Rechtsweg. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Rechtsweg. L.1.3 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen.
Rechtsweg. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Rechtsweg. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Mög- lichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Rechtsweg. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
B 4.5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zustän- digkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gericht- liche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Rechtsweg. Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucher- schlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen. Envivas Krankenversicherung AG · Xxxxxxxxxxx 00 · 00000 Xxxx Tel. 0800 - 000 00 00 · xxxx@xxxxxxx.xx · xxx.xxxxxxx.xx Wir freuen uns, dass Sie sich als Versicherter der Techniker Krankenkasse (TK) für eine private Ergänzungsversicherung der Envi- vas interessieren. Im Rahmen der exklusiven Kooperation ermöglicht die TK ihren Versicherten den Abschluss privater Zusatzversi- cherungen der Envivas, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bedarfsgerecht zu einem besonders vorteilhaften Preis- Leistungs-Verhältnis ergänzen. Wir möchten unseren Kunden größtmögliche Transparenz bei allen Fragen und Entscheidungen rund um das Thema private Kran- kenversicherung bieten. Im Folgenden erhalten Sie deshalb die wesentlichen Informationen zum Versicherungsschutz bei der Envi- vas.
Rechtsweg. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Rechtsweg. Außerdem hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Rechtsweg. Aufgrund der Festlegungen unter Ziff. 1 und 2 ist der Rechtsweg bei Ablehnung von Anträgen auf Schulgelderlass oder Schulgeldermäßigungen ausgeschlossen.
Rechtsweg. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist Es gilt deutsches Recht. Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma- chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes befindet. Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn- sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Westerstede. In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.