Vollzähligkeitskontrolle. Bei der Verarbeitung übermittelter Dateien von der Rentenversicherung (zum Beispiel Rückmeldung vergebener Versicherungsnummern) ist zu prüfen, ob die angelieferten Da- tensätze vollzählig übernommen und nach der Prüfung verarbeitet worden sind. Im Datenaustausch mit der Rentenversicherung wird zur Bestätigung der vollständigen Ver- arbeitung der DSQU verwendet. Das Verfahren ist in Abschnitt 3 „Verfahren bei der Renten- versicherung“ unter Ziffer 3.5 beschrieben.
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Vollzähligkeitskontrolle. Bei der Verarbeitung übermittelter Dateien von der Rentenversicherung (zum Beispiel z. B. Rückmeldung vergebener Versicherungsnummern) ist zu prüfen, ob die angelieferten Da- tensätze Datensätze vollzählig übernommen und nach der Prüfung verarbeitet worden sind. Im Datenaustausch mit der Rentenversicherung wird zur Bestätigung der vollständigen Ver- arbeitung der Bestätigungsdatensatz DSQU verwendet. Das Verfahren ist in Abschnitt 3 „Verfahren bei der Renten- versicherungRentenversicherung“ unter Ziffer Punkt 3.5 beschrieben.
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