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Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person nahe stehenden Person (z. B. Familienangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5)

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Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person dem Versicherten nahe stehenden Person (z. B. FamilienangehörigeFamili- enangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person Krankenhausauf- enthalt des Versicherten im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes Heimatwohnsitz (s. auch tariflichen Leistungsanspruch Leis- tungsanspruch gemäß Nr. 5)

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Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 1.3.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten Auslandsrücktransporten, unter bestimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten ge- sunden Kindern (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ) ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. 4 siehe Fußnote 1 ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person nahe stehenden Person (z. B. Familienangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5)

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Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person nahe stehenden Person (z. B. Familienangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5)) 4 siehe Fußnote 1

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