweise ausgewählten Versender zu den üblichen, mit diesem vereinbarten Konditionen zu beauftragen. 2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. 3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert. 4. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Sofern der Lieferant die Ware selbst einlagert, stehen ihm Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware je angefangene Kalenderwoche zu. Die Geltendmachung höherer Lagerkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug. 1. 5.1 Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg. Er ist berechtigt, einen der für seine Versandgeschäfte von ihm üblicherweise ausgewählten Versender zu den üblichen, mit diesem vereinbarten Konditionen zu beauftragen.
2. 5.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
3. 5.3 Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
4. 5.4 Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Sofern der Lieferant die Ware selbst einlagert, stehen ihm Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware je angefangene Kalenderwoche zu. Die Geltendmachung höherer Lagerkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.
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Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug. 15.1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg. Er ist berechtigt, einen der für seine Versandgeschäfte von ihm üblicherweise ausgewählten Versender zu den üblichen, mit diesem vereinbarten Konditionen zu beauftragen.
25.2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
35.3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
45.4. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Sofern der Lieferant die Ware selbst einlagert, stehen ihm Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware je angefangene Kalenderwoche zu. Die Geltendmachung höherer Lagerkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.
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Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug. 1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg. Er ist berechtigt, einen der für seine Versandgeschäfte von ihm üblicherweise ausgewählten Versender zu den üblichen, mit diesem vereinbarten Konditionen zu beauftragen.
2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
4. Im Falle des Annahmeverzuges des durch den Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagernnach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Sofern der Lieferant die Ware selbst einlagert, stehen ihm Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware je angefangene angefangener Kalenderwoche zu. Die Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen dass keine oder wesentlich geringere Lagerkosten entstanden sind. Dem Lieferanten bleibt die Geltendmachung höherer Lagerkosten sowie sonstigen Schadensersatzes gegen Nachweis bleibt vorbehalten. Beiderseits bleiben gesetzliche Rechte im Falle des Ausschlusses der Leistungspflicht unangetastet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug. 1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg. Er ist berechtigt, einen der für seine Versandgeschäfte von ihm üblicherweise ausgewählten Versender zu den üblichen, mit diesem diesen vereinbarten Konditionen zu beauftragen.
2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.
4. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Sofern der Lieferant die Ware selbst einlagert, stehen ihm Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware je angefangene Kalenderwoche zu. Die Geltendmachung höherer Lagerkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.
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