Versicherte Person. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familien- angehörige gelten auch Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensge- fährte sowie dessen Kinder sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter Ihrer Adresse gemeldet sind. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
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Versicherte Person. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familien- angehörige gelten Mitversichert sind neben Ihren ledigen Kindern auch Ihr Ehegatteledige Kinder Ihres Ehegatten, Lebenspartner Lebenspartners oder Lebensge- fährte sowie dessen Kinder sofern diese Ihres Lebensgefährten, der mit ihrem Erstwohnsitz unter Ihrer Adresse gemeldet sindIhnen in häusli- cher Gemeinschaft lebt. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
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