Krebs Musterklauseln

Krebs. Krebs ist die allgemeine Bezeichnung für alle bösartigen (malignen) Erkrankungen, die durch eine unkontrollierte Vermehrung von veränderten Zellen gekennzeichnet sind (Geschwulst, Tumor, Karzinom). Diese Zellen können das um- liegende Gewebe zerstören und Tochtergeschwülste (Metas- tasen) ausbilden.
Krebs. Bei der versicherten Person wird ein bösartiger Tu- mor diagnostiziert, der sich durch unkontrolliertes Wachstum und Ausdehnung von bösartigen Zellen mit Invasion und Zerstörung von normalem Gewebe auszeichnet. Der Krebs muss von einem qualifizierten Onkologen oder Pathologen durch einen feingeweblichen Nachweis der Bösartigkeit bestätigt werden. Versichert sind auch akute Leukämie, bösartige Lymphome, Morbus Hodgkin, bösartige Knochen- markserkrankungen und metastasierter Hautkrebs. Die Diagnose einer akuten lymphatischen (ALL) o- der myeloischen Leukämie (AML) geht einher mit ei- ner Vermehrung von bösartigen Zellen im Knochen- mark und peripheren Blut. Hierdurch kommt es zu einer Verdrängung der normalen Blutbildung mit Anämie, schwerster Infektgefährdung und Blutungs- neigung. Die Diagnose muss von einem Arzt für Hä- matologie gestellt werden.
Krebs. Versichert ist Krebs (unabhängig davon, welches Organ von Krebs befallen ist) als ein bösartiger Tumor, der charakterisiert ist durch eigenständiges, unkontrolliertes Wachstum, infiltrative Wachstums- tendenzen (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum) und Metastasierungstendenzen. Versichert sind insbesondere maligne Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems ein- schließlich Leukämien, Lymphomen und Morbus Hodgkin. Nicht versichert sind folgende Krebsarten: • Präkanzerosen (Vorstadien einer Krebserkrankung) • Carcinoma in situ (Krebs im Frühstadium) • Zervikale Dysplasien (Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses) CIN 1, CIN 2 und CIN 3 • Alle Hautkrebserkrankungen (maligne, d.h. bösartige, Melanome mit einer Tumordicke von mehr als 1,5 mm nach Breslow sind jedoch versichert) • Frühe Stadien des Prostatakarzinoms mit einem Gleason Grad von 6 oder weniger oder einem Stadium T1N0M0 und T2N0M0 • Papilläres Mikrokarzinom der Schilddrüse und der Blase • Chronische lymphatische Leukämie mit einem Rai Stadium unter 1 • Alle malignen (bösartigen) Tumore bei gleichzeitigem Vorliegen einer HIV-Infektion • Rezidive (Neuauftreten des Krebses) und Metastasen (Tochtergeschwulste) eines vor Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag bestandenen Krebsleidens sowie das Auftreten eines Zweitkrebses z. B. in einem anderen Organ.
Krebs. Eine bösartige Krebserkrankung ist versichert, wenn mindestens einer der folgenden Fälle vorliegt: Die versicherte Person hat wegen dieser Krankheit – eine Chemotherapie begonnen oder diese ist terminiert. – eine Strahlentherapie begonnen oder diese ist terminiert. Nicht versichert sind lokale Strahlentherapien von Hauttumoren. – mindestens eine Lymphknotenmetastase. – eine palliative Therapie begonnen.
Krebs. Allgemeine Bezeichnung für alle bös- artigen (malignen) Erkrankungen, die durch eine unkontrollierte Vermehrung von veränderten Zellen (Neoplasien oder Tumoren) gekennzeichnet sind. Diese Zellen können das umliegen- de Gewebe zerstören und Tochter- geschwülste (Metastasen) ausbilden. Landesübliche, allgemeingültige und angemessene Kosten Landesübliche, allgemein gültige und angemessene Kosten werden definiert als der Betrag oder die allgemein üb- lichen Kosten für eine jeweilige me- dizinische Dienstleistung, die in einer bestimmten geografischen Region durch einen bestimmten medizinischen Leistungserbringer erbracht wurden. dem man die inneren Organe und Gewebe des Körpers durch Einsatz starker Magnetfelder und Radiowellen bildlich darstellen kann.
