Vertragssprache; Kommunikationsmittel und -sprache Musterklauseln

Vertragssprache; Kommunikationsmittel und -sprache. Trade Republic stellt die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformationen in Deutschland nur in deutscher Sprache und im Ausland in Englisch sowie, soweit gesetzlich erforderlich, in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Trade Republic und dem Kunden erfolgt grundsätzlich elektronisch über die mobile Applikation und teilweise per E-Mail. Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich über die Applikation oder einem weiteren von Trade Republic künftig ausdrücklich angebotenen Orderweg (z.B. Webfrontend). Die Applikation ist für die Anwendung in deutscher Sprache geeignet. Die gesamte Geschäftsverbindung wird in deutscher Sprache abgewickelt. Die Applikation steht auch in englischer Sprache zur Verfügung und die Geschäftsverbindung kann in englischer Sprache abgewickelt werden. Wenn der Kunde die Applikation in englischer Sprache benutzt, ist er damit einverstanden, Informationen in mehreren Sprachen zu erhalten. Soweit Trade Republic ihre Dienstleistungen auch aktiv im Ausland erbringt, geschieht dies in Englisch sowie, soweit gesetzlich erforderlich, in der jeweiligen Landessprache. Für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Ordererteilung bei Wertpapiergeschäften und Depotführung gelten die Regelungen des Rahmenvertrages Online Brokerage, der Sonderbedingungen Postbox, der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen, der Sonderbedingungen Sammeltreuhand und Verrechnungskonto und der Sonderbedingungen Mobiles Endgerät. Für den Handel in Cryptowerten gelten die vorstehenden Regelungswerke mit folgender Ausnahme ebenfalls: Anstelle der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Anlage 2.2) gelten die Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten (Anlage 2.5).
Vertragssprache; Kommunikationsmittel und -sprache. Trade Republic stellt die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformationen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Trade Republic und dem Kunden erfolgt elektronisch über die mobile Applikation und teil- weise per E-Mail. Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich über die mobile Applikation. Die mobile Applikation ist für die Anwendung in deutscher Sprache geeignet. Die gesamte Geschäftsverbindung wird in deutscher Sprache abgewickelt. Die mobile Applikation steht auch in englischer Sprache zur Verfügung und die Geschäfts- verbindung kann in englischer Sprache abgewickelt werden. Wenn der Kunde die App in englischer Sprache benutzt, ist er damit einverstanden, Informationen in mehreren Sprachen zu erhalten. Für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Ordererteilung und Depotführung gelten die Regelungen des Rahmen- vertrages Online Brokerage, der Sonderbedingungen Postbox, der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Aus- führungsgrundsätzen, der Sonderbedingungen Sammeltreuhand und Verrechnungskonto und der Sonderbedingungen Mobiles Endgerät.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.