Verträge mit Verbrauchern Musterklauseln

Verträge mit Verbrauchern. 1. Alle im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 2. Sofern wir mit dem Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. 3. Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn seine Forderungen unstreitig sind. Dasselbe gilt, wenn der Käufer Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht und/oder sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. 4. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. 5. Soweit der gelieferte Gegenstand Mängel aufweist, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware; hierfür ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Käufer nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 6. Die Verjährungsfrist für die in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche beträgt im Fall von gebrauchten Sachen 1 Jahr nach Ablieferung. 7. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
Verträge mit Verbrauchern. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
Verträge mit Verbrauchern. 1. Alle im Zusammenhang mit der Beauftragung zur Erbringung von Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und dessen Annahmeerklärung. In den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Auftraggebers enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 2. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Auftragnehmers und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, der Auftragnehmer diese anerkannt hat oder wenn seine Forderungen unstreitig sind. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht und/oder sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht. 3. Ausführungstermine oder Ausführungsfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. 4. Soweit die von dem Auftragnehmer ausgeführte Montage-, Reparatur- oder Wartungsleistung Mängel aufweist, ist dieser zur Nacherfüllung verpflichtet. Hierfür ist dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5. Das im Rahmen der Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten vom Auftragnehmer gelieferten Zubehör-, Ersatzteile und Austauschaggregate sowie sonstiges Material bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum des Auftraggebers.
Verträge mit Verbrauchern. Auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden die Ziffern 12.1, 12.8, 14.1, 14.5 Satz1, 14.6, 14.7, 18 und 19 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen keine Anwendung. Die Gewährleistungs- dauer nach Ziff. 12.1 beträgt zwei Jahre.
Verträge mit Verbrauchern. Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Sache auf den Vertragspartner über.

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  • Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.

  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Bei Entgelten und deren Änderung für Überweisungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen