Versorgung mit Fernwärme Musterklauseln

Versorgung mit Fernwärme. Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. In Zweifelsfällen gelten die Regelungen des Fernwärmeversorgungsvertrages vorrangig zu den Regelungen dieses Netzanschlussvertrages.
Versorgung mit Fernwärme. Der Kunde verpflichtet sich, nach Herstellung des Hausanschlusses den gesamten Wärmebedarf der Anschlussstelle vom FVU zu beziehen. Die laufende Versorgung mit Fernwärme erfolgt durch gesonderten Vertrag. In Zweifelsfällen gelten die Regelungen des Fernwärmeversorgungsvertrages vorrangig zu den Regelungen dieses Netzanschlussvertrages.
Versorgung mit Fernwärme. Baukostenzuschuss (BKZ) 24,00 28,56 pro m2 Bruttogrundfläche bis 70 kW 8.500, 00 10.115,00 bis 150kW 10.500,00 12.495,00 bis 70 kW 850,00 1.011,50 bis 150 kW 1.050,00 1.249,50 (in Euro pro Trassenmeter) bis 30 kW 210,00 249,90 bis 70 kW 240,00 285,60 bis 150 kW 320,00 380,80 bis 30 kW 8,13 9,67 bis 75 kW 8,80 10,47 bis 150 kW 14,36 17,09 10 kW 1.530,00 1.820,70 20 kW 1.590,00 1.892,10 30 kW 1.670,00 1.987,30 40 kW 1.940,00 2.308,60 50 kW 2.160,00 2.570,40 75 kW 2.380,00 2.832,20 100 kW 2.490,00 2.963,10 120 kW 2.700,00 3.213,00 150 kW 3.780,00 4.498,20 Für Fernwärmeanschlüsse größer 150 kW werden die Preise gesondert ermittelt. zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, in der jeweils gültigen Fassung Umsatzsteuer: Die Netto-Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe. Sie beträgt zurzeit 19%. * Diese Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. bzw. Anlagen je Netzanschluss/Anlage 150,00 178,50