Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die AVB UNO regeln das Versicherungsverhältnis, soweit nicht im einzelnen Vertrag besondere Bedingungen vereinbart sind. Die Gemeinsamen Bestimmungen der AVB UNO (nachfolgend GB UNO ge- nannt) gelten für alle nachfolgend aufgeführten Versicherungsabteilungen. Einzelheiten über die Leistungen sind in den Bestimmungen der einzelnen Versicherungsabteilungen enthalten. Soweit die einzelnen Versicherungsabtei- lungen von den GB UNO abweichen, gehen die Bestimmungen der einzelnen Versicherungsabteilung den GB UNO vor.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Es werden die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2017/1) der VAV (in der Folge als ,,AHVB/EHVB" bezeichnet) zur Vertragsgrundlage aller Versicherungsverträge, welche auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Darüber hinaus bestimmt der Inhalt dieser Rahmenvereinbarung den Inhalt der einzelnen Haftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. 1 Was ist versichert?
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes § 4
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei im Novanet Telecommunication Ltd. ServiceCenter per E-Mail oder telefonisch abgerufen werden. 2.Obliegenheiten und Folgen ihrer Nichtbeachtung
2.1. Gegenüber der versicherten Person befreit eine Obliegenheitsverletzung den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.
2.2. Wird eine dieser Verpflichtungen arglistig verletzt oder wird die Novanet Telecommunication Ltd. arglistig über Tatsachen getäuscht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung sind, verliert der Kunde den Haushalts-Schutz für den geltend gemachten Schaden. Wird eine dieser Verpflichtungen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung ist, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, können die Leistungen des Haushalts-Schutzes gekürzt werden, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt, Umfang oder die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war. Bei vorsätzlicher Verletzung behält der Kunde den Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen der Novanet Telecommunication Ltd. ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn den Kunden kein erhebliches Verschulden trifft. 3.Anzuwendendes Recht; Aufsichtsbehörde, zuständiges Gericht Für die Schutzbriefleistungen gilt deutsches Recht. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Bei Beschwerden über die Versicherungsgesellschaft kann der Kunde sich auch an den Versicherungs-Ombudsmann e.V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, wenden. 4.Haftungsausschluss
4.1. Für Schäden, die im Rahmen der Erbringung von Schutzbriefleistungen an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Novanet Telecommunication Ltd., eines von deren gesetzlichen Vertretern oder einer von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ...
Allgemeine Versicherungsbedingungen. INTERNATIONALE SANKTIONEN
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die Allgemeinen Bedingungen finden Anwendung, so lange und so weit in den jeweiligen besonderen Bedingungen keine abweichende Regelung festgelegt ist.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Es werden die in der Beilage 1 befindlichen Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung des Versicherungsverbandes Österreich (VVO) 2005 in der Version 2012 (in der Folge als „AHVB und EHVB" bezeichnet) zur Vertragsgrundlage aller Versicherungsverträge, welche auf Grundlage dieser Vereinbarung abgeschlossen werden. Darüber hinaus bestimmt der Umfang dieser Vereinbarung den Inhalt der einzelnen Haftpflichtversicherungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Begriffserklärungen Versicherer – Bürge: Der Versicherer bzw. Bürge ist eine Gesellschaft, die sich auf Wunsch des Versicherungsnehmers, also des Mieters, verpflichtet, dem Gläubiger, also dem Vermieter, auf dessen Ersuchen einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Gläubiger – Vermieter: Der Gläubiger (Vermieter) ist Vertragspartner des Versicherungsnehmers (Mieters). Er kann - je nach Mietvertrag - eine natürliche oder juristische Person sein (Vermieter). Er ist der Empfänger der Bürgschaft und hat das Recht, die Auszahlung der Bürgschaft zu verlangen. Versicherungsnehmer – Schuldner / Mieter Der Versicherungsnehmer ist der Mieter gemäß Mietvertrag mit dem Vermieter; er schließt mit Einwilligung des Vermieters für das Mietverhältnis eine Mietkautionsbürgschaft ab, statt eine Barkaution zu hinterlegen. Er schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer ab und verpflichtet sich zur Zahlung der Versicherungsprämie. Versicherungsvermittler: Versicherungsvermittler ist eine natürliche oder juristische Person, die zum Vertrieb von Versicherungspolicen berechtigt ist, und zwar auf Grundlage des mit dem Versicherer unterzeichneten Vermittlungsvertrags. Der Vermittler der INZMO-MietBürgschaft ist die INZMO Europe GmbH, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx (kurz: INZMO) Bürgschaft: Die Bürgschaft ist eine auf Ersuchen des Versicherungsnehmers einseitig eingegangene Verpflichtung des Versicherers als Bürge, dem Vermieter gegenüber als Schuldner der Kaution einzustehen. Versicherungsschein: Der Versicherungs- schein ist das Dokument, das der Versicherer dem Versicherungsnehmer als Nachweis der Mietkautionsbürgschaft ausstellt. Es enthält Angaben zum Versicherungsnehmer, Vermieter, der versicherten Höchstsumme, der Höhe der Prämie und der Zahlungshäufigkeit (monatlich oder jährlich) sowie die Adresse des Mietobjekts.
Allgemeine Versicherungsbedingungen. (Teil I: Muster- / Rahmenbedingungen) mit Gesetzesauszügen 3