Vertretung. Dem Auftraggeber (in der Folge „AG“) ist/sind spätestens bei Vertragsabschluss ein oder auch mehrere in allen Angelegenheiten der Vertragsabwicklung bevollmächtigte(r) Ansprechpartner bekannt zu geben. Sofern diese nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist dies dem AG ebenfalls nachweislich bekannt zu geben.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Vertretung. Dem Auftraggeber (in der Folge „AG“) ist/sind spätestens bei Vertragsabschluss ein oder auch mehrere in allen Angelegenheiten der Vertragsabwicklung bevollmächtigte(rbevollmächtig- te(r) Ansprechpartner bekannt zu geben. Sofern diese nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist dies dem AG ebenfalls nachweislich bekannt zu geben.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services
Vertretung. Dem Auftraggeber (in der Folge „AG“) ist/sind spätestens bei Vertragsabschluss ein oder auch mehrere in allen Angelegenheiten der Vertragsabwicklung bevollmächtigte(r) Ansprechpartner An- sprechpartner bekannt zu geben. Sofern diese nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind, ist dies dem AG ebenfalls nachweislich bekannt zu geben.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen