Versicherte Person Musterklauseln

Versicherte Person. Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf die sich der Versicherungsschutz bezieht. Dies können Sie oder eine andere Person sein.
Versicherte Person. Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Die versi- cherte Person muss nicht notwendigerweise der Versi- cherungsnehmer sein.
Versicherte Person. Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko ver- sichert ist. Diese Person ist im Versicherungs- schein benannt. Ein Beispiel: Bei einer Grundfä- higkeitsversicherung versichern wir für diese Per- son das Risiko, dass diese Person den Verlust einer Grundfähigkeit erleidet.
Versicherte Person. Die im Versicherungsschein benannte Person, auf welche die Versicherung abgeschlossen ist. Beim Bestimmen der Versicherungsleistungen wird unter anderem auf die individuellen Daten der versicherten Person abgestellt.
Versicherte Person. Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versi- cherung abgeschlossen ist.
Versicherte Person. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familien- angehörige gelten auch Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensge- fährte sowie dessen Kinder sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter Ihrer Adresse gemeldet sind. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
Versicherte Person. Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf die sich der Versi- cherungsschutz bezieht. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistungen zur Basisversorgung ist dies immer der Versiche- rungsnehmer.
Versicherte Person. Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko ver- sichert ist. Diese Person ist im Versicherungs- schein benannt. Zwei Beispiele: Bei einer Versi- cherung für den Fall der Berufsunfähigkeit versi- chern wir für diese Person das Risiko, dass diese Person berufsunfähig wird. Bei einer Rentenversi- cherung versichern wir für diese Person das Risi- ko, dass diese Person lange lebt.
Versicherte Person. Zur versicherten Person siehe ☞ AVB Abschnitt A