Krebs. Versichert ist Krebs (unabhängig davon, welches Organ von Krebs befallen ist) als ein bös- artiger Tumor, der charakterisiert ist durch eigenständiges, unkontrolliertes Wachstum, infil- trative Wachstumstendenzen (in Gewebe eindringendes Tumorwachstum) und Metastasierungs- tendenzen. Versichert sind insbesondere maligne Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämien, Lymphomen und Morbus Hodgkin. Nicht versichert sind:
Krebs. 5.3.9.1. Eine Krebserkrankung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn histologisch nachgewiesen ist, dass ein bösartiger Tumor vorliegt, wenn es also zu unkontrolliertem Wachstum, der Aussaat von Tumorzel- len mit Einwanderung in umliegendes Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt, und dabei mindestens der Schweregrad Stadium II nach den nachfolgenden Klassifizierungen erreicht wird.
Krebs. Krebs ist ein bösartiger Tumor, der sich durch unkontrolliertes Wachstum, die Vermeh- rung von Tumorzellen und die Einwanderung in umliegendes gesundes Gewebe und dessen Zerstörung und / oder Metastasenbildung auszeichnet. Hierzu zählen auch Leu- kämien (mit Ausnahme einiger spezieller Formen - siehe "Ausschlüsse"), bösartige Tu- more des Lymphsystems (Lymphome) und Morbus Hodgkin. Maligne Melanome sind, sofern sie größer oder gleich pT2 (internationale TNM Klassifikation) bzw. Clark Level III bzw. Breslow > 0,75mm sind, im Versicherungsumfang enthalten. Anmerkung: Als Tag der Diagnosestellung gilt der Tag des Erhalts der gesicherten Di- agnose der histopathologischen Untersuchung. − Benigne oder präkanzeröse Tumore Benigne gutartige Tumore und präkanzeröse Turmore = Vorstadium eines bösar- tiges Turmores - kann bösartig werden − Nicht-invasive Tumore und Tumore in situ (Tis*) Nicht-invasiv = nicht in die Umgebung eindringlich In situ bedeutet örtlich begrenzt auch nicht streuend − Zervixdysplasie CIN I-III Vorstufe des Gebärmutterhalskrebs 1. Stufe − Harnblasenkarzinom Stadium Ta* Ta bedeutet nicht invasiv, also nicht eindringend in die Umgebung − Chronisch lymphatische Leukämie (CLL) Diese Erkrankung wird trotz ihres Namens heute allerdings nicht mehr zu Leu- kämien gezählt sondern zu den Lymphomen (non-hodgkin-lymphom) − Alle Hauttumore, die in der Definition nicht ausdrücklich eingeschlossen sind − Alle Tumore bei gleichzeitig bestehender HIV-Infektion oder AIDS Erkrankung − Prostatakarzinom Stadium T1* Unter 2 cm Grösse * Entsprechend der internationalen TNM Klassifikation
Krebs. Ein bösartiger Tumor, bösartiges Gewebe oder bösartige Zellen, der bzw. die durch das unkontrollierte Wachstum und die un- kontrollierte Streuung bösartiger Zellen und den Befall von Gewebe gekennzeichnet ist bzw. sind. Nähere Informationen zum Versicherungsschutz bei Krebsbehandlungen finden Sie unter dem Punkt Leitfaden zum Versicherungsschutz bei Krebs.
Krebs. (11) Xxxxx im Sinne der Vorschussregelung gemäß § 1 Absatz 17 liegt vor, wenn bei der versicherten Person ein bösartiger Tumor (Krebs, Blutkrebs) diagnostiziert wurde und ein Onkologe einen der folgenden Punkte bestätigt: · Die versicherte Person hat wegen Krebs bereits mit einer Chemotherapie oder einer Strahlentherapie be- gonnen oder diese steht unmittelbar bevor; · Bei der versicherten Person wurde eine operative Be- handlung der Krebserkrankung durchgeführt und auf- grund der Krebserkrankung ist eine der folgenden Vor- aussetzungen zusätzlich gegeben: - eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie wurde begonnen oder steht unmittelbar bevor - der operativen Behandlung wird sich eine voraussicht- lich 6 Monate ununterbrochen andauernde vollständige Arbeitsunfähigkeit anschließen. · Die versicherte Person befindet sich wegen der Schwere der Krebserkrankung in einer palliativen Therapie (keine heilende, sondern nur lindernde Behandlung möglich).