Common use of Verstösse der Arbeitgeber Clause in Contracts

Verstösse der Arbeitgeber. 17.1 Arbeitgeber, welche gegen die Bestimmungen des GAV verstossen, werden vom Kontrollorgan zu den entsprechenden Nachzahlungen aufgefordert. Sie können ausserdem mit einer Konventionalstrafe belangt werden. Diese beträgt im Maximum 5 Prozent der AHV- Lohnsumme des dem GAV unterstellten Personals im letzten in den Kontrollzeitraum fallen- den Monat. Ferner kann den Arbeit vergebenden staatlichen Behörden die Sperre der Firma für staatliche und staatlich subventionierte Arbeiten sowie dem kantonalen Arbeitsamt die Sperre für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften beantragt werden. 17.2 Die Paritätische Kommission ist berechtigt, Konventionalstrafen geltend zu machen. Diese sind nach Zahlungseingang vom Kontrollorgan der Paritätischen Kommission zu überweisen. Sie sind für den Vollzug und die Durchsetzung des GAV zu verwenden. 17.3 Die Nachzahlungen, die Konventionalstrafe sowie die auferlegten Verfahrenskosten sind innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides auf das Bankkonto des Kontrollorganes zu leisten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Verstösse der Arbeitgeber. 17.1 11.1 Arbeitgeber, welche gegen die Bestimmungen des GAV verstossen, werden vom Kontrollorgan von der PRK zu den entsprechenden Nachzahlungen aufgefordert. Sie können ausserdem mit den Verfahrenskosten und einer Konventionalstrafe gemäss Art. 10.4 belangt werden. Diese beträgt im Maximum 5 Prozent der AHV- Lohnsumme des dem GAV unterstellten Personals im letzten in den Kontrollzeitraum fallen- den Monat. . 11.2 Ferner kann den Arbeit vergebenden arbeitvergebenden staatlichen Behörden die Sperre der Firma Fir- ma für staatliche und staatlich subventionierte Arbeiten sowie dem kantonalen Arbeitsamt die Sperre für die Beschäftigung von bewilligungspflichtigen ausländischen Arbeitskräften beantragt werden. 17.2 11.3 Die Paritätische Kommission PRK ist berechtigt, Konventionalstrafen geltend zu machen. Diese sind nach Zahlungseingang vom Kontrollorgan dem Fonds der Paritätischen Kommission PRK zu überweisen. Sie sind für den Vollzug und die Durchsetzung des GAV zu verwenden. 17.3 11.4 Die Nachzahlungen, die Konventionalstrafe sowie die auferlegten Verfahrenskosten sind innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides auf das Bankkonto des Kontrollorganes Postkonto der PRK zu leisten.

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Samples: Regionaler Gesamtarbeitsvertrag, Regionaler Gesamtarbeitsvertrag

Verstösse der Arbeitgeber. 17.1 Arbeitgeber, welche gegen die Bestimmungen des GAV verstossen, werden vom Kontrollorgan zu den entsprechenden Nachzahlungen aufgefordert. Sie können ausserdem mit einer Konventionalstrafe belangt werden. Diese beträgt im Maximum 5 Prozent der AHV- Lohnsumme AHV-Gesamtlohnsumme des dem GAV unterstellten Personals im letzten in den Kontrollzeitraum fallen- den MonatArbeitgebers. Ferner kann den Arbeit vergebenden arbeitver- gebenden staatlichen Behörden die Sperre der Firma des Arbeitgebers für staatliche und staatlich subventionierte Arbeiten sowie dem kantonalen Arbeitsamt KIGA Baselland die Sperre für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften beantragt werden. 17.2 Die Paritätische Kommission ist berechtigt, Konventionalstrafen geltend zu machen. Diese sind nach Zahlungseingang vom Kontrollorgan der Paritätischen Kommission zu überweisen. Sie sind für den Vollzug und die Durchsetzung des GAV zu verwenden. 17.3 Die Nachzahlungen, die Konventionalstrafe sowie die auferlegten Verfahrenskosten Verfahrens- kosten sind innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides auf das Bankkonto des Kontrollorganes zu leisten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Gipsergewerbe

Verstösse der Arbeitgeber. 17.1 Arbeitgeber, welche gegen die Bestimmungen des GAV verstossen, werden vom Kontrollorgan zu den entsprechenden Nachzahlungen aufgefordert. Sie können ausserdem mit einer Konventionalstrafe belangt werden. Diese beträgt im Maximum 5 Prozent der AHV- Lohnsumme Gesamtlohnsumme des dem GAV unterstellten Personals im letzten in den Kontrollzeitraum fallen- den MonatArbeitgebers. Ferner kann den Arbeit vergebenden arbeitvergebenden staatlichen Behörden Be- hörden die Sperre der Firma für staatliche und staatlich subventionierte Arbeiten sowie dem kantonalen Arbeitsamt die Sperre für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften beantragt werden. 17.2 Die Paritätische Kommission ist berechtigt, Konventionalstrafen geltend zu machen. Diese sind nach Zahlungseingang vom Kontrollorgan der Paritätischen Kommission zu überweisen. Sie sind für den Vollzug und die Durchsetzung des GAV zu verwenden. 17.3 Die Nachzahlungen, die Konventionalstrafe sowie die auferlegten Verfahrenskosten sind innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides auf das Bankkonto des Kontrollorganes zu leisten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)