Verpflegungsgeld Musterklauseln

Verpflegungsgeld. Das Verpflegungsgeld beträgt nach § 17 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 bis 9 MTV-See nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 MTV-See bei einer Reisedauer bis zu 6 Stunden bei einer Reisedauer bis zu 12 Stunden bei einer Reisedauer bis zu 24 Stunden nach § 17 Abs. 3 Nr. 3 MTV-See 15,80
Verpflegungsgeld. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass die Kosten der Kindertagespflegeperson für die Verpflegung des Kindes/der Kinder durch die laufende Geldleistung des Landkreises Gießen anteilig bereits abgegolten sind und nicht mehr in voller Höhe durch die Erziehungsberechtigten gezahlt werden müssen. ☐ ☐ Es werden für die Verpflegung des Kindes/der Kinder folgende Zuzahlungen der Erziehungsberechtigten an die Kindertagespflegeperson vereinbart: pro Mahlzeit / pro Monat Die Vereinbarung einer Zuzahlung zur Verpflegung kann insbesondere bei besonderen Ernährungswünschen (vegane Ernährung, Allergien, biologisch angebaute Nahrungsmittel, etc.) oder der Zurverfügungstellung einer Hauptmahlzeit durch die Kindertagespflegeperson in Betracht gezogen werden. Das Verpflegungsgeld ist privat von den Erziehungsberechtigten an die Kindertagespflegeperson zu zahlen.
Verpflegungsgeld. Weitere zusätzliche private Finanzierungen zwischen den Erziehungsberechtigten und der Kindertagespflegeperson
Verpflegungsgeld. Das Verpflegungsgeld ist in der Vergütung des Jugendamtes bzw. dem Kostenbeitrag der Eltern nicht enthalten. Deshalb wird das Verpflegungsgeld von den Personensorge- berechtigten an die Kindertagespflegeperson bezahlt. Das Verpflegungsgeld beträgt 65,-- EUR pro Monat Gesondert berechnet werden (z.B. Ausflüge, Windeln): Zahlungsmodalitäten Der Betrag ist spätestens zum Fünften eines jeden Monats in bar durch Überweisung zu zahlen. Kontoinhaber: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Geldinstitut: Santander Bank IBAN: DE 44 5003 3300 2590 2101 00 3.1 Die Vergütung der Kindertagespflegeperson

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  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Leistungsgegenstand Gegenstand dieses Service Level Agreements ist die Bereitstellung der Dienstleistungen im Rechenzentrum. Die allgemeinen Leistungen werden hinsichtlich der Leistungsqualität und des Leistungsumfangs im Kapitel 3 beschrieben. Die verfahrensspezifischen Leistungen werden im Teil B beschrieben.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags über das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Die Beendigung des Online-Banking des Depots lässt den Depotvertrag unberührt weiter bestehen.

  • Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

  • Rechnungslegung und Zahlung 8.1 Uns steht es frei, die Rechnungen entweder postalisch oder elektronisch zu übermitteln. 8.2 Die Rechnungslegung erfolgt nach jeweiliger Leistungs- erbringung. 8.3 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungs- bedingungen zu leisten. Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen. 8.4 Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Es kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass der Käufer über eine für uns akzeptable Bank ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. Alle Zahlungen erfolgen auf alleinige Gefahr und auf Kosten des Käufers. Der Käufer ist seiner Zahlungspflicht nur nachgekommen, wenn wir die Zahlung erhalten haben. Erfüllungsort für den Käufer ist Nussbach, Österreich. 8.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewähr- leistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. 8.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) sofern aufseiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vom 16.02.2011) verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 8.7 Der Käufer hat uns jedenfalls als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. 8.8 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 5.4 und 8.6 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat über unsere Aufforderung bereits gelieferte Waren uns zurückzustellen und uns Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. abgearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.

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