Besondere Bedingungen Musterklauseln

Besondere Bedingungen. Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.
Besondere Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in den Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (Fassung 1/2017)
Besondere Bedingungen. 13 Besondere Bedingungen für Domains (1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars (siehe unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xxxx=0000). Soweit diese im Widerspruch zu den vorliegenden AGB des Providers stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB des Providers. (2) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind. (3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken. (4) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten. (5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen. (6) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen. (7) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen. (8) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Dom...
Besondere Bedingungen für die Dynamik zu Risikoversicherungen (Fassung 1/2017) 1 Der Maßstab für die planmäßige Erhöhung der Beiträge 1.1 Der vereinbarte laufende Beitrag für diesen Versicherungs- vertrag erhöht sich erstmals nach drei Jahren und anschlie- ßend im Drei-Jahres-Rhythmus nach der getroffenen Verein- barung, die im Versicherungsschein dokumentiert ist. Basis für die jeweilige Erhöhung ist der jeweils vor der Erhö- hung geltende Beitrag. 1.2 Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versiche- rungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung. Die jeweilige Er- höhung der Versicherungsleistungen ist abhängig vom Alter der versicherten Person sowie der restlichen Versicherungs- und Leistungsdauer und wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der glei- che Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Be- sonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonsti- gen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Die Versi- cherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. 2 Der Zeitpunkt der Erhöhung von Beiträgen und Versicherungsleistungen 2.1 Die Erhöhung des Beitrags und der Versicherungsleistungen erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung, die im Versiche- rungsschein dokumentiert ist. 2.2 Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mittei- lung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der je- weiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. 2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszah- lungsdauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt spätestens, wenn die versicherte Person das Alter von 50 Jahren erreicht hat. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt.
Besondere Bedingungen. CONDIZIONI PARTICOLARI
Besondere Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Risikoversicherung 47
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung (BUZ) – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) Inhaltsverzeichnis § 1 Was ist versichert? § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? § 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- schlossen bzw. wann entfällt der Versicherungsschutz? § 4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden? § 5 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs- pflicht ab? § 6 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? § 7 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? § 8 Was gilt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige- pflicht? § 9 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? § 10 Wann können Sie in eine selbständige Berufsunfähig- keitsversicherung wechseln? § 11 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern? § 12 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 13 Können die Beiträge angepasst werden? § 14 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?
Besondere Bedingungen. 15 Reseller-Produkte §16 Besondere Bedingungen für „JiffyBox CloudServer“-Produkte
Besondere Bedingungen für die Bemessung des Invaliditätsgrades (3) U 4203:01 05.12 Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder bei völliger Funktionsunfähigkeit