Versicherte Räume Musterklauseln
Versicherte Räume. Diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versi- cherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. • Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohneinheit. Aus- genommen sind Räume, die wiederum ausschließlich über die Wohneinheit zu betreten sind.
