Vertragliche Kündigungsbedingungen Musterklauseln

Vertragliche Kündigungsbedingungen. Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Es gelten die unter Punkt „Kündi- gungsrechte“ der jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie die unter Punkt „Mindestlaufzeit/Kündigungsrechte“ der Son- derbedingungen für Konten festgelegten Kündigungsregelungen.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Die einzuhaltenden Fristen und sonstigen vertraglichen Regelungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Es gelten die unter Punkt „Kündigungsrechte“ der jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der ebase sowie die unter Punkt „Mindestlaufzeit/Kündigungsrechte“ der Sonderbedingungen für Konten festgelegten Kündigungsregelungen. Die Kündigung des Tagesgeldkontos hat keine Auswirkung auf den Weiterbestand des Konto flex.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Kontovertrags die unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase und unter Punkt „Mindestlaufzeit/Kündigungsrechte“ der Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger festgelegten Kündigungsregelungen.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Vertragliche Kündigungsrechte für das Pfandrecht sind nicht vereinbart. Gesetz- liche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Es gelten die in Punkt „Kündigungsrechte“ der jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen der ebase und die in Punkt „Vorzeitige Verfügung über das Festgeldkonto/Kündigungsmöglichkeiten“ festgelegten Kündigungs- regelungen. Die Kündigung des Festgeldkontos hat keine Auswirkung auf den Weiterbestand des Konto flex.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Dar- lehen während der Festlaufzeit jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor- zeitig ordentlich zu kündigen. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer sein Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung vor Ende der Festlaufzeit ausübt, ist er dazu verpflich- tet, dem Crowd-Investor in Bezug auf den ge- samten ausstehenden Darlehensbetrag den- jenigen Zinsbetrag zu zahlen, der dem Crowd-Investor bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens, mindestens aber bis zum Ende der Festlaufzeit des Darlehens zuge- standen hätte (nachfolgend „Vorfälligkeits- entgelt“). Im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündi- gung durch den Darlehensnehmer ist der ge- samte ausstehende Darlehensbetrag nebst bis dahin aufgelaufener Verzinsung sowie das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt mit Wirksamwerden der Kündigung zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren kein vertragliches Kündigungsrecht zugunsten des Crowd-In- vestors. Der Crowd-Investor ist somit nicht berechtigt, das Darlehen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund hiervon bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Darlehens- vertrag von den Parteien somit fristlos gekün- digt werden. Sofern der Crowd-Investor den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund au- ßerordentlich kündigt, ist der Darlehensneh- mer ebenfalls zur Zahlung des Vorfälligkeits- entgelts verpflichtet. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Crowd-Investor aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbe- trag sowie alle aufgelaufenen, noch nicht ge- zahlten Zinsen (einschließlich des zu zahlen- den Vorfälligkeitsentgeltes) mit Wirksamwer- den der Kündigung zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer werden die Par- teien mit Wirksamwerden der Kündigung von ihren Verpflichtung unter dem Darlehensver- trag frei, soweit sie noch nicht erbracht wor- den sind, und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt, insbesondere ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag ohne Vor- fälligkeitsentgelt innerhalb von fünf (5) Bank- arbeitstagen nach Wirksamwerden der Kündi- gung an den Crowd-Investor zurückzuzahlen und die bis zum Wirksamwerden der Kündi- gung angefallene Verzinsung gemäß Ziffer 5.1 des Darlehensvertrages zu zahlen.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. EVDI und der Crowd-Investor sind jederzeit berechtigt, den jeweiligen Vermittlungsvertrag ordentlich oder außerordentlich aus wichti- gem Grund zu kündigen.
Vertragliche Kündigungsbedingungen. Für den Depotvertrag gelten die unter Punkt „Kündigungsrechte“ der jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase festgelegten Kündigungsregelungen. Der Kunde kann den Depotvertrag jederzeit ohne Ein- haltung einer Kündigungsfrist kündigen.