Vertretung. Jede Partei kann sich im Schlichtungsverfahren durch einen Verfahrensbevollmächtigten bzw eine Verfah- rensbevollmächtigte vertreten oder unterstützen las- sen. Der bzw die Verfahrensbevollmächtigte hat sich auf Verlangen der Schiedskommission oder einer an- deren Partei durch schriftliche Vollmacht zu legitimie- ren.
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Samples: www.gpa.at, www.behindertenarbeit.at, www.gpa.at
Vertretung. Jede Partei kann sich im Schlichtungsverfahren durch einen Verfahrensbevollmächtigten bzw bzw. eine Verfah- rensbevollmächtigte Verfahrens- bevollmächtigte vertreten oder unterstützen las- senlassen. Der bzw bzw. die Verfahrensbevollmächtigte hat sich auf Verlangen Ver- langen der Schiedskommission oder einer an- deren anderen Partei durch schriftliche Vollmacht zu legitimie- renlegitimieren.
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Samples: www.sbb-noe.at, ausbildung.diakoniewerk.at
Vertretung. Jede Partei kann sich im Schlichtungsverfahren durch einen Verfahrensbevollmächtigten bzw bzw. eine Verfah- rensbevollmächtigte Verfahrens- bevollmächtigte vertreten oder unterstützen las- senlassen. Der bzw bzw. die Verfahrensbevollmächtigte hat sich auf Verlangen Verlan- gen der Schiedskommission oder einer an- deren anderen Partei durch schriftliche Vollmacht zu legitimie- renlegitimieren.
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Samples: www.diakonie.at