Versicherte Krankheiten Musterklauseln

Versicherte Krankheiten a) Brustkrebs b) Hodenkrebs c) Gebärmutterhalskrebs d) Eierstockkrebs e) Gehirntumor f) Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) g) Leukämie
Versicherte Krankheiten a) Als Krankheit im Sinne der Versicherung gilt jede Beeinträchtigung der körper- lichen, geistigen oder psychischen Ge- sundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Unter- suchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. b) Gesundheitsstörungen infolge Schwanger- schaft und Geburt gelten als Krankheit, sofern die Versicherte seit Schwanger- schaftsbeginn durch diesen Vertrag ver- sichert war. c) Sind Gesundheitsstörungen nur zum Teil auf versicherte Krankheiten zurück- zuführen, werden die Leistungen an- gemessen gekürzt.
Versicherte Krankheiten a) Als Krankheit im Sinne der Versiche- rung gilt jede Beeinträchtigung der kör- perlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfal- les ist und die eine medizinische Unter- suchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. b) Gesundheitsstörungen infolge Schwangerschaft und Geburt gelten als Krankheit, sofern die Versicherte seit Schwangerschaftsbeginn durch diesen Vertrag versichert war. c) Sind Gesundheitsstörungen nur zum Teil auf versicherte Krankheiten zurück- zuführen, werden die Leistungen ange- messen gekürzt.