Versicherungsbeginn. Die Versicherung beginnt mit der Anmeldung des Versicherten durch den Versicherungsnehmer und der Zahlung des Beitrages für die Rückdeckungsversicherung.
Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeginn kann nur zum 1. eines Monats, jedoch nicht rückwirkend beantragt und nicht länger als 6 Monate vorausdatiert werden.
Versicherungsbeginn. Das ist der Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht.
Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versiche- rungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Kosten und die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. Bei rückdatiertem Versicherungsbeginn oder rückdatierten Vertragsänderungen gilt der Versicherungsschutz für Ver- stöße zwischen Versicherungsbeginn und Antragsannahme (Datum der Policierung) frei von bekannten Schäden nur für Bauvorhaben, bei denen zum Zeitpunkt der Antragsannahme noch nicht mit der Bauausführung begonnen wurde. Beim erstmaligen Abschluss einer Berufshaftpflichtjahresversicherung (Existenzgründer) erstreckt sich der Ver- sicherungsschutz auch auf solche Verstöße, die innerhalb eines Jahres vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden, wenn sie dem Versicherungsnehmer bis zum Vertragsabschluss nicht bekannt waren (Rück- wärtsversicherung). Die Rückwärtsversicherung gilt nicht, wenn für einen früheren Zeitpunkt bereits eine Berufs- haftpflichtversicherung als Jahres- oder Objektversicherung bestanden hat. Als bekannt gilt ein Schaden auch dann, wenn er auf einem Vorkommnis beruht, das der Versicherungsnehmer als Fehler erkannt hat oder das ihm gegenüber als Fehler bezeichnet wurde, auch wenn noch keine Schadenersatzan- sprüche erhoben oder angedroht wurden.
Versicherungsbeginn. 3.3. Deckungszusagen
Versicherungsbeginn. Ihr Versicherungsschutz beginnt an dem im Antrag vereinbarten Tag. Frühester Beginn ist ein Tag nach Eingang des Antrags (00:00 Uhr) bei uns oder in der Filialdirektion/Geschäftsstelle. Der Beginn ist maximal ein Jahr vorher möglich.
Versicherungsbeginn. Der beantragte Versicherungsschutz beginnt frühestens am Tag des Antrageinganges bei SLP. Sofern eine zeitliche Deckungslücke vom Ablauf eines bestehenden Vorvertrages (24 bzw. 0 Uhr) und des Beginns der beantragten Hausratversicherung besteht, gewährt der Versi- cherer für diesen Zeitraum (12 Stunden) beitragsfrei den beantragten Versicherungsschutz.
Versicherungsbeginn. Ergänzend zu Ziffer 2.1 der RVB gilt: Der Versicherungsvertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der vollständig ausgefüllten Versicherungsanmeldung (Meldeliste bzw. Rahmenvereinbarung) durch Klemmer International Versiche- rungsmakler GmbH in Textform zustande. Eine rückwirkende Anmeldung zur Versicherung ist dann notwendig, wenn versäumt wurde, die Saisonarbeitskräfte bereits mit Einreise zu versichern. In diesem Fall kann ab Eingang der verspäteten Anmeldung für die Zukunft Versicherungsschutz gewährt werden, jedoch nicht für Schäden und Krankheiten sowie deren Folgen, die vor Meldung beim Versicherer bzw. Klemmer International entstanden sind.
Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vor- behaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erstbeitrags.
Versicherungsbeginn. Der Vertrag wurde