Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter wei- ter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens min- destens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm Sofort- programm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachge- fragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen Studie- rendenzahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebautaufge- baut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultiertenresultier- ten, wurden mit einem So- fortprogramm Sofortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung Ver- fügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen Regelun- gen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule Universität zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden Universität zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern Stu- dienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft dauer- haft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule Universität verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachgefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm Sofortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt ins- gesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus Hochschul- ausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Stu- dienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleibenver- bleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachgefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen Studierendenzahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm Sofortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden wur- den seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienan- fänger Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule FHWS zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms Ausbauprogramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden FHWS zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten Stu- dienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt tat- sächlich nachgefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms Ausbau- programms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden zweck- gebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten bestimm- ten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt festge- legt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule Hoch- schule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachgefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden UR zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern Studienfel- dern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwendenver- wenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule UR verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachgefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen Studierendenzah- len wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens mindes- tens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm Sofortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen Stu- dierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen Stu- dienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger Studienanfänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin wei- terhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen Leistun- gen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffenAusbauprogramms getrof- fen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten Kapa- zitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachgefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter wei- ter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule Universität zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden Universität zweckgebun- den zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule Universität verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter wei- ter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule TUM zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffenAusbauprogramms ge- troffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden TUM zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachgefragt werden.
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Verstetigung des Ausbauprogramms. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter wei- ter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule UBT zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffenAusbauprogramms ge- troffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden UBT zweckgebunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule UBT verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studierenden tatsächlich nach- gefragt nachgefragt werden.
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