Warenrücknahme Musterklauseln

Warenrücknahme. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Auf- wendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: 1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montage-, Verwaltungskosten usw. Ersatz in entstandener Höhe. 2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung gelie- ferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditge- schäft vorliegt, folgende Pauschalsätze vom Bestell- Kassa-Preis: Bei Rückgabe und Rücktritt nach Lieferung; a) Bei Möbeln, mit Ausnahme von Polsterwaren, Stoffe, Matratzen und Bettwäsche innerhalb i. d. 1. Hj. 25% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 2. Hj. 35% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3. Hj. 45% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4. Hj. 55% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3. J. 60% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4. J. 70% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 5. J. 80% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 6. J. 90% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung: i. d. 1. Hj. 35% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 2. Hj. 45% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3. Hj. 60% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4. Hj. 70% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3. J. 80% v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge b) Textilien aller Art, nicht original verpackte Bettwäsche, Matratzen, Teppichware sowie alle Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden, da sie für den Weiterverkauf wertlos sind; c) Bei elektrischen Geräten aller Art innerhalb: des 1. Monats 30% des 2. Monats 40% des 3. Monats 50% und für jeden weiteren Monat 5% mehr, max. 100% Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. 3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolglo- ser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgabe- recht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit einer vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: o für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, o für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elktrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus (mit Ausnahme von Polsterwaren) innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge für Polsterwaren innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorgenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. (2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für die Fälle, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(5) dieser Bedingungen).
Warenrücknahme. Die Rücknahme von Lagerware außerhalb der Gewährleistung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich und setzt voraus, dass der Käufer sich zur Übernahme von Rücknahmekosten in Höhe von 20 % des Nettogesamtpreises verpflichtet. Unabhängig von der Höhe der Rücknahmekosten beträgt die von dem Käufer zu zahlende Rücknahmekostenpauschale mindestens 40,00 € netto. Sonderanfertigungen oder speziell beschaffte Waren werden nicht zurückgenommen.
Warenrücknahme. Bei Warenrücknahme, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor, entsprechend: a) dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z. B. wegen Kosten ggf. erforderlicher Auffrischungsarbeiten während der Lagerzeit, beschädigten oder unansehnlich gewordenen Originaletiketten), b) einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge Überalterung oder technischer Weiterentwicklung, Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist.
Warenrücknahme. 8.1. Von uns mangelfrei gelieferte Xxxx wird nur in einwand- freiem Zustand sowie originalverpackt nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und einvernehmlicher Abstimmung über die Einzelheiten (Höhe der Gutschrift, angemessener Kos- tenanteil etc.) bei für uns frachtfreier Rücksendung zurückge- nommen. Die Rücknahme erfolgt unter Gutschrift der zurückge- nommenen Ware abzüglich eines angemessenen Kostenanteils zu unseren Gunsten. Unser angemessener Kostenanteil beträgt mindestens 20 % und höchstens 60 %. des Rechnungsnetto- betrages, mindestens EURO 30,00 netto. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns keine oder niedrigere Kosten ent- standen sind. 8.2. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder von Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurde, ist aus- geschlossen.
Warenrücknahme. Der Verkäufer hat im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren den Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminde- rung nach folgender Maßgabe: 1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen sowie Transport- und Montage- kosten usw. Ersatz in entstandener Höhe. 2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Vertrag nach dem Verbraucherkreditgesetz vorliegt, folgende Pauschalsätze (berechnet in Prozentsatz vom Bestellpreis) Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Ka- Polsterwaren Möbel tastrophen, Störungen der Transportwege auch bei Vorlieferanten, hat der Verkäufer innerhalb des I. Halbjahres: 35 % 25 % auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen innerhalb des II. Halbjahres: 45 % 35 % Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. innerhalb des III. Halbjahres: 60 % 45 % einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Käufer kann hieraus keine innerhalb des IV. Halbjahres: 70 % 55 % Schadensersatzansprüche herleiten. Der Verkäufer wird den Käufer über den Eintritt innerhalb des 3. Jahres: 80 % 60 % der genannten Umstände unverzüglich informieren. innerhalb des 4. Jahres: 90 % 70 %
Warenrücknahme. Eine Warenrücknahme außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nur nach vorheriger Absprache und nur auf Umtauschbasis, also bei Erteilung eines neuen Auftrags in mindestens der gleichen Höhe der Retourware. Bereits geleistete Zahlungen werden mit neuen Warenlieferungen verrechnet.
Warenrücknahme. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: 13.1 Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe. 13.2 Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, Matratzen und Bettwäsche bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung -innerhalb des 1. Jahres 35 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge -innerhalb des 2. Jahres 45 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge -innerhalb des 3. Jahres 70 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge -innerhalb des 4. Jahres 80 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge Für Polsterwaren erhöht sich die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung um jeweils 10% der vorgenannten Sätze. Matratzen, nicht original verpackte Bettwäsche, Gardinen sowie Dekorationsstoffe können nicht zurückgenommen werden, da sie für den Verkäufer wertlos sind. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringe Einbusse entstanden ist.
Warenrücknahme. 8.1 Der Besteller hat die Ware nach der Ablieferung im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs zu prüfen und, wenn sich eine Mengenabweichung ergeben sollte, die im Verschulden von Witty liegt, unverzüglich (i.S.v. Art. 201 Abs. 1 OR), spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen (betreffend Mängel vgl. Punkt 9 nachstehend mit kürzerer Frist). Innert dieser Frist gerügte Mengenabweichungen, die von Witty verschuldet sind, werden von Witty ohne Kostenfolgen für den Besteller zurückgenommen, sofern die Ware in diesem Zeitpunkt noch ungeöffnet ist. 8.2 Kommt der Besteller dieser Anzeigepflicht (betreffend Mengenabweichung) nicht nach oder liegt die Mengenabweichung nicht im Verschulden von Witty, erfolgt eine Warenrücknahme durch Witty aus- schliesslich dann, wenn der Besteller vorab die damit verbundenen Kosten an Witty bezahlt, diese werden wie folgt definiert und vom Besteller für die Rücknahme geschuldet: - Verwaltungspauschale von CHF 79.00, - Transportpauschale von CHF 150.00 sowie - Entsorgungskosten Chemie von CHF 3.50/kg.
Warenrücknahme. Grundsätzlich wird angenommene Ware nicht zurückgenom- men. Sollte ein Umtausch von Ware schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden sein, so kann nur einwandfreie ori- ginal verpackte Ware aus dem zum Zeitpunkt der Rückgabe ak- tuellen Lagerprogramm und zeitnaher Produktion des Lieferers zurückgegeben werden. Hierfür wird eine Bearbeitungs- und Umtauschpauschale von mindestens 20% des Warenwertes, oder mindestens jedoch € 25,- je Rückgabe zzgl. Logistikkosten berechnet. Zubehörteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.