Common use of Verstoß gegen Ziff. 5.1 und 5.2 Clause in Contracts

Verstoß gegen Ziff. 5.1 und 5.2. (1) Der AN verpflichtet sich, den AG um- gehend über alle auftretenden Ver- stöße gegen die in Ziffer 5.1 und 5.2 aufgeführten Pflichten zur Auferle- gung und zur Einhaltung zu informie- ren. (2) Bei Kenntniserlangung von Verstö- ßen gegen die unter Ziff. 5.1 und 5.2 genannten Pflichten zur Auferlegung und Einhaltung seitens des AN behält sich der AG eine Über-prüfung vor. Wird ein Verstoß fest-gestellt, so ist der AG berechtigt, sämtliche Ver- träge mit dem AN gem. § 648a BGB außerordentlich zu kündigen oder hiervon zurück-zutreten.

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Samples: General Terms and Conditions for Purchases

Verstoß gegen Ziff. 5.1 und 5.2. (1) Der AN verpflichtet sich, den AG um- gehend über alle auftretenden Ver- stöße gegen die in Ziffer 5.1 und 5.2 aufgeführten Pflichten zur Auferle- gung und zur Einhaltung zu informie- ren. (2) Bei Kenntniserlangung von Verstö- ßen Verstößen gegen die unter Ziff. 5.1 und 5.2 genannten ge- nannten Pflichten zur Auferlegung und Einhaltung seitens des AN behält sich der AG eine Über-prüfung vor. Wird ein Verstoß fest-gestellt, so AN,ist der AG berechtigt, sämtliche Ver- träge AGzur Beendigung/Kündigung sämt- licher Geschäftsbeziehungen mit dem AN gem. § 648a BGB außerordentlich zu kündigen oder hiervon zurück-zutretenmit sofortiger Wirkung berechtigt.

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Samples: Bau Und Montageverträge

Verstoß gegen Ziff. 5.1 und 5.2. (1) Der AN verpflichtet sich, den AG um- gehend umgehend über alle auftretenden Ver- stöße Verstöße gegen die in Ziffer 5.1 und 5.2 aufgeführten Pflichten zur Auferle- gung Aufer- legung und zur Einhaltung zu informie- reninfor- mieren. (2) Bei Kenntniserlangung von Verstö- ßen gegen die unter Ziff. 5.1 und 5.2 genannten Pflichten zur Auferlegung und Einhaltung seitens des AN behält be- hält sich der AG eine Über-prüfung Überprüfung vor. Wird ein Verstoß fest-gestelltfestgestellt, so ist der AG berechtigt, sämtliche Ver- träge mit dem AN gem. § 648a BGB außerordentlich zu kündigen oder hiervon zurück-zutretenzurückzutreten.

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Samples: Bau Und Montageverträge

Verstoß gegen Ziff. 5.1 und 5.2. (1) Der AN verpflichtet sich, den AG um- gehend umgehend über alle auftretenden Ver- stöße Verstöße gegen die in Ziffer 5.1 und 5.2 aufgeführten Pflichten zur Auferle- gung Aufer- legung und zur Einhaltung zu informie- reninfor- mieren. (2) Bei Kenntniserlangung von Verstö- ßen gegen die unter Ziff. 5.1 und 5.2 genannten Pflichten zur Auferlegung und Einhaltung seitens des AN behält be- hält sich der AG eine Über-prüfung vor. Wird ein Verstoß fest-gestellt, so ist der AG berechtigt, sämtliche Ver- träge Verträge mit dem AN gem. § 648a BGB außerordentlich zu kündigen oder hiervon zurück-zutreten.

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Samples: General Terms and Conditions for Purchases