Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst Musterklauseln

Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 58.1 Bei Leistung von obligatorischem Schweizerischen Militär-, Zivildienst und Zivilschutzdienst hat der Arbeitnehmende für diese Zeit Anspruch auf folgende Ent- schädigungen in Prozenten des Lohnausfalls.
Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 53.1 Bei Leistung von obligatorischem schweizerischem Militär-, Zivil- oder Zivil- schutzdienst in Friedenszeiten erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf- grund der abgegebenen Soldmeldekarten gemäss den folgenden Bestimmun- gen Xxxx ausbezahlt.
Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 64.1 Während des obligatorischen schweizerischen Militär- und Schutzdienstes hat der Arbeitnehmende Anspruch auf folgende Entschädigung: Arbeitnehmer ohne Unterstützungspflicht Arbeitnehmer mit Unterstützungspflicht und Verheiratete Während der RS als Rekrut 60% 80% Während anderweitigen obligatorischen Dienstleistungen (z.B. WK, MFD, Schutzdienst) bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr 80% 100% Durchdiener während RS 60% 80% Durchdiener nach der RS 80% 80% Für die über 4 Wochen hinausgehende Zeit von obligatorischen Dienstleistungen (Abverdienen und Kaderschulen) 80% 100% Arbeitnehmer, welche an Stelle von Militärdienst einen zivilen Ersatzdienst leisten erhalten während 18 Wochen folgende Vergütung: 60% 80% Zivilschutz in der Grundausbildung während 2 Wochen 60% 80% Zivilschutz nach der Grundausbildung 80% 80%
Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. Art. 59 Lastenausgleich Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst Art. 60 Arbeitslosenversicherung
Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. (Art. 53 GAV) 53 Die Vertragsparteien sind überzeugt, die sich dem Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft stellenden Aufgaben und Probleme am besten dadurch lösen zu können, dass sie diese gemeinsam und getragen vom Gedanken einer echten Partnerschaft behandeln. Die Vertragsparteien sind bestrebt, – die Interessen der Berufsorganisationen zum gemeinsamen Wohl der Arbeitge- ber und der Arbeitnehmenden gebührend zu fördern; – ihre Abkommen dem Grundsatz von Treu und Glauben zu unterstellen und bei der Anwendung ihrer Vereinbarungen und der Durchführung die beidseitigen In- teressen verständnisvoll zu würdigen; – die gemeinsamen Interessen zu fördern: – Förderung der Arbeitssicherheit, der Gesundheit und der Gesundheitsvorsor- ge; – Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; – Förderung der Qualität; – Erlass und Durchführung zeitgemässer Submissionsbedingungen; – regelmässige Beschäftigung; – Bekämpfung der unlauteren Konkurrenz durch unseriöses Preisunterbieten; – Bekämpfung der Umgehung des Vertrags. In diesem Sinne vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen, was folgt.
Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 1 Bei Leistung von obligatorischem schweizerischem Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst in Frie- denszeiten erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aufgrund der abgegebenen Soldmeldekarten gemäss den folgenden Bestimmungen Lohn ausbezahlt.
Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst und Ferienentschädigung 41 Unterkapitel 3 Betriebsübergang und Massenentlassung

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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