Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die AVB UNO regeln das Versicherungsverhältnis, soweit nicht im einzelnen Vertrag besondere Bedingungen vereinbart sind. Die Gemeinsamen Bestimmungen der AVB UNO (nachfolgend GB UNO ge- nannt) gelten für alle nachfolgend aufgeführten Versicherungsabteilungen. Einzelheiten über die Leistungen sind in den Bestimmungen der einzelnen Versicherungsabteilungen enthalten. Soweit die einzelnen Versicherungsabtei- lungen von den GB UNO abweichen, gehen die Bestimmungen der einzelnen Versicherungsabteilung den GB UNO vor.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. 1 Was ist versichert?
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei im Novanet Telecommunication Ltd. ServiceCenter per E-Mail oder telefonisch abgerufen werden. 2.Obliegenheiten und Folgen ihrer Nichtbeachtung
Allgemeine Versicherungsbedingungen. INTERNATIONALE SANKTIONEN
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes § 4
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die Allgemeinen Bedingungen finden Anwendung, so lange und so weit in den jeweiligen besonderen Bedingungen keine abweichende Regelung festgelegt ist.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Es werden die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2017/1) der VAV (in der Folge als ,,AHVB/EHVB" bezeichnet) zur Vertragsgrundlage aller Versicherungsverträge, welche auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Darüber hinaus bestimmt der Inhalt dieser Rahmenvereinbarung den Inhalt der einzelnen Haftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Es werden die in der Beilage 1 befindlichen Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung des Versicherungsverbandes Österreich (VVO) 2005 in der Version 2012 (in der Folge als „AHVB und EHVB" bezeichnet) zur Vertragsgrundlage aller Versicherungsverträge, welche auf Grundlage dieser Vereinbarung abgeschlossen werden. Darüber hinaus bestimmt der Umfang dieser Vereinbarung den Inhalt der einzelnen Haftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. 1. Diese Versicherung bietet Leistungen für angemessene und übliche Kosten für berechtigte akute Beschwerden, wie in den von Ihnen gewählten Leistungen beschrieben. Sollte Ihre Versicherung chronische Krankheiten abdecken, sind die verfügbaren Grenzwerte in Ihrer Leistungstabelle näher beschrieben.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Begriffserklärungen Versicherer – Bürge: Der Versicherer bzw. Bürge ist eine Gesellschaft, die sich auf Wunsch des Versicherungsnehmers, also des Mieters, verpflichtet, dem Gläubiger, also dem Vermieter, auf dessen Ersuchen einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Gläubiger – Vermieter: Der Gläubiger (Vermieter) ist Vertragspartner des Versicherungsnehmers (Mieters). Er kann - je nach Mietvertrag - eine natürliche oder juristische Person sein (Vermieter). Er ist der Empfänger der Bürgschaft und hat das Recht, die Auszahlung der Bürgschaft zu verlangen. Versicherungsnehmer – Schuldner / Mieter Der Versicherungsnehmer ist der Mieter gemäß Mietvertrag mit dem Vermieter; er schließt mit Einwilligung des Vermieters für das Mietverhältnis eine Mietkautionsbürgschaft ab, statt eine Barkaution zu hinterlegen. Er schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer ab und verpflichtet sich zur Zahlung der Versicherungsprämie. Bürgschaft: Die Bürgschaft ist eine auf Ersuchen des Versicherungsnehmers einseitig eingegangene Verpflichtung des Versicherers als Bürge, dem Vermieter gegenüber als Schuldner der Kaution einzustehen. Versicherungsschein: Der Versicherungs- schein ist das Dokument, das der Versicherer dem Versicherungsnehmer als Nachweis der Mietkautionsbürgschaft ausstellt. Es enthält Angaben zum Versicherungsnehmer, Vermieter, der versicherten Höchstsumme, der Höhe der Prämie und der Zahlungshäufigkeit (monatlich oder jährlich) sowie die Adresse des Mietobjekts.