Warenrücknahme. Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir Anspruch auf Ausgleich unserer Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. für infolge des Vertrages gemachter Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe;
2. für die Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten, sofern kein Verbrauchskreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 40 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 2. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4. Hj. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3 J. 80 v. H. des Kaupreises ohne Abzüge i. d. 4. J. 90 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 2. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3. Hj. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 4. Hj. 80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge i. d. 3. J. 90 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge Gegenüber unserem pauschalierten Anspruch bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts des Kunden nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Kunden bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: - für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, - für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
(2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für in den Fällen, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(4) dieser Bedingungen).
Warenrücknahme. Die Rücknahme von Lagerware außerhalb der Gewährleistung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich und setzt voraus, dass der Käufer sich zur Übernahme von Rücknahmekosten in Höhe von 20 % des Nettogesamtpreises verpflichtet. Unabhängig von der Höhe der Rücknahmekosten beträgt die von dem Käufer zu zahlende Rücknahmekostenpauschale mindestens 40,00 € netto. Sonderanfertigungen oder speziell beschaffte Waren werden nicht zurückgenommen.
Warenrücknahme. Bei Warenrücknahme, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor, entsprechend:
a) dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z. B. wegen Kosten ggf. erforderlicher Auffrischungsarbeiten während der Lagerzeit, beschädigten oder unansehnlich gewordenen Originaletiketten),
b) einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge Überalterung oder technischer Weiterentwicklung, Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist.
Warenrücknahme. 8.1. Von uns mangelfrei gelieferte Xxxx wird nur in einwand- freiem Zustand sowie originalverpackt nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und einvernehmlicher Abstimmung über die Einzelheiten (Höhe der Gutschrift, angemessener Kos- tenanteil etc.) bei für uns frachtfreier Rücksendung zurückge- nommen. Die Rücknahme erfolgt unter Gutschrift der zurückge- nommenen Ware abzüglich eines angemessenen Kostenanteils zu unseren Gunsten. Unser angemessener Kostenanteil beträgt mindestens 20 % und höchstens 60 %. des Rechnungsnetto- betrages, mindestens EURO 30,00 netto. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns keine oder niedrigere Kosten ent- standen sind.
8.2. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder von Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurde, ist aus- geschlossen.
Warenrücknahme. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für tatsächliche Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. schuldet der Käufer Ersatz in der entstandenen Höhe der Aufwendungen.
2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt: Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte Elektrogeräte Sonstige Möbel u. Einrichtungsgegenstände innerhalb des 1. Halbjahres 30% 20% innerhalb des 2. Halbjahres 40% 30% innerhalb des 3. Halbjahres 55% 40% innerhalb des 4. Halbjahres 65% 50% innerhalb des 3. Jahres 75% 55% innerhalb des 4. Jahres 85% 65% innerhalb des 5. Jahres 90% 70%
3) Gegenüber den pauschalen Ansprüchen des Verkäufers bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Desgleichen bleibt dem Verkäufer vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ihm eine wesentlich höhere Einbuße als in den Pauschalsätzen vorgesehen, entstanden ist.
4) Die Regelungen 1) und 2) gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages in den Fällen des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach dem § 355 ff. BGB.
Warenrücknahme. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
13.1 Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
13.2 Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, Matratzen und Bettwäsche bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung -innerhalb des 1. Jahres 35 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge -innerhalb des 2. Jahres 45 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge -innerhalb des 3. Jahres 70 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge -innerhalb des 4. Jahres 80 v. H. d. Bestellpreises ohne Abzüge Für Polsterwaren erhöht sich die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung um jeweils 10% der vorgenannten Sätze. Matratzen, nicht original verpackte Bettwäsche, Gardinen sowie Dekorationsstoffe können nicht zurückgenommen werden, da sie für den Verkäufer wertlos sind. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringe Einbuße entstanden ist.
Warenrücknahme. Eine Warenrücknahme außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nur nach vorheriger Absprache und nur auf Umtauschbasis, also bei Erteilung eines neuen Auftrags in mindestens der gleichen Höhe der Retourware. Bereits geleistete Zahlungen werden mit neuen Warenlieferungen verrechnet.
Warenrücknahme. Grundsätzlich wird angenommene Ware nicht zurückgenommen. Sollte eine Rücknahme der Ware schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden sein, so kann nur einwandfreie Ware zurückgegeben werden. Hierfür wird eine Bearbeitungs- und Umtauschpauschale von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch € 10,- je Rückgabe zzgl. Logistikkosten berechnet. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen, von Maßzuschnitten oder von auf Wunsch des Bestellers besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen. Die Mängelhaftungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Warenrücknahme. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat MEISTERKÜCHEN Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Verkäuferprovision, Transport, und Montagekosten etc. Ersatz in tatsächlich entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten für jeden Tag der Nutzung, folgende Nutzungs- entschädigung: a) Bei Elektrogeräten 0,2% des Kaufpreises, b) bei allen anderen Teilen 0,03% des Kaufpreises.
3. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass eine Wertminderung und / oder ein Gebrauchsüberlassungsvorteil nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn MEISTERKÜCHEN von ihrem Recht zum Rücktritt vom Vertrag Gebrauch macht.