Selbstbeteiligungen. (1) Bei Zerstörung oder Verlust von Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-VermietPkw/Wohn- mobilen, Campingfahrzeugen bzw. Wohnmobilen durch Diebstahl vermindert sich die Ent- schädigung - soweit nichts anderes vereinbart ist - um 10 %, es sei denn, das Fahrzeug ist mit einer vom Versicherer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherers einen Nachweis über den Einbau einer Weg- fahrsperre vorzulegen.
(2) In der Teil- und Vollversicherung wird der Schaden abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe nicht durch Austausch sondern durch Reparatur der Scheibe beseitigt, so werden die Reparaturkosten ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.
(3) Eine Selbstbeteiligung gilt für jedes versicherte Fahrzeug und für jeden Schadenfall beson- ders.
Selbstbeteiligungen. Beim Tarif Global Health Exclusive gibt es folgende Varianten einer Selbstbeteiligung: • 0 EUR • 250 EUR • 500 EUR • 1.000 EUR Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr und je versicherter Person und nur für ambulante Hat der Versicherte mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, ersetzt der Versicherer die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100% für ambulante Leistungen, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Die Aufwendungen werden dem Versicherungsjahr zugerechnet, in dem der Arzt oder Behandler in Anspruch genommen und die Arznei-, Verband- und Hilfsmittel bezogen wurden.
Selbstbeteiligungen. Selbstbeteiligungen reduzieren sich oder entfallen, sofern es sich nicht um eine generell zum Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung handelt.
Selbstbeteiligungen. Entsprechend der von Ihnen abgeschlossenen Tarifstufe ersetzt der Versicherer die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100% bis zu dem in den folgenden Leistungsübersichten angegebenen Jahreshöchstbetrag, sofern sich aus diesen Leistungsübersichten, den allgemeinen Informationen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Definitionen nicht etwas anderes ergibt.
Selbstbeteiligungen a) Von jedem Schaden haben Sie 20 %, mindestens 50,-- €, höchstens 2.500,-- € selbst zu tragen.
b) Die Selbstbeteiligung erhöht sich auf 25 %, mindestens 250,-- €, höchstens 7.500,-- €, wenn Sie oder Ihr Bevollmächtigter vor Beginn der Arbeiten sich nicht bei den zuständigen Stellen nach der Lage und dem Verlauf der Erdleitungen erkundigt haben, oder den für die Baustelle Verantwortlichen nicht über das Ergebnis Ihrer Erkundigungen informiert haben.
Selbstbeteiligungen. Hausratversicherung: 250 EUR SB bzw. 500 EUR SB je Schadenfall können fakultativ als Selbstbeteiligung vereinbart werden. Baustein Elementarversicherung: Je Schadenereignis ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Schadens, mindestens 250 EUR, maximal 5.000 EUR obligatorisch.
Selbstbeteiligungen. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften, Konsortien oder ähnli- chen Zweckgemeinschaften besteht Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn sich der Haftpflichtan- spruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaften, Konsortien oder ähnlichen Zweckgemeinschaften selbst richtet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf vor Vertragsschluss versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist ver- pflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu entrichten. Beruhen mehrere Versicherungsfälle – auf derselben Ursache oder – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln und besteht Versicherungsschutz für diese Versicherungsfälle im Rahmen verschiedener Abschnitte dieses Vertrages oder sowohl im Rahmen dieses Vertrages als auch eines anderen Haftpflichtvertrages bei dem Versicherer (ausgenommen Exzedentenverträge), so steht für diese Versicherungsfälle nicht der Gesamtbetrag kumulativ aus den verschiedenen Deckungssummen, sondern bei gleichen Deckungssummen höchstens eine Deckungssumme, ansonsten maximal die höhere Deckungssumme zur Verfügung. Für die Feststellung der höchsten Deckungssumme ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der erste Versiche- rungsfall eingetreten ist. Sofern mehrere Selbstbeteiligungen zum Tragen kommen, gilt die höchste Selbstbeteiligung. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Euro-päischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. Bei Ansprüchen, die vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten und / oder nach US-amerikani- schem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden, werden – abweichend von Ziffer 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Ei...
