Vertretung. Dem Auftraggeber (in der Folge „AG“) ist/sind spätestens bei Vertragsabschluss ein oder auch mehrere in allen Angelegenheiten der Vertragsabwicklung bevollmächtigte(r) Ansprechpartner bekannt zu geben. Sofern diese nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist dies dem AG ebenfalls nachweislich bekannt zu geben.
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Vertretung. Dem Auftraggeber (in der Folge „AG“) ist/sind spätestens bei Vertragsabschluss ein oder auch mehrere in allen Angelegenheiten der Vertragsabwicklung bevollmächtigte(rbevollmächtig- te(r) Ansprechpartner bekannt zu geben. Sofern diese nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist dies dem AG ebenfalls nachweislich bekannt zu geben.
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Vertretung. Dem Auftraggeber (in der Folge „AG“) ist/sind spätestens bei Vertragsabschluss ein oder auch mehrere in allen Angelegenheiten der Vertragsabwicklung bevollmächtigte(r) Ansprechpartner An- sprechpartner bekannt zu geben. Sofern diese nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist dies dem AG ebenfalls nachweislich bekannt zu geben.
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