Warenrücknahme Musterklauseln

Warenrücknahme. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
Warenrücknahme. Die Rücknahme von Lagerware außerhalb der Gewährleistung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich und setzt voraus, dass der Käufer sich zur Übernahme von Rücknahmekosten in Höhe von 20 % des Nettogesamtpreises verpflichtet. Unabhängig von der Höhe der Rücknahmekosten beträgt die von dem Käufer zu zahlende Rücknahmekostenpauschale mindestens 40,00 € netto. Sonderanfertigungen oder speziell beschaffte Waren werden nicht zurückgenommen.
Warenrücknahme. 8.1. Von uns mangelfrei gelieferte Xxxx wird nur in einwand- freiem Zustand sowie originalverpackt nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und einvernehmlicher Abstimmung über die Einzelheiten (Höhe der Gutschrift, angemessener Kos- tenanteil etc.) bei für uns frachtfreier Rücksendung zurückge- nommen. Die Rücknahme erfolgt unter Gutschrift der zurückge- nommenen Ware abzüglich eines angemessenen Kostenanteils zu unseren Gunsten. Unser angemessener Kostenanteil beträgt mindestens 20 % und höchstens 60 %. des Rechnungsnetto- betrages, mindestens EURO 30,00 netto. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass uns keine oder niedrigere Kosten ent- standen sind.
Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückab- wicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucher- kreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: • für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, • für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
Warenrücknahme. Bei Warenrücknahme, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor, entsprechend:
Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: - für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, - für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus (mit Ausnahme von Polsterwaren) innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge für Polsterwaren innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was be- deutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße ent- standen ist.
Warenrücknahme. Eine Warenrücknahme außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nur nach vorheriger Absprache und nur auf Umtauschbasis, also bei Erteilung eines neuen Auftrags in mindestens der gleichen Höhe der Retourware. Bereits geleistete Zahlungen werden mit neuen Warenlieferungen verrechnet.
Warenrücknahme. Grundsätzlich wird angenommene Ware nicht zurückgenommen. Sollte eine Rücknahme der Ware schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden sein, so kann nur einwandfreie Ware zurückgegeben werden. Hierfür wird eine Bearbeitungs- und Umtauschpauschale von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch € 10,- je Rückgabe zzgl. Logistikkosten berechnet. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen, von Maßzuschnitten oder von auf Wunsch des Bestellers besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen. Die Mängelhaftungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Warenrücknahme. Ein Anspruch des Käufers auf Rücknahme vertragsgemäß gelieferter Ware besteht nicht. (siehe auch Allgemeine Bedingungen für Warenrückgaben und Beanstandungen in Bezug auf das IP-plus Schweißsystem. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung)
Warenrücknahme. Rücknahme gelieferter aber nicht mit Mängel behafteter Ware erfolgt nicht.