Selbstbeteiligungen. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich je Versicherungsfall an den Leistungen des Versicherers bei - jedem Sach- oder Vermögensschaden, soweit nicht für bestimmte Schäden eine gesonderte Selbstbeteiligung vereinbart ist, mit 250,- Euro; - jedem Folgeschaden durch Abhandenkommen von Schlüsseln, Co- dekarten oder Transpondern gem. Ziff. 4.1 mit 1.000,- Euro; - jedem Schaden in USA, den US-Territorien oder Kanada gem. Ziff.
4.8.1 und/oder den damit zusammenhängenden Aufwendungen des Versicherers für Kosten mit 250,- Euro; - jedem Bearbeitungsschaden an Fremdmaterial gem. Ziff. 4.9.3 mit 1.000 Euro; - jedem Leitungsschaden gem. Ziff. 4.18 für Tief-, Straßen-, Kanal-, Rohrleitungs-, Brunnen-, Spezialtiefbau-, Bagger oder Bohrbetriebe sowie eine oder mehrere solcher Risiken umfassende Mischbetriebe mit 500,- Euro; (Die Selbstbeteiligung gilt nicht bei privaten Risi- ken und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gem. Ziff. 2.1 dieser Bedingungen.) - jedem Nachbesserungsbegleitschaden gem. Ziff. 4.19 mit 1.000,- Euro; - jedem Mietsachschaden an Arbeitsgeräten gem. Ziff. 4.22 mit 1.000,- Euro; - jedem Mietsachschaden an beweglichen Sachen gem. Ziff. 4.23 mit 1.000,- Euro; - jedem Obhutsschaden gem. Ziff. 4.24 mit 1.000,- Euro. - jedem Schaden bei Abbruch- und Einreißarbeiten wegen Sachschä- den und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden mit 1.000,- Euro; - jedem Schaden am Gewerk des Subunternehmers gem. Ziff. 4.32 mit 1.000,- Euro. Auf die Selbstbeteiligung für Schäden durch Umwelteinwirkung gem. den Risikobeschreibungen und Besonderen Bedingungen zur Umwelt- haftpflicht-Basisversicherung (Form 1.20.332) wird hingewiesen.
Selbstbeteiligungen. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Versicherungsfall durch – Sach- und Vermögensschäden generell, soweit keine andere Selbstbeteiligung genannt ist, mit 250 EUR – Ansprüche wegen Personenschäden, die vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten und / oder nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden, mit 10.000 EUR – Nachbesserungsbegleitschäden (Teil B Ziffer 24) mit 1.000 EUR – Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (Klausel 040: Teil E Ziffern 4.2 – 9. – sofern vereinbart) mit 10%, mindestens 1.000 EUR, höchstens 5.000 EUR B Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Selbstbeteiligungen o Dienstreisekasko: o 300,00 EUR bei Vollkaskoschäden o 150,00 EUR bei Teilkaskoschäden o KH-SFR-Versicherung o Keine Selbstbeteiligung Neu Wendet sich der Geschädigte bei einem Kasko-Schadensfall sofort an die SV SparkassenVersicherung und lässt den Schaden bei einer unserer Partnerwerkstätten beheben, gibt es gewisse Extras. Das sind zum Beispiel: o direkte Abwicklung des Schadens mit der Partnerwerkstatt o auf Wunsch Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur o kostenloser Hol- und Bringservice o Fahrzeug wird kostenlos innen und außen gereinigt Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungssteuer o Grundbeitrag je Verein für ⮚ Personenkraftwagen und motorangetriebene Zweiradfahrzeuge 255,54 EUR ⮚ Personenkraftwagen, motorangetriebene Zweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5 t. Nutzlast, Wohnmobile und PKW-Anhänger solange sie mit dem genutzten Fahrzeug verbunden sind 409,27 EUR o je aktivem Mitglied 2,48 EUR • Sollte ein Vereinsmitglied in einem Jahr mehrere „Unfälle“ mit seinem Auto haben, so sind auch diese versichert. Auch der ihm dadurch entstandene „Rückstufungsschaden“ wird übernommen.