Auftragskontrolle Musterklauseln

Auftragskontrolle. Ziel der Auftragskontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.
Auftragskontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können:
Auftragskontrolle. Es muss dafür gesorgt werden, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.
Auftragskontrolle. Maßnahmen
Auftragskontrolle. Die weisungsgemäße Auftragsverarbeitung ist zu gewährleisten. Insbesondere sind hierbei die technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu regeln. Beispiele sind: Eindeutige Vertragsgestaltung Formalisierte Auftragserteilung (Auftragsformular) Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers Kontrolle der Vertragsausführung
Auftragskontrolle. Im Rahmen der Auftragskontrolle muss sichergestellt werden, dass die im Auftrag durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers erfolgen. Hierzu müssen die mit der Datenverarbeitung Beschäftigten geschult und unterwiesen werden. Die Auftragsverarbeitung muss durch interne Kontrollen überwacht werden. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen dokumentiert werden. Unterauftragnehmer dürfen nur auf Basis der mit dem Auftraggeber vereinbarten Regelungen beauftragt werden. Die Übermittlung oder der Zugriff auf personenbezogene Daten darf erst dann erfolgen, wenn der Unterauftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DS-GVO unterzeichnet hat und die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzkonzeptes bestätigt hat. Die Prüfpflicht des Auftragnehmers gegenüber seinem Unterauftragnehmer ergibt sich aus der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Das Unternehmen hat die Forderungen folgendermaßen umgesetzt: Kein Einsatz von Auftragsverarbeitern, die nicht gemäß Art. 28 DS-GVO verpflichtet wurden
Auftragskontrolle. Welche Vorgänge gibt es zur Weisung bzw. dem Umgang mit der Auftragsdatenverarbeitung (Datenschutz- Management)? Das Vertragswerk wurde entsprechend den neuen Richtlinien zur Auftragsdatenverarbeitung gestaltet. Der externe Datenschutzbeauftragte nimmt entsprechende Beratungs- und Kontrollpflichten wahr.
Auftragskontrolle. Durch folgende Maßnahmen ist sichergestellt, dass, dass personenbezogene Daten nur entsprechend der Weisungen verarbeitet werden können:
Auftragskontrolle. Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur durch entsprechende Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können: • Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer in Form eines AV-Vertrags (Auftragsverarbeitungsvertrag) • Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit gem. DSGVO • Kontrolle der Benennung eines Datenschutzbeauftragten durch den Auftragnehmer • Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags • Wirksame Kontrollrechte gegenüber dem Auftragnehmer • Prüfung und Dokumentation der beim Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen • Laufende Überprüfung des Auftragsnehmers und seiner Tätigkeiten
Auftragskontrolle. Unterauftragnehmer im Sinne von Kapitel 7 des AV werden nur nach Unterzeichnung eines AV und nach Einsicht in die technischen und organisatorischen Maßnahmen des jeweiligen Auftragnehmers zur Datenverarbeitung zugelassen. Eine weitere Voraussetzung ist die Sicherstellung eines erreichbaren Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers. Des Weiteren wird nach Beendigung eines Auftrags sichergestellt, dass alle zuvor übergebenen Daten vollständig gelöscht werden.