Verträge mit Verbrauchern Musterklauseln

Verträge mit Verbrauchern. 1. Alle im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 2. Sofern wir mit dem Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. 3. Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn seine Forderungen unstreitig sind. Dasselbe gilt, wenn der Käufer Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht und/oder sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. 4. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. 5. Soweit der gelieferte Gegenstand Mängel aufweist, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach ▇▇▇▇ des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware; hierfür ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Käufer nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 6. Die Verjährungsfrist für die in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche beträgt im Fall von gebrauchten Sachen 1 Jahr nach Ablieferung. 7. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
Verträge mit Verbrauchern. 1. Alle im Zusammenhang mit der Beauftragung zur Erbringung von Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und dessen Annahmeerklärung. In den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Auftraggebers enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 2. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des Auftragnehmers und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, der Auftragnehmer diese anerkannt hat oder wenn seine Forderungen unstreitig sind. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht und/oder sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht. 3. Ausführungstermine oder Ausführungsfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. 4. Soweit die von dem Auftragnehmer ausgeführte Montage-, Reparatur- oder Wartungsleistung Mängel aufweist, ist dieser zur Nacherfüllung verpflichtet. Hierfür ist dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5. Das im Rahmen der Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten vom Auftragnehmer gelieferten Zubehör-, Ersatzteile und Austauschaggregate sowie sonstiges Material bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum des Auftraggebers.
Verträge mit Verbrauchern. Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Sache auf den Vertragspartner über.
Verträge mit Verbrauchern. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
Verträge mit Verbrauchern. Auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden die Ziffern 12.1, 12.8, 14.1, 14.5 Satz1, 14.6, 14.7, 18 und 19 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen keine Anwendung. Die Gewährleistungs- dauer nach Ziff. 12.1 beträgt zwei Jahre.