Was erstatten wir im Todesfall? Musterklauseln
Was erstatten wir im Todesfall?. 9.1 Auf Wunsch Ihrer 🡒Angehörigen organisieren wir Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor 🡒Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür über- nehmen wir die Kosten.
9.2 Alternativ organisieren wir die Bestattung im 🡒Ausland. Wir übernehmen die Bestattungskos- ten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet.
9.3 Wir bringen Ihr Gepäck an Ihren vor 🡒Reiseantritt letzten Wohnort zurück.
Was erstatten wir im Todesfall?. 8.1 Auf Wunsch Ihrer 🡒Angehörigen organisieren wir Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor 🡒Reiseantritt letzten Wohnsitz im Heimat- land. Hierfür übernehmen wir die Kosten.
8.2 Alternativ organisieren wir die Bestattung im 🡒Gastland. Wir übernehmen die Bestattungskos- ten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet.
8.3 Wir bringen Ihr Gepäck an Ihren vor 🡒Reiseantritt letzten Wohnort im Heimatland zurück.
Was erstatten wir im Todesfall?. 5.1 Wir organisieren die Bestattung im Ausland. Wir übernehmen die Bestattungskosten bis zur Höhe der im Versicherungs- schein genannten Versicherungssumme.
5.2 Wir bringen Ihr Gepäck an Ihren vor Reiseantritt letzten Wohnort zurück.
Was erstatten wir im Todesfall?. 3.1 Auf Wunsch Ihrer 🡒Angehörigen organisieren wir Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor 🡒Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen wir die Kosten.
3.2 Wir bringen Ihr Gepäck an Ihren vor 🡒Reiseantritt letz- ten Wohnort zurück.
