Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person nahe stehenden Person (z. B. Familienangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) 1.2.2 Unmittelbar nach Unfällen oder vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus bzw. ambulanten Operationen einer versicherten Person können Sie im Rahmen des 24-Stunden-Notruf-Services – Telefonnummer +49 221/000 0000 – ein Beratungsgespräch zur Feststellung eines etwaigen Bedarfs zu fol- genden Serviceleistungen verlangen: ■ Organisation eines Menüservices ■ Organisation einer Begleitung bei Arzt- und Behördengängen ■ Organisation einer Hilfskraft - für Einkäufe und notwendige Besorgungen, - zur Reinigung der Wohnung, - zur Versorgung der Wäsche / Schuhpflege ■ Organisation einer Tag- und Nachtwache (nur nach ambulanter Operation) ■ Organisation einer Fachkraft zur Grundpflege ■ Vermittlung von Kinderbetreuung (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) - bei Erkrankung und während einer vollstationären Heilbehandlung des versicherten Erziehungsberechtig- ten oder - bei Erkrankung des versicherten Kindes ■ Vermittlung von geeignetem Personal zwecks Kompensation von Unterrichtsausfall bei versicherten schul- pflichtigen minderjährigen Kindern, die länger als 3 Wochen aufgrund eines der in Satz 1 genannten Ereignis- se nicht am Schulunterricht teilnehmen können ■ Vermittlung eines Dienstleisters zur Einrichtung einer Hausnotrufanlage ■ Vermittlung einer Beratung bei einer sich abzeichnenden Pflegebedürftigkeit ■ Kontaktherstellung zu Pflegeheimen ■ Organisation einer Pflegeschulung für Angehörige ■ Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Wohnung / Kfz ■ Organisation einer Betreuung von Haustieren (auch während einer vollstationären Heilbehandlung) Bei entsprechendem Bedarf werden die jeweils erforderlichen Organisations- bzw. Vermittlungsleistungen er- bracht. Aufwendungen für Entgelte, die sich aus organisierten bzw. vermittelten Dienstleistungen ergeben (z. B. für den Menüservice selbst oder die Umbaukosten für Wohnung / Kfz) sind nicht Gegenstand des Versicherungs- schutzes. 1.2.3 Der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 – vermittelt Ihnen nach traumatisierenden Ereignissen ■ eine telefonische psychologische Erstbetreuung ■ einen Therapieplatz bei einem auf Traumabehandlung spezialisierten Psychotherapeuten in Wohnortnähe. Die Kosten der Behandlung werden für bis zu 6 Sitzungen übernommen. Als traumatisierende Ereignisse gelten im Sinne dieser AVB: Naturkatastrophen, Flug- und Bahnunfälle, sofern die versicherte Person von diesen Ereignissen vor Ort unmittelbar betroffen ist sowie der Unfalltod des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder naher Angehöriger.
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Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person dem Versicherten nahe stehenden Person (z. B. FamilienangehörigeFamili- enangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person Krankenhausauf- enthalt des Versicherten im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes Heimatwohnsitz (s. auch tariflichen Leistungsanspruch Leis- tungsanspruch gemäß Nr. 5)
1.2.2 Unmittelbar nach Unfällen oder vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus bzw. ambulanten Operationen einer versicherten Person können Sie im Rahmen des 24-Stunden-Notruf-Services – Telefonnummer +49 221/000 0000 – ein Beratungsgespräch zur Feststellung eines etwaigen Bedarfs zu fol- genden Serviceleistungen verlangen: ■ Organisation eines Menüservices ■ Organisation einer Begleitung bei Arzt- und Behördengängen ■ Organisation einer Hilfskraft - für Einkäufe und notwendige Besorgungen, - zur Reinigung der Wohnung, - zur Versorgung der Wäsche / Schuhpflege ■ Organisation einer Tag- und Nachtwache (nur nach ambulanter Operation) ■ Organisation einer Fachkraft zur Grundpflege 4 siehe Fußnote 1 ■ Vermittlung von Kinderbetreuung (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) - bei Erkrankung und während einer vollstationären Heilbehandlung des versicherten Erziehungsberechtig- ten oder - bei Erkrankung des versicherten Kindes ■ Vermittlung von geeignetem Personal zwecks Kompensation von Unterrichtsausfall bei versicherten schul- pflichtigen minderjährigen Kindern, die länger als 3 Wochen aufgrund eines der in Satz 1 genannten Ereignis- se nicht am Schulunterricht teilnehmen können ■ Vermittlung eines Dienstleisters zur Einrichtung einer Hausnotrufanlage ■ Vermittlung einer Beratung bei einer sich abzeichnenden Pflegebedürftigkeit ■ Kontaktherstellung zu Pflegeheimen ■ Organisation einer Pflegeschulung für Angehörige ■ Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Wohnung / Kfz ■ Organisation einer Betreuung von Haustieren (auch während einer vollstationären Heilbehandlung) Bei entsprechendem Bedarf werden die jeweils erforderlichen Organisations- bzw. Vermittlungsleistungen er- bracht. Aufwendungen für Entgelte, die sich aus organisierten bzw. vermittelten Dienstleistungen ergeben (z. B. für den Menüservice selbst oder die Umbaukosten für Wohnung / Kfz) sind nicht Gegenstand des Versicherungs- schutzes.
1.2.3 Der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 – vermittelt Ihnen nach traumatisierenden Ereignissen ■ eine telefonische psychologische Erstbetreuung ■ einen Therapieplatz bei einem auf Traumabehandlung spezialisierten Psychotherapeuten in Wohnortnähe. Die Kosten der Behandlung werden für bis zu 6 Sitzungen übernommen. Als traumatisierende Ereignisse gelten im Sinne dieser AVB: Naturkatastrophen, Flug- und Bahnunfälle, sofern die versicherte Person von diesen Ereignissen vor Ort unmittelbar betroffen ist sowie der Unfalltod des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder naher Angehöriger.
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Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 1.3.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten Auslandsrücktransporten, unter bestimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten ge- sunden Kindern (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ) ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. 4 siehe Fußnote 1 ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person nahe stehenden Person (z. B. Familienangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5)
1.2.2 1.3.2 Unmittelbar nach Unfällen oder vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus bzw. ambulanten Operationen einer versicherten Person können Sie im Rahmen des 24-Stunden-Notruf-Services – Telefonnummer +49 221/000 0000 – ein Beratungsgespräch zur Feststellung eines etwaigen Bedarfs zu fol- genden Serviceleistungen verlangen: ■ Organisation eines Menüservices ■ Organisation einer Begleitung bei Arzt- und Behördengängen ■ Organisation einer Hilfskraft - für Einkäufe und notwendige Besorgungen, - zur Reinigung der Wohnung, - zur Versorgung der Wäsche / Schuhpflege ■ Organisation einer Tag- und Nachtwache (nur nach ambulanter Operation) ■ Organisation einer Fachkraft zur Grundpflege ■ Vermittlung von Kinderbetreuung (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) - bei Erkrankung und während einer vollstationären Heilbehandlung des versicherten Erziehungsberechtig- ten oder - bei Erkrankung des versicherten Kindes ■ Vermittlung von geeignetem Personal zwecks Kompensation von Unterrichtsausfall bei versicherten schul- pflichtigen minderjährigen Kindern, die länger als 3 Wochen aufgrund eines der in Satz 1 genannten Ereignis- se nicht am Schulunterricht teilnehmen können ■ Vermittlung eines Dienstleisters zur Einrichtung einer Hausnotrufanlage ■ Vermittlung einer Beratung bei einer sich abzeichnenden Pflegebedürftigkeit ■ Kontaktherstellung zu Pflegeheimen ■ Organisation einer Pflegeschulung für Angehörige ■ Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Wohnung / Kfz ■ Organisation einer Betreuung von Haustieren (auch während einer vollstationären Heilbehandlung) Bei entsprechendem Bedarf werden die jeweils erforderlichen Organisations- bzw. Vermittlungsleistungen er- bracht. Aufwendungen für Entgelte, die sich aus organisierten bzw. vermittelten Dienstleistungen ergeben (z. B. für den Menüservice selbst oder die Umbaukosten für Wohnung / Kfz) sind nicht Gegenstand des Versicherungs- schutzes.
1.2.3 1.3.3 Der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 – vermittelt Ihnen nach traumatisierenden Ereignissen ■ eine telefonische psychologische Erstbetreuung ■ einen Therapieplatz bei einem auf Traumabehandlung spezialisierten Psychotherapeuten in Wohnortnähe. Die Kosten der Behandlung werden für bis zu 6 Sitzungen übernommen. Als traumatisierende Ereignisse gelten im Sinne dieser AVB: Naturkatastrophen, Flug- und Bahnunfälle, sofern die versicherte Person von diesen Ereignissen vor Ort unmittelbar betroffen ist sowie der Unfalltod des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder naher Angehöriger.
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Was bietet Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service?. 1.2.1 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 mit folgen- den Leistungen zur Verfügung: ■ Vermittlung und Benennung von Ärzten, Dolmetschern, Krankenhäusern ■ ärztliche Betreuung, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Benachrichtigung von Angehörigen ■ Organisation von Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen ■ Organisation von Transporten/Verlegung zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus ■ Organisation von Auslandsrücktransporten (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5), unter be- stimmten Voraussetzungen auch von mitgereisten gesunden Kindern ■ Organisation einer Betreuung von mitgereisten Kindern unter 16 Jahren vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung, wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heil- behandlung beider Eltern im Ausland (nicht Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes) notwendig ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt eines ohne Partner reisenden El- ternteils erforderlich ist. ■ Organisation der Reise und der Unterbringung einer der versicherten Person nahe stehenden Person (z. B. Familienangehörige, Lebenspartner) von deren Wohnort zum Krankenhaus und zurück, wenn der Kranken- hausaufenthalt der versicherten Person im Ausland länger als 10 Tage dauert. ■ Organisation des Transports von zur Heilbehandlung erforderlichen Blutkonserven und Arzneimitteln ins Aus- land (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5) ■ Organisation einer Beisetzung im Ausland bzw. Überführung an den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (s. auch tariflichen Leistungsanspruch gemäß Nr. 5)) 4 siehe Fußnote 1
1.2.2 Unmittelbar nach Unfällen oder vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus bzw. ambulanten Operationen einer versicherten Person können Sie im Rahmen des 24-Stunden-Notruf-Services – Telefonnummer +49 221/000 0000 – ein Beratungsgespräch zur Feststellung eines etwaigen Bedarfs zu fol- genden Serviceleistungen verlangen: ■ Organisation eines Menüservices ■ Organisation einer Begleitung bei Arzt- und Behördengängen ■ Organisation einer Hilfskraft - für Einkäufe und notwendige Besorgungen, - zur Reinigung der Wohnung, - zur Versorgung der Wäsche / Schuhpflege ■ Organisation einer Tag- und Nachtwache (nur nach ambulanter Operation) ■ Organisation einer Fachkraft zur Grundpflege ■ Vermittlung von Kinderbetreuung (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) - bei Erkrankung und während einer vollstationären Heilbehandlung des versicherten Erziehungsberechtig- ten oder - bei Erkrankung des versicherten Kindes ■ Vermittlung von geeignetem Personal zwecks Kompensation von Unterrichtsausfall bei versicherten schul- pflichtigen minderjährigen Kindern, die länger als 3 Wochen aufgrund eines der in Satz 1 genannten Ereignis- se nicht am Schulunterricht teilnehmen können ■ Vermittlung eines Dienstleisters zur Einrichtung einer Hausnotrufanlage ■ Vermittlung einer Beratung bei einer sich abzeichnenden Pflegebedürftigkeit ■ Kontaktherstellung zu Pflegeheimen ■ Organisation einer Pflegeschulung für Angehörige ■ Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Wohnung / Kfz ■ Organisation einer Betreuung von Haustieren (auch während einer vollstationären Heilbehandlung) Bei entsprechendem Bedarf werden die jeweils erforderlichen Organisations- bzw. Vermittlungsleistungen er- bracht. Aufwendungen für Entgelte, die sich aus organisierten bzw. vermittelten Dienstleistungen ergeben (z. B. für den Menüservice selbst oder die Umbaukosten für Wohnung / Kfz) sind nicht Gegenstand des Versicherungs- schutzes.
1.2.3 Der 24-Stunden-Notruf-Service – Telefonnummer +49 221/000 0000 – vermittelt Ihnen nach traumatisierenden Ereignissen ■ eine telefonische psychologische Erstbetreuung ■ einen Therapieplatz bei einem auf Traumabehandlung spezialisierten Psychotherapeuten in Wohnortnähe. Die Kosten der Behandlung werden für bis zu 6 Sitzungen übernommen. Als traumatisierende Ereignisse gelten im Sinne dieser AVB: Naturkatastrophen, Flug- und Bahnunfälle, sofern die versicherte Person von diesen Ereignissen vor Ort unmittelbar betroffen ist sowie der Unfalltod des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder naher Angehöriger.
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